Der Oberste Gerichtshof Brasiliens, das Supremo Tribunal Federal (STF), will sich am 30. September 2026 erneut mit einer Frage befassen, die für Zeugen Jehovas von besonderer Bedeutung ist:
Darf einem erwachsenen und entscheidungsfähigen Patienten gegen seinen ausdrücklich erklärten Willen Blut transfundiert werden, wenn sein Leben in Gefahr ist?
Auf der Tagesordnung stehen die Verfahren ADPF 618 und ADPF 642. Der STF selbst beschreibt die anstehende Beratung als Prüfung von Vorschriften, die Ärzten Bluttransfusionen auch gegen den vorher oder aktuell erklärten Willen volljähriger und entscheidungsfähiger Patienten ermöglichen können. Dabei werden ausdrücklich auch Zeugen Jehovas genannt.
Quelle:
STF – Offizielle Übersicht der Verhandlungen im September 2026
Verfahrensakten:
STF – ADPF 618, vollständiger Verfahrensstand
STF – ADPF 642, vollständiger Verfahrensstand
Die Grundfrage hatte das höchste Gericht eigentlich schon 2024 beantwortet
Bereits am 25. September 2024 entschied das brasilianische Verfassungsgericht einstimmig, dass erwachsene und entscheidungsfähige Zeugen Jehovas grundsätzlich das Recht haben, medizinische Behandlungen abzulehnen, die eine Bluttransfusion einschließen.
Das Gericht leitete dieses Recht aus der individuellen Selbstbestimmung und der Religionsfreiheit ab.
Darüber hinaus entschied der STF, dass das staatliche brasilianische Gesundheitssystem SUS verfügbare alternative Behandlungsmethoden ermöglichen muss. Falls eine entsprechende Behandlung am Wohnort nicht verfügbar ist, kann auch eine Behandlung an einem anderen Ort erforderlich sein.
Eine religiös begründete Ablehnung einer Behandlung muss dabei eindeutig, frei, informiert und aufgeklärt erfolgen. Sie kann grundsätzlich auch über eine vorherige Patientenverfügung erklärt werden.
Quellen:
STF – Entscheidung vom 25. September 2024: Zeugen Jehovas dürfen Bluttransfusionen ablehnen
STF – Tema 952: offizielle Rechtsprechungsdatenbank
STF – Tema 1069: Selbstbestimmungsrecht bei Behandlung ohne Bluttransfusion
Warum wird dann überhaupt noch einmal verhandelt?
Die Urteile von 2024 entstanden aus zwei konkreten Patientenfällen.
In einem Verfahren benötigte eine Patientin eine Operation, die an ihrem Wohnort nicht ohne die Möglichkeit einer Bluttransfusion angeboten wurde. Im zweiten Fall ging es um eine Herzoperation, bei der eine Patientin sich weigerte, vorsorglich einer möglichen Bluttransfusion zuzustimmen.
Die jetzt verhandelten Verfahren ADPF 618 und ADPF 642 gehen weiter.
Sie betreffen keine einzelne Patientin, sondern allgemeine Vorschriften, die für Ärzte und Patienten in ganz Brasilien gelten.
Ein alter Paragraph im Strafgesetzbuch
Im Mittelpunkt steht unter anderem Artikel 146 § 3 Nr. I des brasilianischen Strafgesetzbuches.
Die Vorschrift enthält eine Ausnahme für medizinische oder chirurgische Eingriffe ohne Zustimmung des Patienten, wenn diese wegen unmittelbarer Lebensgefahr gerechtfertigt sind.
Die entscheidende Frage lautet deshalb:
Was geschieht, wenn ein Patient nicht bewusstlos eingeliefert wird und sein Wille unbekannt ist, sondern wenn ein volljähriger und entscheidungsfähiger Mensch vorher ausdrücklich erklärt hat, eine Bluttransfusion nicht zu akzeptieren?
Genau diese Auslegung soll der STF nun verfassungsrechtlich klären.
Auch die Regeln der brasilianischen Ärztekammer stehen auf dem Prüfstand
Daneben geht es um Vorschriften des brasilianischen Conselho Federal de Medicina (CFM).
Die Resolution CFM 2.232/2019 regelt die sogenannte therapeutische Verweigerung eines Patienten. Besonders weitreichend ist Artikel 11:
Bei einem unmittelbaren Risiko des Todes soll ein Arzt danach alle notwendigen und anerkannten Maßnahmen zur Erhaltung des Lebens durchführen, unabhängig von der Ablehnung der Behandlung durch den Patienten.
Originalquelle:
Conselho Federal de Medicina – Resolução CFM 2.232/2019
Genau die Frage, ob solche Vorschriften auch gegen einen zuvor eindeutig erklärten Patientenwillen angewendet werden dürfen, steht nun im Mittelpunkt des Verfahrens.
Zwei Richter haben sich bereits deutlich positioniert
Das Verfahren begann nicht erst 2026.
Im August und September 2025 begann der STF bereits mit der inhaltlichen Entscheidung.
Berichterstatter Nunes Marques vertrat dabei die Auffassung, dass Artikel 146 des Strafgesetzbuches nicht so ausgelegt werden darf, dass Ärzte einem erwachsenen und entscheidungsfähigen Menschen gegen dessen vorher oder aktuell erklärten Willen Blut transfundieren dürfen.
Er wollte entsprechende Auslegungen auch bei mehreren Vorschriften der brasilianischen Ärztekammer für verfassungswidrig erklären.
Richter Cristiano Zanin schloss sich in einem wesentlichen Punkt an.
Nach seiner Auffassung kann eine medizinische Behandlung ohne ausdrückliche Zustimmung insbesondere dann gerechtfertigt sein, wenn aufgrund einer Notfallsituation überhaupt keine Zustimmung des Patienten oder seines gesetzlichen Vertreters eingeholt werden kann.
Das ist juristisch ein entscheidender Unterschied:
Unbekannter Wille ist nicht dasselbe wie ausdrücklich erklärter Wille.
Auch Zanin möchte deshalb ausschließen, dass eine medizinische Notfallregelung als Ermächtigung verstanden wird, einen erwachsenen und entscheidungsfähigen Patienten gegen seine zuvor ausdrücklich erklärte Entscheidung zu behandeln.
Alexandre de Moraes unterbrach das Verfahren
Nach den bisherigen Voten wurde das Verfahren erneut unterbrochen.
Richter Alexandre de Moraes verlangte die Akten zur weiteren Prüfung. Am 27. April 2026 gab er sie zurück. Damit konnte das Verfahren wieder auf die Tagesordnung des Gerichts gesetzt werden.
Nun ist die Fortsetzung für den 30. September 2026 vorgesehen.
Ein angesetzter Verhandlungstermin bedeutet allerdings nicht zwingend, dass an diesem Tag bereits ein endgültiges Urteil fällt. Auch eine erneute Unterbrechung des Verfahrens ist möglich.
Die Wachtturm-Gesellschaft ist offiziell am Verfahren beteiligt
Besonders interessant für Zeugen Jehovas ist, dass die Organisation nicht nur Beobachter des Verfahrens ist.
In ADPF 618 sind sowohl die brasilianische
Associação das Testemunhas Cristãs de Jeová
als auch die amerikanische
Watch Tower Bible and Tract Society of Pennsylvania
als sogenannte amici curiae zugelassen.
Ein amicus curiae, wörtlich „Freund des Gerichts“, ist keine eigentliche Prozesspartei. Eine Organisation kann auf diesem Weg jedoch Stellungnahmen einreichen, rechtliche Argumente vorbringen und unter bestimmten Voraussetzungen vor dem Gericht auftreten.
Die offizielle Verfahrensakte dokumentiert, dass Vertreter beider Organisationen während des bisherigen Verfahrens vor dem STF gesprochen haben. Für die Watch Tower Bible and Tract Society traten unter anderem Mychelli Fernandez und Laércio Ninelli auf. Für die brasilianische Vereinigung der Zeugen Jehovas sprachen Eliza Akiyama und Luciana Cadeu.
Originalquelle:
STF – ADPF 618: Parteien, amici curiae und bisheriger Verfahrensverlauf
Interessant: Selbst innerhalb der Ärzteschaft ist die Situation inzwischen kompliziert
Auch die brasilianische Ärzteschaft beschäftigt sich seit Jahren mit dem Problem.
Bereits eine ältere CFM-Regel aus dem Jahr 1980 verlangte bei unmittelbarer Lebensgefahr im Ergebnis eine Transfusion trotz Ablehnung des Patienten. Diese Regel wurde inzwischen durch die Resolution 2.232/2019 ersetzt.
Noch 2025 stellte der Ärzterat des Bundesstaates Santa Catarina fest, dass erwachsene Zeugen Jehovas bei planbaren Behandlungen grundsätzlich ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht haben, Bluttransfusionen abzulehnen. Dabei wird ausdrücklich auch auf sogenannte Patient Blood Management-Verfahren als mögliche Alternative hingewiesen.
Warum die Entscheidung weit über Zeugen Jehovas hinausgeht
Auf den ersten Blick scheint dies ein Verfahren über die Blutlehre der Zeugen Jehovas zu sein.
Juristisch geht es jedoch um eine erheblich größere Frage:
Wer entscheidet letztlich über den Körper eines erwachsenen und entscheidungsfähigen Menschen?
Auf der einen Seite stehen der Schutz des Lebens und die Verantwortung eines Arztes in einem medizinischen Notfall.
Auf der anderen Seite stehen körperliche Selbstbestimmung, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit.
Das STF hat 2024 bereits sehr deutlich zugunsten des Selbstbestimmungsrechts entschieden. Mit den Verfahren ADPF 618 und ADPF 642 muss das Gericht nun klären, ob ältere strafrechtliche und berufsrechtliche Vorschriften trotzdem so ausgelegt werden dürfen, dass ein Arzt eine Behandlung gegen einen ausdrücklich erklärten Patientenwillen durchführt.
Für Zeugen Jehovas ist die Entscheidung wegen ihrer religiösen Ablehnung von Bluttransfusionen unmittelbar relevant.
Ihre Bedeutung dürfte jedoch weit darüber hinausgehen.
Denn am Ende geht es nicht nur um die Frage, ob ein Zeuge Jehovas Blut ablehnen darf, sondern um die grundsätzliche Frage, wie weit das Recht jedes entscheidungsfähigen Erwachsenen reicht, eine medizinische Behandlung abzulehnen.
Quellen und weiterführende Dokumente
Supremo Tribunal Federal – Primärquellen
STF: Verhandlungskalender September 2026
STF: Entscheidung von 2024 zum Recht erwachsener Zeugen Jehovas, Bluttransfusionen abzulehnen
STF: Tema 952 – Religionsfreiheit und medizinische Behandlung
STF: Tema 1069 – Behandlung ohne Bluttransfusion aus religiösen Gründen
Medizinrechtliche Quellen
CFM: Resolução 2.232/2019 zur Ablehnung medizinischer Behandlungen
CFM: ältere Resolução 1.021/1980 zu Bluttransfusionen bei Zeugen Jehovas
CRM-SC: Stellungnahme 09/2025 zur Bluttransfusion bei Zeugen Jehovas
Weitere Recherche
Stand: 4. September 2026.

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