Case Study 29 – Tag 147

27. Juli 2015: Der erste Verhandlungstag

Am 27. Juli 2015 um 10 Uhr begann in Sydney die öffentliche Anhörung zu Case Study 29. Den Vorsitz führte Justice Peter McClellan, gemeinsam mit Commissioner Professor Helen Milroy. Die Royal Commission wurde durch Angus Stewart SC als Senior Counsel Assisting unterstützt. Stewart war dabei kein „Staatsanwalt“, sondern der leitende Rechtsbeistand, der die Beweisaufnahme für die Commission vorbereitete und Zeugen befragte.

Der erste Verhandlungstag hatte zwei Funktionen: Zunächst erklärte Stewart, was die Royal Commission untersuchen wollte und welche Beweise bereits vorlagen. Anschließend begann die eigentliche Beweisaufnahme mit der anonymisierten Betroffenen BCB, dem damaligen Ältesten Max Horley und schließlich dem früheren Kreisaufseher Douglas James Jackson. Jacksons Befragung wurde am folgenden Tag fortgesetzt.

Die Eröffnung: Was die Commission untersuchen wollte

In seiner Eröffnung stellte Angus Stewart klar, dass Case Study 29 nicht lediglich zwei einzelne Missbrauchsfälle untersuchen sollte. Im Mittelpunkt standen ebenso die Regeln, Richtlinien und organisatorischen Abläufe der Zeugen Jehovas beim Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch. Dazu gehörten das interne Rechtskomiteeverfahren, die Zwei-Zeugen-Regel, die Rolle des australischen Zweigbüros, der Kontakt zu staatlichen Behörden und der Schutz möglicher weiterer Betroffener.

Schon zu Beginn wurde die Dimension der Untersuchung sichtbar. Watchtower Australia hatte aufgrund zweier Vorladungen der Royal Commission vom Februar 2015 ungefähr 5.000 Dokumente herausgegeben. Darunter befanden sich 1.006 Fallakten, jeweils zu einer anderen Person, gegen die seit 1950 Vorwürfe sexuellen Kindesmissbrauchs innerhalb der australischen Organisation dokumentiert worden waren. Mitarbeiter der Royal Commission hatten diese Akten systematisch ausgewertet.

Stewart kündigte außerdem an, die Auswertung werde zeigen, dass bei mindestens 125 Vorwürfen die interne Zwei-Zeugen-Regel verhindert habe, dass die Angelegenheit überhaupt vor ein Rechtskomitee gelangte. Gerade bei sexuellem Kindesmissbrauch sei dies von besonderer Bedeutung, weil solche Taten typischerweise nicht vor weiteren Augenzeugen geschehen.

Noch gravierender war eine weitere Aussage der Eröffnung: Nach der bis dahin vorgenommenen Auswertung habe die Organisation keinen der 1.006 erfassten Beschuldigten selbst den staatlichen Behörden gemeldet. Zugleich kündigte Stewart an, dass die Anhörung die internen Regeln zur gesetzlichen Meldepflicht und zum kirchlichen Vertraulichkeitsprivileg genauer untersuchen werde.

Wichtig für die Einordnung

Diese Aussagen am Beginn von Day 147 waren noch nicht die abschließenden Feststellungen der Royal Commission. Es handelte sich um die Eröffnung von Senior Counsel Assisting: Stewart erklärte, welche Beweise die Commission besaß, welche Zeugenaussagen erwartet wurden und welche Fragen untersucht werden sollten. Die endgültige Bewertung erfolgte erst nach Abschluss der Anhörungen im Findings Report.

Diese Unterscheidung ist wichtig: Auf HelleresLicht soll nachvollziehbar bleiben, was zu Beginn behauptet beziehungsweise angekündigt wurde und was später tatsächlich als Feststellung der Royal Commission im Abschlussbericht steht.

Die erste Zeugin: BCB

Als erste Betroffene sagte eine Frau unter dem Pseudonym BCB aus. Ihre schriftliche Aussage vom 10. Juli 2015 wurde als Exhibit 29-0001 aufgenommen. BCB berichtete unter Eid über sexuellen Missbrauch durch einen Ältesten ihrer damaligen Versammlung und darüber, wie die Organisation Jahre später mit ihrer Offenlegung umging.

Für unsere Untersuchung ist weniger eine detaillierte Wiedergabe der Missbrauchshandlungen entscheidend als das, was nach ihrer Offenlegung geschah.

Nachdem ihre Angaben innerhalb der Versammlung bekannt geworden waren, wurde BCB zu Gesprächen mit Ältesten gebeten. Bei einem dieser Gespräche saß auch der von ihr Beschuldigte selbst im Raum. BCB erklärte vor der Commission, dass sie sich dabei äußerst unwohl fühlte und deshalb nicht in der Lage gewesen sei, vollständig über ihre Erfahrungen zu sprechen. Auch bei einem weiteren Treffen waren ausschließlich Männer anwesend, darunter wiederum der Beschuldigte.

BCB sagte außerdem aus, dass ihr weder der genaue Zweck dieser internen Treffen noch deren Ergebnis ausreichend erklärt worden sei. Sie erinnerte sich auch nicht daran, dass damals mit ihr darüber gesprochen wurde, die Polizei einzuschalten. Nach ihrer Darstellung fühlte sie sich nach der internen Behandlung des Falls nicht geschützt oder unterstützt.

Später sollte außerdem eine Aussage eine wichtige Rolle spielen, wonach BCB gebeten worden sei, nicht weiter über die Angelegenheit zu sprechen – zunächst von ihr als Aufforderung „aus Respekt vor der Familie Neill“ verstanden. Dieser Punkt wurde anschließend mit Max Horley ausführlich erörtert.

Max Horley: der beteiligte Älteste wird befragt

Nach BCB wurde Maxwell Frederick Horley unter Eid befragt. Horley war seit 1988 Ältester in der betreffenden Narrogin-Versammlung und hatte damals an der internen Bearbeitung der Anschuldigungen mitgewirkt. Seine schriftliche Aussage wurde als Exhibit 29-0002 aufgenommen.

Ein Schwerpunkt seiner Befragung war die Zwei-Zeugen-Regel. Horley bestätigte, dass die Anschuldigungen damals nicht vor ein Rechtskomitee gebracht werden konnten, weil weder ein Geständnis noch ein zweiter Zeuge vorhanden war. Auf die Frage, ob die Regel grundsätzlich auch weiterhin gelte, erklärte er, dass die Ältesten zunächst das Zweigbüro kontaktieren würden, für ein internes Rechtskomitee aber weiterhin entsprechende Beweise beziehungsweise zwei Zeugen erforderlich seien.

Die Commission konfrontierte ihn damit, dass gerade sexuelle Übergriffe gewöhnlich ohne einen zweiten Augenzeugen stattfinden. Horley räumte ein, dass dies für Betroffene eine sehr schwierige Situation sei. Nach seinem Verständnis könne bei fehlendem zweiten Zeugen oder Geständnis kein Rechtskomitee aufgrund dieses Vorwurfs durchgeführt werden.

Auch die Frage nach einer Meldung an die Polizei wurde ausgesprochen deutlich behandelt. Horley erklärte, er habe 1991 nicht erkannt, dass der ihm geschilderte Sachverhalt möglicherweise eine strafrechtliche Angelegenheit war, und habe nicht darüber nachgedacht, ihn der Polizei zu melden. Als er später darauf verwies, dass es damals wenig interne Richtlinien zum Gang zur Polizei gegeben habe, entgegnete Stewart sinngemäß, dass man keine kirchliche Richtlinie benötige, um die Polizei anzurufen. Horley stimmte dem schließlich zu.

„So ruhig wie möglich“

Besonders aufschlussreich wurde die Befragung, als es um die spätere Kommunikation innerhalb der Versammlung ging.

Horley bestritt, dass BCB zum Schweigen gebracht werden sollte, um die Familie des Beschuldigten zu schützen. Er erklärte vielmehr, man habe verhindern wollen, dass sich Gerüchte innerhalb der Versammlung und darüber hinaus verbreiteten. Dabei verwendete er selbst die Formulierung, man habe die Sache „so ruhig wie möglich“ halten wollen und sprach anschließend auch davon, sie „unter Verschluss“ zu halten. Zugleich betonte er ausdrücklich, dass dies seiner Ansicht nach keine Vertuschung gewesen sei.

Gerade diese Aussage ist für unsere Dokumentation interessant, weil wir keine Bewertung hineinlesen müssen: Der damalige Älteste beschreibt selbst, dass die Weiterverbreitung der Information begrenzt werden sollte, erklärt aber zugleich seine damalige Motivation dafür.

Was stand im Bericht an das Zweigbüro?

Horley und der damalige Kreisaufseher Doug Jackson hatten anschließend einen schriftlichen Bericht an das australische Zweigbüro geschickt.

Darin wurde empfohlen, den beschuldigten Ältesten zunächst von seiner Funktion zurücktreten zu lassen. Die Begründung konzentrierte sich stark darauf, dass seine Fähigkeit, gegenüber der Versammlung mit Autorität über moralische Fragen zu sprechen, durch die Vorwürfe beeinträchtigt worden sei.

Besonders bemerkenswert war eine weitere Empfehlung: Sollte die Angelegenheit nach längerer Zeit abgeklungen sein und der Mann wieder die nötige „freedom of speech“ besitzen, könne er erneut als Ältester empfohlen werden. Horley bezeichnete die damalige Formulierung vor der Royal Commission rückblickend als unglücklich.

Stewart fragte Horley daraufhin sehr direkt, ob die damalige Hauptsorge eigentlich dem Funktionieren der Organisation und der Eignung des Beschuldigten als Ältester gegolten habe – und nicht dem Schutz anderer Kinder oder der Unterstützung von BCB. Horley bestätigte, dass die Frage nach dessen Eignung als Lehrer damals stärker im Mittelpunkt gestanden habe.

Diese Passage gehört zu den wichtigsten Aussagen des gesamten ersten Verhandlungstages.

Douglas James Jackson: der damalige Kreisaufseher

Am Nachmittag begann die Befragung von Douglas James Jackson – nicht zu verwechseln mit Geoffrey Jackson aus der Leitenden Körperschaft.

Doug Jackson war von 1990 bis 1998 Kreisaufseher und danach bis 2014 Bezirksaufseher gewesen. Er hatte an der damaligen Untersuchung des Falls BCB gemeinsam mit Max Horley mitgewirkt. Seine schriftliche Aussage wurde als Exhibit 29-0004 aufgenommen.

Jackson bestätigte, dass er und Horley im Rahmen des internen Verfahrens untersuchten, ob genügend Beweise für die Bildung eines Rechtskomitees vorlagen. Zugleich räumte er ein, dass BCB selbst mit diesem internen Verfahren und dessen Bedeutung nicht vertraut gewesen sei.

Ein weiterer Schwerpunkt war die damalige Praxis, dass ein Betroffener seine Anschuldigung gegebenenfalls im Beisein des Beschuldigten wiederholen musste. Jackson bestätigte, dass eine solche Konfrontation auch nach dem damaligen Ältestenhandbuch vorgesehen sein konnte und dass dies für einen Betroffenen erheblichen Druck bedeuten könne.

Jackson erklärte anschließend, heute könnten unter bestimmten Umständen unterstützende Personen anwesend sein. Stewart hielt ihm jedoch das interne Ältestenhandbuch vor, in dem ausdrücklich stand, dass Beobachter nicht allein zur moralischen Unterstützung anwesend sein sollten. Dieser Widerspruch konnte am ersten Tag nicht mehr vollständig geklärt werden. Die Commission vertagte sich um 16 Uhr auf den nächsten Morgen, und Jacksons Befragung wurde an Day 148 fortgesetzt.

Welche Beweismittel wurden an Day 147 eingebracht?

Am ersten Verhandlungstag wurden vier zentrale Exhibits aufgenommen:

  • Exhibit 29-0001: Aussage von BCB, Dokument-ID STAT.0603.001.0001_R
  • Exhibit 29-0002: Aussage von Max Horley, Dokument-ID STAT.0601.001.0001_R
  • Exhibit 29-0003: ein umfangreiches Paket mit 150 Anlagen, darunter zahlreiche interne Watchtower- und Versammlungsunterlagen
  • Exhibit 29-0004: Aussage von Douglas James Jackson, Dokument-ID STAT.0600.001.0001_R

Das große Exhibit 29-0003 ist für unsere weitere Recherche besonders wichtig. Es enthält einen erheblichen Teil jener internen Korrespondenz, auf die sich die Commission während der späteren Verhandlungstage immer wieder bezieht.

Warum ist Day 147 so wichtig?

Bereits der erste Tag legt nahezu alle Themen offen, die sich später durch Case Study 29 ziehen:

interne Behandlung statt externer Strafverfolgung, die Zwei-Zeugen-Regel, die Rolle des Zweigbüros, die Konfrontation eines Betroffenen mit dem Beschuldigten, fehlende oder unklare Unterstützungsstrukturen, Vertraulichkeit und die Frage, ob organisatorische Interessen teilweise stärker berücksichtigt wurden als der Schutz von Kindern.

Gleichzeitig ist Day 147 methodisch besonders wertvoll, weil hier drei Ebenen unmittelbar nebeneinanderstehen:

die Darstellung der Royal Commission, die Aussage einer Betroffenen und die Aussagen der Männer, die das interne Verfahren tatsächlich durchgeführt hatten.

Damit muss sich der Leser nicht auf eine einzige Darstellung verlassen.

Selbst nachlesen

Das vollständige offizielle Protokoll von Day 147 umfasst 138 Seiten und ist auf der Website der Royal Commission frei zugänglich.

Offizielles Transcript – Day 147, 27. Juli 2015

Die 25-seitige Eröffnung von Angus Stewart ist zusätzlich als eigenes Dokument veröffentlicht:

Opening Address – Case Study 29

Alle am ersten und an den folgenden Verhandlungstagen eingebrachten Beweismittel lassen sich im offiziellen Exhibit-Verzeichnis einzeln aufrufen:

Beweisstück-Verzeichnis Case Study 29

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert