Ein neuer Bericht der schwedischen Regierung beschäftigt sich mit der Finanzierung von Religionsgemeinschaften und nennt dabei ausdrücklich auch die Zeugen Jehovas.
Der im Juni 2026 veröffentlichte Regierungsbericht SOU 2026:42 schlägt ein neues Kontrollsystem für ausländische Finanzierungen religiöser Organisationen vor.
Originalbericht der schwedischen Regierung:
„Ett nytt regelverk för granskning av utländsk finansiering av trossamfund och andra verksamheter“ – SOU 2026:42
Künftig sollen Zahlungen aus dem Ausland von mehr als 150.000 schwedischen Kronen, rund 13.500 Euro, gemeldet werden müssen. Auch kleinere Beträge könnten überprüft werden, wenn ein konkreter Verdacht besteht.
Die Behörde soll eine ausländische Finanzierung unter anderem untersagen können, wenn eine Organisation oder ihre Vertreter grundlegende Rechte verletzen, Personen diskriminieren, entsprechende Handlungen fördern oder gegen die demokratische Staatsordnung arbeiten.
Jehovas Zeugen bereits seit Jahren Gegenstand eines Rechtsstreits
Der Bericht widmet den Zeugen Jehovas einen eigenen Abschnitt. Hintergrund ist ein seit Jahren geführter Streit um staatliche Zuschüsse.
Im Oktober 2025 hatte die schwedische Behörde für die Unterstützung von Religionsgemeinschaften, SST, einen neuen Antrag der Zeugen Jehovas abgelehnt. Die Organisation hatte in ihrem Antrag selbst angegeben, dass Personen aufgrund der Wahl ihres Lebenspartners die Mitgliedschaft verweigert oder entzogen werden kann. Außerdem verwies die Behörde auf eigenes Informationsmaterial der Zeugen Jehovas, wonach Mitglieder den Umgang mit ausgeschlossenen oder ausgetretenen Personen beenden sollen.
SST kam deshalb zu dem Ergebnis, dass die Religionsgemeinschaft die neuen staatlichen Demokratiebedingungen nicht erfülle.
Jehovas Zeugen klagten dagegen und bekamen im Mai 2026 vor dem Verwaltungsgericht Stockholm Recht. Das Gericht stellte insbesondere auf die durch Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte religiöse Autonomie ab. Interne Mitgliedschaftsregeln, auch wenn diese diskriminierend wirken können, reichten nach Auffassung des Gerichts allein nicht aus, um die staatliche Förderung abzulehnen.
Mehr als 600.000 Euro staatliche Zuschüsse seit 2021
Bei der Diskussion geht es durchaus um erhebliche Beträge.
Nach den offiziellen Jahresberichten der schwedischen Förderbehörde erhielten Jehovas Zeugen folgende Organisationszuschüsse:
| Jahr | Zuschuss | ungefähr in Euro* |
|---|---|---|
| 2021 | 2.026.641 SEK | 182.900 € |
| 2022 | 1.582.536 SEK | 142.800 € |
| 2023 | 1.706.894 SEK | 154.000 € |
| 2024 | 1.831.217 SEK | 165.200 € |
| Summe 2021–2024 | 7.147.288 SEK | rund 645.000 € |
Die Religionsgemeinschaft war bereits 2019 grundsätzlich als förderberechtigt anerkannt worden. Die tatsächlichen Zahlungen begannen später. Allein 2024 wurden rund 1,83 Millionen schwedische Kronen, umgerechnet etwa 165.000 Euro, an Jehovas Zeugen ausgezahlt.
Der neue Regierungsbericht bedeutet allerdings nicht, dass Jehovas Zeugen in Schweden verdächtige oder verbotene Zahlungen aus dem Ausland erhalten hätten. Dafür enthält der Bericht keinen Beleg. Ihr Fall wird vielmehr als Beispiel für die schwierige Frage behandelt, wann das Verhalten einer Religionsgemeinschaft mit staatlichen Demokratiebedingungen vereinbar ist.
Gerade deshalb könnte die weitere Entwicklung interessant werden: Das vorgeschlagene neue Gesetz würde nicht nur darüber entscheiden, ob eine Religionsgemeinschaft Geld vom Staat erhält, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch ermöglichen, ausländische Finanzierungen zu untersagen.
Nach dem derzeitigen Vorschlag soll das neue Regelwerk am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
* Eurobeträge zur besseren Einordnung, umgerechnet mit dem Wechselkurs vom 4. September 2026. Historische Wechselkurse zum jeweiligen Auszahlungszeitpunkt können abweichen.

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