Die Zeugen Jehovas gerieten nicht deshalb in den Blick der Royal Commission, weil die australische Regierung ihre religiösen Lehren untersuchen wollte. Gegenstand war vielmehr die Frage, wie die Organisation auf Meldungen über sexuellen Kindesmissbrauch innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaft reagierte.
Die Royal Commission untersuchte zahlreiche unterschiedliche Institutionen. Bei den Zeugen Jehovas wurde daraus die Case Study 29, war die 29. Fallstudie der Royal Commission und wurde in einer öffentlichen Anhörung behandelt.
Die öffentliche Anhörung begann am 27. Juli 2015 in Sydney und lief zunächst bis zum 5. August; ein weiterer Verhandlungstag fand am 14. August 2015 statt. Untersucht wurden sowohl die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas als auch die Watchtower Bible and Tract Society of Australia Ltd.
Schon in der Eröffnungserklärung machte die Royal Commission deutlich, worum es ihr ging. Sie wollte nicht feststellen, ob die Religion der Zeugen Jehovas „richtig“ oder „falsch“ ist. Untersucht werden sollten vielmehr die praktischen Folgen ihrer internen Regeln beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen.
Die Kommission formulierte dafür mehrere konkrete Untersuchungsbereiche:
- die Erfahrungen von Betroffenen innerhalb der Gemeinschaft der Zeugen Jehovas in Australien,
- die Reaktion der Zeugen Jehovas und der Watchtower Bible and Tract Society of Australia auf Anschuldigungen und Meldungen,
- die internen Regeln, Richtlinien und Verfahren zur Bearbeitung solcher Fälle,
- die bestehenden Maßnahmen zur Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs,
- sowie damit zusammenhängende Fragen.
Warum waren die internen Regeln für die Kommission relevant?
Dieser Punkt ist wichtig, um die spätere Untersuchung zu verstehen.
Bei den Zeugen Jehovas werden schwerwiegende Regelverstöße traditionell nicht ausschließlich als private Angelegenheit betrachtet. Älteste einer Versammlung können solche Vorwürfe untersuchen und darüber entscheiden, ob ein Mitglied als reumütig gilt und welche religiösen Konsequenzen folgen.
Damit existierte innerhalb der Organisation ein eigenes Verfahren, das auch dann zur Anwendung kommen konnte, wenn es um Vorwürfe sexuellen Kindesmissbrauchs ging.
Die Royal Commission interessierte deshalb besonders die Frage:
Was geschieht, wenn ein möglicher Straftatbestand gleichzeitig als religiöses Fehlverhalten innerhalb eines eigenen kirchlichen Verfahrens behandelt wird?
In ihrer Eröffnungserklärung kündigte die Kommission ausdrücklich an, die Systeme, Richtlinien und Verfahren der Organisation zu untersuchen und anhand konkreter Fälle zu prüfen, wie diese Regeln in der Praxis wirkten.
Dabei ging es später unter anderem um Fragen wie:
- Wann wurden staatliche Behörden eingeschaltet?
- Welche Rolle spielte das australische Zweigbüro?
- Welche Anweisungen erhielten örtliche Älteste?
- Welche Beweise waren nach den internen Regeln erforderlich?
- Wie wurden Betroffene behandelt?
- Wie wurde mit einem beschuldigten Mitglied verfahren?
- Welche Maßnahmen sollten verhindern, dass weitere Kinder gefährdet werden?
Das sind Fragen, die wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags anhand der Originaldokumente und Anhörungsprotokolle einzeln betrachten werden.
Zwei konkrete Fälle als Ausgangspunkt
Bei der öffentlichen Anhörung wurden zunächst auch die Erfahrungen zweier Betroffener untersucht. Anhand dieser Fälle wollte die Royal Commission nachvollziehen, wie die internen Richtlinien der Zeugen Jehovas tatsächlich angewandt wurden.
Die Untersuchung blieb jedoch nicht auf diese beiden Fälle beschränkt.
Noch vor Beginn der öffentlichen Anhörung hatte die Royal Commission von Watchtower Australia umfangreiche Unterlagen angefordert. Dazu erließ sie am 4. und 28. Februar 2015 entsprechende Vorladungen zur Herausgabe von Dokumenten. Watchtower Australia legte der Kommission mehrere tausend Dokumente vor.
Unter diesen Unterlagen befanden sich Akten über Meldungen sexuellen Kindesmissbrauchs innerhalb der australischen Organisation, die bis in das Jahr 1950 zurückreichten. Die Royal Commission begann, diese Akten systematisch auszuwerten.
Damit veränderte sich die Dimension der Untersuchung erheblich.
Es ging nun nicht mehr nur darum, anhand einzelner Betroffener zu fragen, ob in bestimmten Versammlungen Fehler gemacht worden waren. Die Kommission konnte erstmals über einen Zeitraum von Jahrzehnten untersuchen, wie das organisatorische System der Zeugen Jehovas mit entsprechenden Meldungen umgegangen war.
Genau diese internen Unterlagen sollten schließlich zu einem der wichtigsten Bestandteile von Case Study 29 werden.
Die Untersuchung richtete sich gegen ein System, nicht gegen einen Glauben
Für die Einordnung ist diese Unterscheidung entscheidend.
Die Royal Commission untersuchte nicht die Glaubensfreiheit der Zeugen Jehovas und auch nicht, ob einzelne religiöse Überzeugungen staatlicher Zustimmung bedürfen. Religionsgemeinschaften dürfen selbstverständlich eigene Glaubenslehren und interne Regeln besitzen.
Die Kommission untersuchte, welche verbindlichen internen Vorgaben für den Umgang mit Missbrauchsvorwürfen galten und ob diese Vorgaben den Schutz von Kindern sicherstellten.
Deshalb interessierte sich die Kommission auch für religiöse Vorgaben, die auf den ersten Blick rein theologisch erscheinen mögen. Wenn etwa interne Beweisregeln darüber entscheiden, ob ein Missbrauchsvorwurf innerhalb der Organisation als erwiesen gilt, können diese Regeln sehr konkrete Folgen haben.
Die zentrale Frage von Case Study 29 lautete daher letztlich:
War das System der Zeugen Jehovas zum Umgang mit Vorwürfen sexuellen Kindesmissbrauchs geeignet, Kinder angemessen zu schützen und auf entsprechende Meldungen angemessen zu reagieren?
Um diese Frage zu beantworten, standen der Royal Commission schließlich nicht nur Aussagen von Betroffenen und Verantwortlichen zur Verfügung, sondern ein ungewöhnlich umfangreicher Bestand interner Organisationsunterlagen.

Schreibe einen Kommentar