Die australische Royal Commission – worum ging es überhaupt?

Wer sich mit dem Umgang der Zeugen Jehovas mit sexuellem Kindesmissbrauch beschäftigt, stößt früher oder später auf die sogenannte „Australian Royal Commission“. Doch was war diese Untersuchung eigentlich und warum spielten die Zeugen Jehovas darin eine Rolle?

Der vollständige Name lautete Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, auf Deutsch etwa: Königliche Kommission zur Untersuchung institutioneller Reaktionen auf sexuellen Kindesmissbrauch.

Eine Royal Commission ist in Australien eine besonders weitreichende staatliche Untersuchungskommission. Ihre Aufgabe bestand in diesem Fall nicht darin, einzelne Täter strafrechtlich zu verurteilen. Untersucht werden sollte vielmehr, wie Institutionen mit sexuellem Kindesmissbrauch umgegangen waren: Wie reagierten sie auf Anschuldigungen? Wurden Betroffene geschützt? Wurden Vorwürfe angemessen untersucht und an staatliche Stellen weitergegeben? Welche internen Regeln gab es – und konnten diese Regeln dazu beitragen, dass Missbrauch nicht erkannt, nicht gemeldet oder nicht verhindert wurde?

Eine landesweite Untersuchung

Am 12. November 2012 kündigte die damalige australische Premierministerin Julia Gillard die Einsetzung einer Royal Commission an. Am 11. Januar 2013 wurde sie offiziell eingerichtet. Sechs Kommissionsmitglieder wurden berufen; den Vorsitz übernahm Richter Peter McClellan.

Der Auftrag war außergewöhnlich umfangreich. Die Kommission sollte untersuchen, wie staatliche und nichtstaatliche Institutionen auf Anschuldigungen und Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs reagiert hatten und welche Veränderungen notwendig waren, um Kinder künftig besser zu schützen.

Dabei ging es keineswegs ausschließlich um Religionsgemeinschaften. Untersucht wurden unter anderem Schulen, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Sportorganisationen, staatliche Einrichtungen und verschiedene Religionsgemeinschaften.

Religiöse Organisationen nahmen allerdings einen erheblichen Teil der Untersuchung ein. Nach Angaben der Royal Commission berichteten von den bis zum 31. Mai 2017 erfassten Personen fast die Hälfte über sexuellen Kindesmissbrauch im Zusammenhang mit religiösen Institutionen.

Die Untersuchung dauerte insgesamt rund fünf Jahre. Betroffene konnten ihre Erfahrungen in vertraulichen Gesprächen schildern, die Kommission wertete Dokumente aus, gab Forschungsarbeiten in Auftrag und führte zahlreiche öffentliche Anhörungen durch. Insgesamt fanden mehr als 8.000 vertrauliche Gespräche mit Betroffenen statt. Der Abschlussbericht wurde am 15. Dezember 2017 vorgelegt.

Wie kamen die Zeugen Jehovas ins Spiel?

Die Zeugen Jehovas waren also nicht der Anlass für die Einrichtung der Royal Commission, und die Untersuchung richtete sich auch nicht speziell gegen sie. Sie waren eine von zahlreichen Institutionen, deren Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch näher untersucht wurde.

Für die Zeugen Jehovas wurde die Case Study 29 – Fallstudie 29 – eingerichtet.

Die öffentliche Anhörung begann am 27. Juli 2015 in Sydney. Weitere Verhandlungstage folgten bis zum 5. August sowie am 14. August 2015. Gegenstand der Untersuchung waren ausdrücklich die Jehovah’s Witnesses und die Watchtower Bible and Tract Society of Australia Ltd.

Die Royal Commission wollte dabei insbesondere vier Fragen untersuchen:

  1. Welche Erfahrungen hatten Betroffene von sexuellem Kindesmissbrauch innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Australien gemacht?
  2. Wie hatten die Zeugen Jehovas und die Watchtower Bible and Tract Society of Australia auf Anschuldigungen, Meldungen und Beschwerden über sexuellen Kindesmissbrauch reagiert?
  3. Welche internen Regeln, Richtlinien und Verfahren bestanden für den Umgang mit entsprechenden Vorwürfen?
  4. Welche Regelungen und Verfahren bestanden, um sexuellen Kindesmissbrauch innerhalb der Gemeinschaft zu verhindern?

Damit rückte etwas in den Mittelpunkt, das für die weitere Untersuchung entscheidend werden sollte: nicht nur die Frage, ob einzelne Zeugen Jehovas Straftaten begangen hatten, sondern wie die Organisation selbst mit solchen Fällen umging.

Und genau dafür besaß die Organisation umfangreiche interne Unterlagen.

Im Verlauf der Untersuchung wurden Aussagen von Betroffenen, Ältesten und Vertretern des australischen Zweigbüros ausgewertet. Interne Briefe, Richtlinien und Fallakten wurden zu Beweismitteln. Schließlich wurde sogar ein Mitglied der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, Geoffrey Jackson, unter Eid befragt.

Was die Royal Commission in diesen Unterlagen fand, führte schließlich zu einer sehr viel grundsätzlicheren Frage:

Waren die internen Regeln der Zeugen Jehovas geeignet, Kinder zu schützen – oder hatten einige dieser Regeln einen angemessenen Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch sogar erschwert?

Mit dieser Frage begann die eigentliche Untersuchung von Case Study 29.

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