Wie gehen die Zeugen Jehovas mit Missbrauchsfällen um?

Nach ihrer offiziellen Darstellung behandeln die Zeugen Jehovas sexuellen Missbrauch als schwere Sünde und schwere Straftat. Betroffene dürfen sich an die Polizei wenden, und Älteste melden Fälle dort, wo eine gesetzliche Meldepflicht besteht. Gleichzeitig werden Vorwürfe aber auch innerhalb eines eigenen religiösen Disziplinarsystems behandelt.

Genau dort liegt das Problem. Für interne Sanktionen gilt weiterhin die Logik des gemeinde internen Beweismaßstabs: Ohne Geständnis oder zwei Zeugen kann ein Vorwurf religiös oft nicht in derselben Weise festgestellt werden. Offiziell heißt es zwar, das bedeute nicht automatisch, dass das Opfer unglaubwürdig sei. Praktisch bleibt aber ein System bestehen, das Missbrauch nicht primär aus Opferperspektive, sondern aus Sicht interner Verfahrensregeln behandelt.

Deshalb stehen die Zeugen Jehovas seit Jahren in massiver Kritik. Öffentliche Untersuchungen wie die australische Royal Commission kamen zu dem Ergebnis, dass ihre Strukturen die Aufarbeitung von Missbrauch erschweren. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass intern dokumentierte Fälle über lange Zeit nicht aktiv an staatliche Behörden weitergegeben wurden.

Der Kern des Problems ist also nicht nur, dass es Missbrauchsfälle gab, sondern wie mit ihnen umgegangen wurde: stark intern, stark regelgebunden und lange Zeit nicht konsequent opfer zentriert. Genau deshalb richtet sich die Kritik nicht nur gegen einzelne Täter, sondern gegen die Struktur der Organisation selbst.

Dass das kein rein historisches Thema ist, zeigen auch neuere Strafverfolgungsmaßnahmen in den USA. Die Generalstaatsanwaltschaft von Pennsylvania veröffentlichte 2025 weitere Fälle aus Ermittlungen gegen Mitglieder von Gemeinden der Zeugen Jehovas; darunter Verurteilungen nach Aussagen einer Grand Jury, die sich mit mehreren Missbrauchsfällen im Umfeld von Gemeinden befasste.

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