Der Beitrag beleuchtet systemisches Versagen im Umgang mit sexuellem Missbrauch bei den Zeugen Jehovas. Am Beispiel Australien wird deutlich: Über 1.000 Täter missbrauchten mehr als 1.800 Kinder – doch keiner dieser Fälle wurde von der Organisation an staatliche Behörden gemeldet. Die sogenannte „Zwei-Zeugen-Regel“ verhinderte vielfach Konsequenzen für Täter.
Interne Dokumente belegen: Der Schutz des Ansehens der Organisation steht oft über dem Schutz der Opfer. Täter konnten unter bestimmten Bedingungen erneut in verantwortliche Rollen zurückkehren. Opfer hingegen wurden nicht selten ignoriert oder stigmatisiert.
Gerichtsprozesse und Untersuchungen in Australien, den USA, Großbritannien und Deutschland zeigen ein Muster: mangelnde Transparenz, fehlende externe Kontrolle und die Tendenz zur Vertuschung. Der Beitrag ruft zur Aufklärung auf – zum Schutz der Schwächsten.
Zu den am besten dokumentierten Fällen und zugleich zu einem der größten Skandale in der Geschichte der Zeugen Jehovas zählen die Missbrauchsfälle in Australien.
Über 1.800 Missbrauchsfälle (Durchschnittsalter der Opfer: 8 Jahre) durch über 1.000 Täter allein in Australien – das ist keine Randerscheinung, sondern ein systemisches Versagen. Die Organisation der Zeugen Jehovas meldete laut der Australian Royal Commission seit 1950 keinen einzigen dieser Fälle an staatliche Stellen – obwohl in 579 Fällen ein Geständnis vorlag.
Zentrale Erkenntnisse der Royal Commission:
- Durchschnittsalter der Opfer: 8,4 Jahre
- 80 % weiblich, 83 % durch Erwachsene missbraucht
- Anwendung der Zwei-Zeugen-Regel: Ohne zweiten Zeugen wurde der Fall fallengelassen
- Keine Anzeigen durch die Organisation, trotz interner Hinweise
- Zerstörung von Unterlagen wurde nachweislich durch Anweisungen aus der Leitung unterstützt
Das sind offizielle Angaben, die gerichtlich bestätigt wurden. Die Dunkelziffer dürfte jedoch deutlich höher liegen.
Ein Missbrauchsrisiko bei Zeugen Jehovas ist laut australischer Statistik bis zu 27-fach höher als bei der katholischen Kirche – bezogen auf die Mitgliederzahl.
Dabei ist zu beachten: Bei den Zeugen Jehovas werden sämtliche bekannten Missbrauchsfälle innerhalb der Gemeinschaft erfasst, unabhängig davon, ob der Täter eine Funktion ausübte oder nicht.
In vielen katholischen Statistiken hingegen werden nur Fälle durch Kleriker berücksichtigt, also Priester, Diakone oder Ordensleute – nicht jedoch durch gewöhnliche Gemeindemitglieder.
Auch die britische Inquiry into Child Sexual Abuse (IICSA) kritisierte 2021 die sogenannte Zwei-Zeugen-Regel als unvereinbar mit dem Schutz von Kindern.
Selbst unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zählweisen ist die Zahl extrem – und bleibt ein erschütterndes Zeugnis dafür, wie wenig Schutz Kinder in einem System finden, das Loyalität über Verantwortung stellt.
Warum ist das relevant?
Die Wachtturm-Gesellschaft stellt sich nach außen als moralisch überlegene, gottgefällige Organisation dar. Intern aber werden Missbrauchsfälle systematisch verharmlost, vertuscht oder auf ein rein religiöses Gremium („Rechtskomitee“) beschränkt, das ohne psychologische Schulung urteilt – häufig zugunsten des Täters.
Eine oft diskutierte Regel ist die Zwei-Zeugen-Regel aus dem mosaischen Gesetz. Doch selbst das Alte Testament macht Ausnahmen – etwa in 5. Mose 22,25: Wenn ein Mann eine Frau auf dem Feld vergewaltigt und sie ruft, aber niemand hilft, gilt ihre Aussage. Die Wachtturm-Auslegung ignoriert diesen Kontext.
Juristische Entwicklungen
- In Australien wurde erst 2021 – nach achtjähriger Weigerung – die Beteiligung am staatlichen Wiedergutmachungsprogramm durchgesetzt.
- In den USA zahlte die Organisation mehrfach Millionenentschädigungen, z. B. in Kalifornien.
- In Deutschland, der EU und Großbritannien laufen oder starten vergleichbare Untersuchungen.
Zu den Missbrauchsfällen in Australien musste auch Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, als einer der Führungspersonen, unter Eid vor der Australian Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse aussagen.
Jackson, selbst australischer Staatsbürger, befand sich zur Zeit der Ermittlungen in Australien, wo er nach eigenen Angaben seinen kranken Vater besuchte. Dennoch erklärten sowohl der australische Zweig der Wachtturm-Gesellschaft als auch ihre Anwälte zunächst, Jackson könne zu den Untersuchungen nichts beitragen – er sei lediglich für Übersetzungsfragen zuständig.
Diese Darstellung erwies sich als irreführend: Jackson wurde schließlich vorgeladen, seine Aussage wurde per Videokonferenz unter Eid geführt und dokumentiert.
Die Royal Commission stellte im Nachgang fest, dass Jacksons Auftritt weder ausreichend vorbereitet noch von echtem Mitgefühl für die Opfer geprägt war. Seine Antworten blieben ausweichend, seine Haltung wirkte – so der Eindruck vieler Beobachter – teilnahmslos und selbstgerecht.
Das Video seiner Aussage ist öffentlich zugänglich und wurde international vielfach ausgewertet.
Warnung in persönlicher Sache:
Ich selbst war von der Art, wie sich Geoffrey Jackson dort präsentierte, zutiefst schockiert. Die Mischung aus Selbstzufriedenheit, Ausflüchten und mangelndem Mitgefühl gegenüber Betroffenen hat bei mir nicht nur Unverständnis, sondern tiefes Unbehagen ausgelöst.
Wir sprechen hier nicht von irgendeinem Funktionär, sondern von einem Mann, der sich als „gesalbter Christ“ versteht, als einer der 144.000 Auserwählten – und der mit geistlicher Autorität über Millionen Menschen weltweit spricht.
Wenn dieses Verhalten das Maß für geistige Reife und göttliche Führung sein soll, dann bleibt tatsächlich nur noch das Gebet um ein höheres, gerechtes Gericht.



Gerichtliche Zahlung von 35 Mio USD in den USA
In den USA wurde 2018 von einer Jury in Montana ein Urteil über 35 Millionen USD gegen die Wachtturm-Gesellschaft verhängt. Hintergrund: Die Jury fand, dass die Organisation durch ihre „Zwei-Zeugen-Regel“ und internen Umgangsweisen zu wenig getan hatte, um ein bekannt gewordenes Missbrauchsrisiko zu melden – und dadurch eine weitere Tat ermöglicht habe aufarbeitungskommission.de+6jwinfo.de+6wahrheitenjetzt.de+6.
Warum die 35 Mio nicht gezahlt wurden:
Im Januar 2020 kippte der Oberste Gerichtshof von Montana (Supreme Court) das Urteil. Er entschied einstimmig, dass die Wachtturm-Gesellschaft aufgrund ihrer religiösen „Beichtgeheimnis“-Regelungen nicht gesetzlich verpflichtet gewesen sei, den Missbrauch zu melden – und deswegen kein Schadensersatz hätte zahlen müssen .
In den USA ließ sich die Wachtturm-Gesellschaft in mehreren Missbrauchsprozessen von hochspezialisierten und äußerst kostspieligen Anwaltskanzleien vertreten – häufig mit Expertise in der Verteidigung religiöser Körperschaften.
Diese Kanzleien beriefen sich insbesondere auf kirchenrechtliche Ausnahmen wie das sogenannte Beichtgeheimnis oder die religiös begründete Vertraulichkeit interner Verfahren.
Eine direkte Verbindung zu den Anwälten der katholischen Kirche lässt sich nicht belegen – wohl aber der Umstand, dass die Organisation bereit ist, erhebliche Mittel in juristische Spitzenverteidigung zu investieren, während sie gegenüber den eigenen Mitgliedern regelmäßig zu materieller Bescheidenheit aufruft.
Die 35-Millionen-Dollar-Zahlung wurde zunächst gerichtlich angeordnet, aber später vom Obersten Gerichtshof des Bundesstaates Montana aufgehoben – nicht, weil die Wachtturm-Gesellschaft entlastet oder freigesprochen worden wäre, sondern weil sie sich erfolgreich auf religiös begründete Ausnahmen von der gesetzlichen Meldepflicht berief.
Entscheidend war dabei nicht die Unschuld, sondern ein rechtlicher Schutzmechanismus, der es religiösen Organisationen in bestimmten US-Bundesstaaten erlaubt, Missbrauch nicht zu melden, wenn dies unter das sogenannte „Beichtgeheimnis“ fällt.
Auch in weiteren Ländern – darunter EU-Staaten wie Deutschland sowie Großbritannien – laufen Untersuchungen gegen die Zeugen Jehovas, ähnlich wie in Australien und den USA.
In mehreren Medienberichten wird dokumentiert, dass es auch hierzulande zu wiederholten Fällen von Kindesmissbrauch und systematischer Vertuschung gekommen ist. Die Ermittlungen stehen dabei oft erst am Anfang, aber das öffentliche Interesse nimmt spürbar zu.
Besonders im Mai 2022 berichteten zahlreiche deutsche Medien über polizeiliche Maßnahmen, Durchsuchungen, Anzeigen und staatsanwaltschaftliche Ermittlungen. Auch in Großbritannien und Neuseeland gab es bereits offizielle Untersuchungen mit klarer Kritik an internen Richtlinien der Organisation wie der „Zwei-Zeugen-Regel“.

Diese Collage dient der dokumentarischen Veranschaulichung der medialen Berichterstattung zum Umgang der Zeugen Jehovas mit Fällen sexuellen Missbrauchs. Alle Ausschnitte stammen aus öffentlich zugänglichen Online-Zeitungen. Verwendung im Sinne des Zitatrechts (§ 51 UrhG).
Die Vielzahl paralleler Untersuchungen in westlichen Demokratien lässt nur einen Schluss zu: Die Probleme sind nicht regional begrenzt, sondern Ausdruck eines organisationsinternen Systems des Schweigens und der Kontrolle, das international in vergleichbarer Weise wirkt.
Spielen wir das mal im Kopf durch:
Ein junges Mädchen – nennen wir sie Anna – ist 8 Jahre alt (das Durchschnittsalter der missbrauchten Kinder in Australien).
Anna wurde, als sie bei einer Freundin aus ihrer Versammlung übernachtet hatte, von deren Vater – nennen wir ihn Bruder X – ebenfalls ein Zeuge Jehovas, sexuell missbraucht.
Zutiefst traumatisiert berichtet Anna ihren Eltern von der Tat. Die Eltern wollen jedoch keine Schmach auf das Haus Gottes bringen und melden den Vorfall nicht den Behörden. Stattdessen verlassen sie sich auf das Urteil Jehovas und wenden sich an die Ältesten ihrer Versammlung.
Daraufhin muss Anna vor drei älteren Männern sitzen, die in der Regel keine psychologische Schulung besitzen. Sie wird gezwungen, bis ins kleinste Detail zu beschreiben, was passiert ist, wie und wo der Vater ihrer Freundin sie berührt hat und ob es Zeugen für die Tat gibt. Anna fühlt sich von den drei Männern eingeschüchtert und möchte einfach, dass die Befragung aufhört, damit sie wieder nach Hause kann. Aus diesem Grund erzählt sie nur wenig über die Tat und beantwortet die Fragen, wenn überhaupt, nur einsilbig mit „Ja“ oder „Nein“. Da Anna mit dem Täter allein im Raum war, gibt es keine weiteren Zeugen.
Im Anschluss wird Bruder X von denselben drei Ältesten befragt. Er bestreitet die Vorwürfe und beschuldigt das Kind, es habe eine lebhafte Fantasie. Er behauptet außerdem, Anna hätte wahrscheinlich vorpubertäre Gefühle für ihn, weshalb sie sich solche Geschichten ausgedacht hätte.
Nach einem intensiven Gebet kommen die drei Ältesten zu dem Schluss, dass es nicht genügend Beweise für einen Ausschluss gibt. Da es auch keine weiteren Zeugen für die Tat gibt, wird Bruder X lediglich ermahnt, und die Ältesten beschließen, ein Auge auf ihn zu behalten.
Annas Eltern akzeptieren die Entscheidung und gehen weiterhin nicht zur Polizei, da sie den Ruf Jehovas nicht beschmutzen wollen.
Keine zwei Monate später muss Anna ihren Peiniger in der Versammlung auf der Bühne sehen, wie er als angehender Dienstamtsgehilfe eine Aufgabe hält. Die Versammlungsbesuche werden für Anna zum puren Horror. Jeden Freitag und jeden Sonntag sieht sie ihren Peiniger – wie er lacht, Aufgaben hält und sich mit anderen zum Predigtdienst verabredet. Anna vertraut niemandem mehr, auch nicht ihren Eltern, die sie jedes Wochenende erneut ihrem Peiniger aussetzen. Sie zieht sich immer mehr in sich selbst zurück.
Zwei Jahre später wird Bruder X doch noch ausgeschlossen. Wie üblich wird der Versammlung nicht mitgeteilt, warum. Später erfährt Anna von der Tochter von Bruder X, dass er nach ihr noch ein weiteres Mädchen missbraucht haben soll – ein 14-jähriges Mädchen aus der Versammlung, das ihn mehrmals im Predigtdienst begleitet hatte.
Als Anna selbst 14 Jahre alt ist, besucht sie die Versammlungen schon lange nicht mehr. Zwei Jahre später wird sie endgültig ausgeschlossen, weil sie von ein paar älteren Schwestern beim Rauchen gesehen wurde. Bruder X hingegen wird nach drei Jahren des Ausschlusses wieder in die Versammlung aufgenommen. Niemand der aktiven Brüder und Schwestern – außer den Ältesten – weiß, warum er ausgeschlossen wurde.
Und so geht Bruder X weiterhin jeden Samstag gerne mit sehr jungen Schwestern in den Predigtdienst.
Fiktives Beispiel, aber realitätsnah:
Dieses Beispiel ist fiktiv, doch ähnliche Fälle haben sich bereits tausendfach abgespielt. Aufgrund der mangelnden oder gar nicht vorhandenen Aufarbeitung könnte sich ein solcher Fall auch heute noch ereignen.

Reue statt Aufklärung? Interne Anweisungen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch – ein Blick hinter die Kulissen
Ein besonders aufschlussreiches Dokument der Wachtturm-Gesellschaft stammt vom 1. August 1995. Es handelt sich um einen internen Rundbrief „an alle Ältestenschaften“, der in verschiedenen Ländern nahezu wortgleich versendet wurde. Offiziell sind solche sogenannten Hirtenbriefe nicht für die allgemeine Mitgliedschaft zugänglich, sondern ausschließlich für Versammlungsälteste bestimmt. Doch durch internationale Untersuchungen, etwa in Australien (Royal Commission) oder Großbritannien (IICSA), wurden zahlreiche dieser Schreiben öffentlich einsehbar gemacht – und werfen ein beunruhigendes Licht auf die internen Anweisungen zum Umgang mit sexuellem Missbrauch innerhalb der Organisation.

Seite 1 – Brief an alle Ältesten in Australien, 01.08.1995 Quelle: https://avoidjw.org/library/documents/
Bereits auf der ersten Seite wird deutlich, dass Meldungen an Strafverfolgungsbehörden nicht proaktiv, sondern nur im rechtlich vorgeschriebenen Mindestmaß erfolgen sollen. Wörtlich heißt es:
„…steps should be taken in keeping with initial directions from the Society’s Legal Department.”
Das bedeutet: Bevor ein Kinderschutzfall überhaupt an Behörden weitergeleitet wird, soll zunächst die Rechtsabteilung der Zentrale konsultiert werden. In Bundesstaaten oder Ländern ohne ausdrückliche Meldepflicht wird eine Anzeige damit de facto vermieden.

Hervorgehobenes Zitat Seite 2 – über die Wiederverwendung von Tätern je nach Bekanntheitsgrad Quelle: https://avoidjw.org/library/documents/
Auf Seite 2 wird es besonders brisant:
„Generally, it will take a considerable number of years to achieve such irreprehensibility depending on the notoriety involved.“
Übersetzt bedeutet das:
„In der Regel wird es eine beträchtliche Anzahl von Jahren dauern, um einen Zustand der Unbescholtenheit zu erreichen – abhängig vom Bekanntheitsgrad des Fehltritts.“
Mit anderen Worten: Nicht die Schwere der Tat, sondern deren öffentliche Bekanntheit ist ausschlaggebend dafür, ob ein überführter Missbrauchstäter wieder „Dienstvorrechte“ in der Versammlung erhalten darf – etwa als Prediger, Mikrofonträger oder Versammlungsleiter. Je weniger bekannt die Tat ist, desto schneller ist eine Rehabilitierung möglich.

Seite 2 Australien-Version vollständig Quelle: https://avoidjw.org/library/documents/
Besonders bedenklich ist die Passage:
„Considerable time should always pass before a former child abuser is used, if ever.“
(„Erhebliche Zeit sollte immer vergehen, bevor ein früherer Kindesmissbrauchstäter wieder verwendet wird – falls überhaupt.“)
Hier wird deutlich: Eine Rückkehr in verantwortliche Rollen ist prinzipiell möglich, wenn „Reue“ geäußert wird – ein tatsächliches Schuldeingeständnis oder eine behördliche Verurteilung ist nicht Voraussetzung. Was zählt, ist der äußere Anschein von Besserung und – wie erwähnt – die Wahrnehmung durch die Gemeinde.

US-Version Seite 1 – identischer Wortlaut Quelle: https://avoidjw.org/library/documents/
Auch in der US-Version des Briefes ist diese Haltung identisch. Die Anweisung an die Ältesten lautet auch hier, behutsam mit der Information umzugehen und nur bei gesetzlicher Verpflichtung externe Behörden einzubeziehen. Eltern oder Opfer werden nicht dazu aufgefordert, Anzeige zu erstatten. Vielmehr liegt die gesamte Entscheidungskompetenz bei einem internen Gremium aus drei Ältesten – ohne psychologische Schulung, ohne juristische Fachkenntnis, aber mit weitreichender Entscheidungsvollmacht über das Leben von Kinder.

US-Version Seite 2 – Bestätigung der internationalen Einheitlichkeit Quelle: https://avoidjw.org/library/documents/
Auch in der US-Version findet sich die Formulierung, dass es von der „Notoriety“, also der öffentlichen Bekanntheit, abhängt, wie schnell ein Täter rehabilitiert werden kann. Das bestätigt: Diese Regelung ist kein regionales Missverständnis, sondern Teil einer international abgestimmten Politik der Wachtturm-Gesellschaft.
Juristisch gesehen ist der Brief ein Beleg für eine Gefährdung des Kindeswohls zugunsten des Schutzes des Organisationsimages. Die Entscheidung, ob und wann Missbrauchsfälle gemeldet oder Täter rehabilitiert werden, liegt nicht bei Fachstellen oder Gerichten, sondern bei Ältesten, die intern angewiesen werden, „Unruhe in der Versammlung“ zu vermeiden.
Diese Herangehensweise widerspricht sowohl modernen Kinderschutzstandards als auch grundlegenden Prinzipien von Strafverfolgung und Prävention.
Fazit:
Was zählt, ist nicht die Schuld – sondern der äußere Schein.
Nicht das Leid des Opfers steht im Mittelpunkt, sondern die „Reue“ des Täters und die Frage, wie viel Aufsehen die Tat erregt hat.
Diese Dokumente sprechen für sich. Ihre Veröffentlichung dient der Aufklärung und dem Schutz potentiell betroffener Kinder. Es ist dringend notwendig, solche internen Anweisungen transparent zu machen – nicht aus Sensationslust, sondern aus Verantwortung gegenüber jenen, die sich nicht selbst schützen können.
Quellen:
- Australian Royal Commission (2015–2017)
- https://www.thenewdaily.com.au/news/2021/09/10/jehovahs-witnesses-redress
- IICSA UK Report (2021)
- Diverse Presseberichte: Welt, Frankfurter Rundschau, taz, BR24, Tagesspiegel u. a.
- Quelle: https://avoidjw.org/library/documents/
Die hier dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der kritischen Meinungsbildung und spiegeln keine pauschale Bewertung einzelner Gläubiger wider. Der Fokus liegt auf dokumentierten Strukturen innerhalb der Organisation – nicht auf individuellen Mitgliedern.
Rechtlicher Hinweis zur Dokumentennutzung:
Die in diesem Beitrag verwendeten Dokumente – darunter interne Anweisungen („Hirtenbriefe“) – stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere aus internationalen Untersuchungsberichten (z. B. Royal Commission Australia, IICSA Großbritannien) sowie Archiven wie AvoidJW.org, die im Rahmen journalistischer und zeitgeschichtlicher Aufarbeitung veröffentlicht wurden.
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