Was die Broschüre „Kindeswohl und Elternverantwortung“ Familiengerichten vermittelte – und was die eigene Literatur zusätzlich zeigt
Zusammenfassung: 1 Minute Lesezeit
Die Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung der Zeugen Jehovas richtet sich ausdrücklich an Jugendämter, Psychologen, Anwälte und Familiengerichte. Sie soll erklären, wie sich der Glaube eines Zeugen Jehovas auf ein Kind auswirkt.
Was dort vermittelt wird, klingt ausgesprochen moderat:
„Gute Beziehungen statt Isolation“
„Völlig freiwillige Entscheidung“ bei der Taufe
„Hoffnung statt Angst“ bei Harmagedon
„Freiwillige Teilnahme“ am Predigtdienst
„Erziehung zur Selbstständigkeit“
Doch legt man daneben die Literatur, die sich an die eigenen Mitglieder richtet, entsteht ein deutlich anderes Bild.
„Offen gesagt, auf Freunde, die Jehova nicht lieben, kannst du verzichten.“
„Das ist unabhängiges Denken. Warum ist es so gefährlich?“
„Wir pflegen mit demjenigen ‚keinen Umgang mehr‘.“
Anweisungen können sogar „seltsam, nicht umsetzbar oder unlogisch“ erscheinen – und sollen trotzdem nicht angezweifelt werden.
Besonders brisant wird das bei Kindern: Sie können sich minderjährig taufen lassen. Diese Entscheidung gilt als dauerhafte Hingabe. Wer später nicht mehr glaubt oder die Gemeinschaft verlässt, kann noch Jahre später mit erheblichen sozialen und familiären Folgen konfrontiert werden.
Ich bin selbst bei den Zeugen Jehovas aufgewachsen und wurde als Minderjähriger getauft.
Je länger ich diese Broschüre mit der eigenen Literatur der Organisation verglichen habe, desto mehr hat mich eine Frage beschäftigt:
Welches Bild sollte ein Familienrichter hier eigentlich bekommen – und was wurde ihm nicht erzählt?
Genau darum geht es in diesem Beitrag.
Eine Broschüre, an die sich kaum jemand erinnert
Falls du ein aktiver Zeuge Jehovas bist oder früher einer warst und aus dem deutschsprachigen Raum kommst, kannst du dich wahrscheinlich nicht an eine Broschüre mit dem Titel Kindeswohl und Elternverantwortung – Wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist erinnern.
Das wäre nicht ungewöhnlich.
Die Broschüre erschien zunächst 1997 und wurde im Jahr 2000 in einer aktualisierten Fassung mit Rechtsprechungsübersicht herausgegeben. Im Impressum werden unter anderem die Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas in Selters sowie die Religionsgemeinschaften der Zeugen Jehovas in Deutschland, Österreich und der Schweiz als Herausgeber genannt.
Auf den ersten Blick sieht sie wie eine normale Veröffentlichung der Zeugen Jehovas aus, vielleicht mit einem etwas ungewöhnlichen Layout.

(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung/Deckblatt)
Archiv-Vegelahn (Onlinearchiv)
Behandelt werden Schule und Ausbildung, Freundschaften, Freizeit, Feiertage, medizinische Versorgung, Taufe, Harmagedon und das Zusammenleben in einer religiös gemischten Familie.
Doch Kindeswohl und Elternverantwortung war kein gewöhnlicher Elternratgeber.
Bereits auf der gedruckten Seite 6 erklärt die Broschüre ihren Schwerpunkt:
„Der Schwerpunkt dieser Veröffentlichung liegt auf der Darstellung der Elternverantwortung in einer religiös gemischten Familie und hier speziell für den Fall von Trennung und Scheidung.“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 6
Noch deutlicher wird es auf der folgenden Seite. Dort nennt die Broschüre ausdrücklich Leser, die sich aus beruflichen Gründen mit dem Thema beschäftigen: Jugendamtsmitarbeiter, Pädagogen, Psychologen, Rechtsanwälte, Richter, Soziologen und Verfahrenspfleger.
Sie sollen einen Überblick darüber erhalten, wie sich der Glaube eines Zeugen Jehovas auf das Leben von Kindern auswirken könne.


(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Damit ist der Adressatenkreis bemerkenswert klar.
Diese Broschüre sollte insbesondere Menschen informieren, die in familienrechtlichen Auseinandersetzungen beurteilen konnten, ob die religiöse Erziehung durch einen Zeugen Jehovas mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Die Organisation selbst brachte die Broschüre mit Sorgerechtsfragen in Verbindung
Die Broschüre ist heute weder als normale aktuelle Publikation auf JW.org noch als vollständiger Text in der Wachtturm Online-Bibliothek verfügbar.
Ihre Existenz und ihr Einsatz werden von der Organisation jedoch selbst bestätigt.
In offiziellen Bekanntmachungen wurde die Broschüre im Zusammenhang mit rechtlichen Problemen aufgrund der Religionszugehörigkeit erwähnt. Ausdrücklich wurden dabei auch Sorgerechtsfragen genannt.
Den Versammlungen war die Broschüre für ihre Bibliotheken zur Verfügung gestellt worden.

(Quelle: JW.org / Unser Königreichsdienst, März 2010, S. 6, „Bekanntmachungen“)
Die Verbindung zwischen Kindeswohl und Elternverantwortung und familienrechtlichen Streitigkeiten ist damit keine nachträgliche Interpretation eines Kritikers.
Sie ergibt sich aus der Broschüre selbst und aus der Verwendung durch die Organisation.
Auch der Aufbau des Dokuments lässt daran wenig Zweifel.
Ab Seite 64 folgt eine umfangreiche Rechtsprechungsübersicht mit familiengerichtlichen Entscheidungen zu genau den Streitpunkten, die auf den vorherigen Seiten behandelt werden.
Dazu später mehr.
Eine bemerkenswert andere Sprache als sonst.
Wer lange Zeuge Jehovas war und die reguläre Wachtturm-Literatur kennt, wird beim Lesen schnell etwas bemerken.
Die Sprache ist ungewöhnlich weich.
Es geht um „Selbstbestimmung“, „soziale Integration“, „Toleranz“, „freie Entscheidung“, „positive Zukunftserwartung“ und „gute soziale Kontakte“.
In meiner Kindheit habe ich vieles im Wachtturmstudium gelernt, aber sicher nicht diese Begriffe als bestimmendes Lebensgefühl.
Das allein beweist natürlich nichts.
Eine Broschüre für Familiengerichte muss anders geschrieben sein als ein religiöser Studienartikel für Mitglieder.
Und ich möchte hier auch keinen Widerspruch konstruieren, wo keiner vorhanden ist.
Deshalb vergleiche ich die Aussagen der Broschüre möglichst konkret mit dem, was Zeugen Jehovas in ihrer sonstigen Literatur zu denselben Fragen sagen.
Nicht mit Aussagen von Aussteigern.
Nicht mit Gerüchten.
Sondern mit Wachtturm, Erwachet!, Büchern, Arbeitsheften und anderer Literatur der Organisation.
Und genau dann wird es interessant.
1. „Gute Beziehungen statt Isolation“
Auf der gedruckten Seite 44 beginnt ein Kapitel mit der Überschrift:
„Gute Beziehungen statt Isolation“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 44
Daneben steht:
„Isolation ist unchristlich“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 44
Die Broschüre erklärt, Eltern, die Zeugen Jehovas seien, wollten, dass ihr Kind sich positiv mit seiner Umwelt arrangiere. Sich dauerhaft abzusondern entspreche nicht der Natur des Menschen und sei nicht christlich.
Auf Seite 45 folgt:
„Soziale Integration statt Isolation“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 45
Kinder von Zeugen Jehovas würden sich im Klassenverband im Allgemeinen gut zurechtfinden und seien bei Lehrern und Mitschülern beliebt.
Auf Seite 46 wird die Aussage noch deutlicher:
„Gute soziale Kontakte sind unabdingbar für eine förderliche Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 46
Danach nennt die Broschüre ausdrücklich Mannschaftssport, Musikschule und andere Freizeitaktivitäten. Die Entscheidung darüber liege bei der Familie unter Berücksichtigung der Interessen und Fähigkeiten des Kindes.



(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Für einen Familienrichter oder Jugendamtsmitarbeiter entsteht damit ein ziemlich eindeutiges Bild:
Soziale Integration ist wichtig. Gute Kontakte sind erwünscht. Mannschaftssport und andere Freizeitaktivitäten sind grundsätzlich möglich.
Was in der regulären Mitgliederliteratur steht:
Ich persönlich habe von meinen Eltern immer zwei Sätze gehört, die man auch in den Versammlungen fast gebetsmühlenartig hörte:
„Freundschaft mit der Welt ist Feindschaft mit Gott.“
Und:
„Schlechter Umgang verdirbt nützliche Gewohnheiten.“
Solche Sätze fielen, wenn ich Zeit mit „weltlichen“ Kindern verbrachte. „Weltlich“ ist im Sprachgebrauch der Zeugen Jehovas die Bezeichnung für Menschen außerhalb der eigenen Glaubensgemeinschaft. Schon allein diese Bezeichnung ist bezeichnend und spricht für Ausgrenzung.
Aber lassen wir die Veröffentlichungen sprechen.
Bereits 1971 hieß es im Wachtturm:
„Wir dürfen nicht […] durch die Verbindung mit Sportvereinen weltliche Freundschaften schließen.“
Der Wachtturm, 15. Dezember 1971, S. 755, Abs. 15
Gerade der Sportverein ist interessant, weil die Broschüre Mannschaftssport ausdrücklich als grundsätzlich mögliche Aktivität nennt.
Noch wichtiger ist eine Aussage von 1995, also nur fünf Jahre vor der zweiten Auflage der Broschüre:
„Wer zur Christenversammlung gehört, ob jung oder alt, sollte unnötige Gemeinschaft mit Personen meiden, die nicht Jehova hingegeben sind.“
Der Wachtturm, 15. Februar 1995, S. 16, Abs. 11
Der Absatz stellt dieses Verhalten sogar in einen Zusammenhang mit dem Überleben Harmagedons.
Auch Jahrzehnte später bleibt die Grundrichtung erkennbar.
2023 hieß es:
„Wir werden es vermeiden, unnötigen Umgang mit Menschen zu haben, die nicht nach Jehovas Grundsätzen leben.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2023, Artikel „Bleibt bei klarem Verstand, seid wachsam“, Abs. 11
Und nur wenige Monate später, ausdrücklich an junge Menschen gerichtet:
„Offen gesagt, auf Freunde, die Jehova nicht lieben, kannst du verzichten.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, September 2023, S. 10, Abs. 7
Hier liegt kein einfacher logischer Widerspruch vor.
Ein Kind kann höflich mit Mitschülern umgehen und trotzdem enge Freundschaften mit ihnen vermeiden.
Aber das Gesamtbild ist ein anderes.
Die Broschüre für Außenstehende betont Integration, Gleichaltrige, Mannschaftssport und soziale Kontakte.
Die Mitgliederliteratur betont die Gefahren enger Beziehungen zu Menschen, die nicht Jehova dienen.
Die eine Darstellung geht nach außen.
Die andere nach innen.
Ist das unehrlich?
Für meinen moralischen Kompass: ja.
2. „Taufe – freie religiöse Selbstbestimmung“ – und was passiert, wenn ein getauftes Kind später nicht mehr will?
Beim Thema Taufe präsentiert Kindeswohl und Elternverantwortung eines der stärksten Bilder persönlicher Freiheit in der gesamten Broschüre.
Auf der gedruckten Seite 54 steht:
„Taufe – Freie religiöse Selbstbestimmung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 54
Daneben:
„Völlig freiwillige Entscheidung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 54
Die Broschüre erklärt, ein größeres Kind könne sich aus eigenem Wunsch taufen lassen. Zunächst würden die Eltern und anschließend die Ältesten mit ihm sprechen.
Diese hätten sich zu vergewissern, dass das Kind oder der Jugendliche die Entscheidung
„freiwillig und ohne Druck“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 54
getroffen habe.
Auf Seite 55 steht am Rand:
„Unbeeinflusste Entscheidung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 55
und groß hervorgehoben:
„Die öffentliche Taufe ist Ausdruck einer wohl überlegten persönlichen Entscheidung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 55


(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Für einen Familienrichter, Psychologen oder Jugendamtsmitarbeiter entsteht damit ein sehr klares Bild:
Nach Darstellung der Organisation entscheidet das Kind selbst. Die Entscheidung sei freiwillig, unbeeinflusst und wohlüberlegt. Eltern würden keinen Druck ausüben, und die Ältesten hätten die Freiwilligkeit zu prüfen.
Was an dieser Stelle praktisch vollständig fehlt, ist die andere Hälfte dieser Entscheidung:
Was bedeutet diese Taufe für ein Kind, wenn es einige Jahre später nicht mehr Zeuge Jehovas sein möchte?
Die Taufe gilt als dauerhafte Verpflichtung
Bereits 1990 erklärte Erwachet!:
„Es stimmt, man kann die Hingabe an Gott nicht rückgängig machen.“
Erwachet!, 22. März 1990, Artikel „Sollte ich mich taufen lassen?“
2020 beschrieb ein Wachtturm-Studienartikel die Hingabe als Versprechen, Jehova
„für immer“
zu dienen.
Der Wachtturm – Studienausgabe, März 2020, „Bist du bereit für die Taufe?“
Die Taufe wird dort außerdem als
„die wichtigste Entscheidung in deinem Leben“
bezeichnet.
Der Wachtturm – Studienausgabe, März 2020, „Bist du bereit für die Taufe?“
2024 heißt es:
„Das versprechen wir Jehova feierlich, wenn wir uns ihm hingeben und taufen lassen.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2024, S. 15, Abs. 3
Die Organisation versteht die Taufe also selbst als dauerhafte religiöse Verpflichtung.
Das ist bei einem Erwachsenen bereits eine weitreichende Entscheidung.
Bei einem Kind oder Jugendlichen stellt sich zusätzlich die Frage, ob es überhaupt überblicken kann, was diese Entscheidung zehn oder zwanzig Jahre später für sein Leben bedeuten kann.
Gleichzeitig sollen Eltern auf die Taufe ihrer Kinder hinarbeiten
2018 veröffentlichte der Wachtturm einen Studienartikel mit dem Titel:
„Helft euren Kindern auf die Taufe hinzuarbeiten“
Der Wachtturm – Studienausgabe, März 2018
Dort wird sogar die Sorge einer Mutter zitiert:
„Solange mein Kind nicht getauft ist, kann es auch nicht ausgeschlossen werden.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, März 2018, Abs. 12
Die Antwort des Artikels:
„Warum ist das ein Trugschluss?“
Der Wachtturm – Studienausgabe, März 2018, Abs. 12
Das sollte man sich in Verbindung mit der Broschüre noch einmal vor Augen führen.
Nach außen heißt es:
„Völlig freiwillige Entscheidung“
„freiwillig und ohne Druck“
„Unbeeinflusste Entscheidung“
Gegenüber den eigenen Mitgliedern lautet die Aufforderung dagegen:
„Helft euren Kindern auf die Taufe hinzuarbeiten“
Natürlich kann ein Kind dabei selbst sagen, dass es getauft werden möchte.
Aber eine Entscheidung findet nicht im luftleeren Raum statt.
Ein Kind wächst in einem Umfeld auf, in dem die Taufe das erklärte Ziel ist. Eltern sollen darauf hinarbeiten. Andere Kinder und Jugendliche lassen sich taufen. Ein Getaufter gilt als vollwertiger Zeuge Jehovas.
Wer dagegen als Jugendlicher oder junger Erwachsener in einer Zeugenfamilie aufgewachsen ist und mit 18, 19 oder 20 Jahren noch immer nicht getauft ist, kann nach meiner Erfahrung schnell als geistig schwach oder wenig vorbildlich angesehen werden.
Dann entstehen Fragen und Spekulationen:
Warum lässt er sich nicht taufen?
Was stimmt mit ihm nicht?
Warum macht er keine Fortschritte?
Eine Entscheidung kann freiwillig ausgesprochen werden und trotzdem unter erheblichem sozialem und religiösem Erwartungsdruck entstehen.
Meine eigene Taufe
Ich selbst ließ mich ebenfalls als Minderjähriger taufen.
Nach meiner Erfahrung sind Kinder von Zeugen Jehovas bei ihrer Taufe meistens minderjährig, nicht selten sogar unter 14 Jahre alt.
Aus heutiger Sicht war mir damals weder die wirkliche Tragweite dieser Entscheidung bewusst, noch beruhte sie auf einer tiefen persönlichen Glaubensüberzeugung.
Ich wollte dazugehören.
Ich wollte erwachsener wirken. Mit der Taufe wurde man plötzlich „Bruder“ oder „Schwester“ genannt. Für mich wirkte das damals irgendwie erwachsener.
Mein älterer Bruder war mir voraus, und ich wollte ihm nicht nachstehen.
Als Getaufter wurde man ernster genommen.
Hat einer der Ältesten erkannt, dass meine Motivation vielleicht gar nicht der Bedeutung entsprach, die die Organisation selbst der Taufe zuschreibt?
Offensichtlich nicht.
Ich wurde getauft.
Genau deshalb reicht mir die Formulierung „freiwillig und ohne Druck“ bei Minderjährigen nicht aus.
Ein Kind kann vollkommen ehrlich sagen:
„Ich will das.“
Und trotzdem überhaupt nicht überblicken, was diese Entscheidung Jahre später bedeuten kann.
Denn die wirklich entscheidende Frage lautet nicht:
Hat das Kind an diesem Tag Ja gesagt?
Sondern:
Was passiert, wenn dasselbe Kind einige Jahre später Nein sagt?
Was bedeutet ein Ausschluss oder ein Austritt?
Kontaktabbruch und Ächtung, auch innerhalb engster Familienbeziehungen.
Lassen wir dazu die eigene Literatur der Organisation sprechen:
„Wer Jehova treu sein möchte, sucht nicht nach Vorwänden für Kontakte mit einem ausgeschlossenen Verwandten, der eine eigene Wohnung hat.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209
„Wir reden mit Ausgeschlossenen nicht über unseren Glauben und haben keinen sozialen Kontakt mit ihnen.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209
„In seltenen Fällen könnten es gewisse Familienangelegenheiten zwar erfordern, dass man mit dem Ausgeschlossenen begrenzt Kontakt hat, doch sollte dieser auf ein Minimum beschränkt werden.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 209
Besonders deutlich ist folgende Aussage:
„Durch den Verlust lieb gewordener Kontakte zu Freunden und zur Familie kommt er womöglich ‚zur Besinnung‘, sieht den Ernst seines Fehlers ein und kehrt zu Jehova zurück.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209
Das ist ein wichtiger Punkt.
Der Verlust von Freunden und Familienkontakten wird hier nicht einfach als bedauerliche Begleiterscheinung eines Ausschlusses beschrieben.
Die eigene Literatur nennt diesen Verlust ausdrücklich als etwas, das dazu beitragen kann, dass der Betroffene „zur Besinnung“ kommt und zurückkehrt.
Und ein freiwilliger Austritt schützt vor diesen Konsequenzen nicht.
In einer Fußnote desselben Buches heißt es ausdrücklich:
„Die hierbei geltenden Grundsätze aus der Bibel treffen auch zu, wenn jemand die Gemeinschaft verlässt.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209, Fußnote a
Das ist entscheidend.
Ein getaufter Zeuge Jehovas kann also nicht einfach sagen:
„Ich glaube das nicht mehr. Ich trete aus, und damit ist die Sache erledigt.“
Die Taufe bleibt für die Organisation relevant.
Und die Regeln zum Umgang mit Ausgeschlossenen werden ausdrücklich auch auf Menschen angewendet, die die Gemeinschaft selbst verlassen.
Auch die Ausgabe von Glücklich – für immer! aus dem Jahr 2021 formulierte noch unmissverständlich:
„Was ist, wenn jemand kein Zeuge Jehovas mehr sein möchte? (…) Wir halten uns an Jehovas Gebot und haben mit demjenigen keinen Umgang mehr.“
Glücklich – für immer! Ein interaktiver Bibelkurs, Ausgabe 2021, Lektion 58, S. 241
Was passiert mit einem getauften Minderjährigen?
Auch ein getaufter Minderjähriger kann religionsintern zur Verantwortung gezogen und aus der Versammlung entfernt werden.
Seit 2024 verwendet die Organisation dafür öffentlich überwiegend die Formulierung:
„aus der Versammlung entfernt“
Der Wachtturm – Studienausgabe, August 2024
Der neue Begriff ändert am entscheidenden Punkt nichts:
Die Taufe eines Minderjährigen wird von der Organisation als verbindlich genug angesehen, dass der Jugendliche später auch die Konsequenzen dieser Mitgliedschaft tragen muss. Bei Austritt oder Ausschluss kann die Konsequenz ein fast vollständiger Kontaktabbruch sein – Ächtung.
Das ist eine bemerkenswerte Konstruktion:
Ein Kind soll alt genug sein, eine lebenslange religiöse Verpflichtung einzugehen.
Es soll alt genug sein, für Verstöße gegen diese Verpflichtung zur Verantwortung gezogen zu werden.
Und wenn es später einfach nicht mehr glaubt, gelten weiterhin die Regeln für jemanden, der die Gemeinschaft verlassen hat.
Solange das Kind noch im Elternhaus lebt
Hier gibt es einen wichtigen Unterschied.
Wird ein minderjähriges Kind aus der Versammlung entfernt oder verlässt es die Gemeinschaft, bedeutet das nicht, dass die Eltern sofort jeden normalen Kontakt abbrechen oder das Kind aus dem Haus werfen sollen.
Die Organisation erklärt für Angehörige im gemeinsamen Haushalt, der normale Familienalltag bleibe bestehen.
Das klingt zunächst beruhigend.
Allerdings bedeutet es nicht, dass sich religionsintern nichts geändert hätte.
Über gemeinsame religiöse Aktivitäten besteht nach der eigenen Literatur keine normale Gemeinschaft mehr. Und ich kann mir kaum vorstellen, wie „normal“ dieser Familienalltag für einen Jugendlichen tatsächlich sein soll, wenn Eltern gleichzeitig davon überzeugt sind, dass ihr eigenes Kind Jehova verlassen hat und zurückkehren muss.
Die organisatorische Konsequenz der Taufe verschwindet jedenfalls nicht.
Sie wartet gewissermaßen mit.
Was geschieht nach dem Auszug?
Genau hier wird die Kindertaufe noch einmal besonders problematisch.
Das Buch Bewahrt euch in Gottes Liebe erklärte über einen ausgeschlossenen Verwandten mit eigener Wohnung:
„In seltenen Fällen könnten es gewisse Familienangelegenheiten zwar erfordern, dass man mit dem Ausgeschlossenen begrenzt Kontakt hat, doch sollte dieser auf ein Minimum beschränkt werden.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 209
Außerdem:
„Wer Jehova treu sein möchte, sucht nicht nach Vorwänden für Kontakte mit einem ausgeschlossenen Verwandten, der eine eigene Wohnung hat.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209
Und noch einmal:
„Die hierbei geltenden Grundsätze aus der Bibel treffen auch zu, wenn jemand die Gemeinschaft verlässt.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209, Fußnote a
Damit kann eine Entscheidung, die ein Kind vielleicht mit 13 oder 14 Jahren trifft, viele Jahre später noch massive Auswirkungen auf seine familiären Beziehungen haben.
Das Kind lässt sich mit 13 oder 14 taufen.
Mit 16 glaubt es nicht mehr daran.
Solange es zu Hause wohnt, besteht der Familienalltag weiter.
Mit 20 oder 25 zieht es aus.
Nun lebt es nicht mehr unter demselben Dach.
Und plötzlich gelten für den Kontakt genau die Regeln, die die Organisation für ausgeschlossene oder freiwillig ausgetretene Angehörige außerhalb des Haushalts aufstellt.
Eine Entscheidung des Kindes kann damit erst Jahre später ihre volle soziale Konsequenz entfalten.
Die „Lockerung“ von 2024
2024 änderte die Organisation Teile ihrer Regeln zum Umgang mit Personen, die aus der Versammlung entfernt wurden.
Der aktuelle Wachtturm erklärt weiterhin:
„Wir pflegen mit demjenigen ‚keinen Umgang mehr‘“
Der Wachtturm – Studienausgabe, August 2024, Studienartikel 35
Neu ist unter anderem:
Ein Zeuge kann nach seinem „biblisch geschulten Gewissen“ entscheiden, einen aus der Versammlung entfernten Menschen zu einer Zusammenkunft einzuladen und ihn dort kurz zu begrüßen.
Das heißt im Fall des eigenen Kindes:
Man darf sein ausgeschlossenes Kind zu einer Zusammenkunft einladen.
Kommt es tatsächlich in den Königreichssaal, darf man es dort unter Umständen begrüßen.
Ja, kein Witz: Das wird als liebevolle Lockerung der bisherigen Praxis dargestellt.
Man sollte sich einmal klarmachen, was das praktisch bedeutet:
Wenn das eigene Kind wieder eine Zusammenkunft besucht, darf man ihm möglicherweise „Hallo“ sagen.
Eine längere Unterhaltung oder gemeinsame Freizeit ist damit ausdrücklich nicht gemeint.
Bei Personen, die von der Organisation als aktive Abtrünnige eingeordnet werden, gilt selbst diese begrenzte Lockerung nicht in gleicher Weise. Der Wachtturm von August 2024 nennt dabei Menschen, die abtrünniges Gedankengut verbreiten oder aktiv Lehren beziehungsweise Verhaltensweisen fördern, die von der Organisation als falsch angesehen werden.
Die Organisation hat also Details geändert.
Die grundlegende Ächtungspraxis ist damit nicht verschwunden.
Für mich ist diese Änderung bestenfalls kosmetischer Natur.
Und genau das fehlt bei der „freien religiösen Selbstbestimmung“
Kehren wir zu den Seiten 54 und 55 der Broschüre zurück.
Der Familienrichter liest:
„Völlig freiwillige Entscheidung“
„freiwillig und ohne Druck“
„Unbeeinflusste Entscheidung“
„Die öffentliche Taufe ist Ausdruck einer wohl überlegten persönlichen Entscheidung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 54–55
Was er dort nicht erfährt:
Die Taufe gilt als dauerhafte Hingabe.
Eltern werden ausdrücklich aufgefordert, ihren Kindern auf die Taufe hinzuarbeiten.
Auch ein getaufter Minderjähriger kann religionsintern aus der Versammlung entfernt werden.
Ein freiwilliger Austritt beendet die sozialen Konsequenzen der Taufe nicht.
Die eigenen Veröffentlichungen fordern dazu auf, sozialen Kontakt zu Ausgeschlossenen zu vermeiden.
Bei Verwandten außerhalb des gemeinsamen Haushalts soll notwendiger Kontakt auf ein Minimum beschränkt werden.
Und die Organisation selbst erklärt, dass der Verlust lieb gewordener Kontakte zu Freunden und zur Familie dazu beitragen könne, dass der Betroffene „zur Besinnung“ kommt und zurückkehrt.
Das alles gehört zur Bedeutung einer Taufe bei den Zeugen Jehovas.
Und genau deshalb halte ich die Darstellung in Kindeswohl und Elternverantwortung für so problematisch.
Sie beschreibt ausführlich den Moment, in dem ein Kind Ja sagt.
Sie verschweigt aber weitgehend, was passiert, wenn derselbe Mensch später Nein sagt.
Die entscheidende Frage für einen Familienrichter müsste deshalb lauten:
Kann ein Minderjähriger tatsächlich überblicken, dass seine Taufe noch Jahre oder Jahrzehnte später darüber mitentscheiden kann, wie Eltern, Geschwister und Freunde mit ihm umgehen, wenn er seinen Glauben verliert?
Denn:
Freiwillig ist nicht dasselbe wie folgenlos.
3. „Hoffnung statt Angst“ – Harmagedon als positive Zukunftsperspektive
Auf der gedruckten Seite 56 beginnt eines der auffälligsten Kapitel:
„Hoffnung statt Angst“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 56
Daneben:
„Keine Einschüchterung durch Angst“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 56
Die Broschüre geht ausdrücklich auf die Besorgnis ein, Zeugen Jehovas könnten die Furcht vor dem „Weltende“, Harmagedon oder Dämonen einsetzen, um Kinder einzuschüchtern und zum Gehorsam zu bewegen.
Ein solches Vorgehen werde weder in der Bibel noch in den Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas angeregt oder gebilligt.
Auf Seite 57 steht:
„Die Bibel vermittelt eine positive Zukunftserwartung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 57


und:
„Har-Magedon hat positive Auswirkungen“

Auf Seite 58 heißt es schließlich, Kinder hätten
„keinen Grund, angsterzeugende Zukunftserwartungen zu haben.“

Für einen Familienrichter ist die Botschaft eindeutig:
Harmagedon soll keine Angstquelle für Kinder sein.
Die Symbolik, die ich als Kind wahrgenommen habe, war eine andere.
Und zwar die aus den Darstellungen in der Literatur der Zeugen Jehovas:


Quelle: Buch Die Offenbarung

Quelle: Buch Auf den großen Lehrer hören (Kinderbuch)
Diese und andere Illustrationen waren nicht nur für mich als Kind zugänglich, sondern standen in Büchern, die wir als Kinder lesen sollten.
Nur neun Jahre später erschien im Wachtturm der Artikel:
„Wird mein Kind dieses Ereignis überleben?“
„Der Studierabend der Familie: Überlebenswichtig!“
Der Wachtturm, 15. Oktober 2009, S. 29
Schon der erste Satz lautet:
„Der ‚Krieg des großen Tages Gottes, des Allmächtigen‘, wird furchteinflößend sein!“
Der Wachtturm, 15. Oktober 2009, S. 29
Dann richtet sich der Text an Eltern:
„Wird mein Kind dieses einschneidende Ereignis überleben?“
Der Wachtturm, 15. Oktober 2009, S. 29
Anschließend wird das Überleben des Kindes mit seiner Beziehung zu Jehova, religiöser Erziehung und Gehorsam verbunden.
Damit entsteht praktisch folgende Kette:
Harmagedon → Überleben des Kindes → religiöse Erziehung → Gehorsam
Das ist wesentlich mehr als lediglich eine unterschiedliche Betonung.
Die Broschüre sagt:
kein Grund für angsterzeugende Zukunftserwartungen.
Der Wachtturm sagt:
Harmagedon wird „furchteinflößend“ sein.
Wird mein Kind es überleben?
Meine eigene Erfahrung
Ich selbst war schon als Kind und Jugendlicher nicht tief genug von den Lehren überzeugt, um ständig Angst vor Harmagedon zu haben.
Wie tief diese Angst bei anderen wirkt, habe ich später oft erlebt.
Ich habe ehemalige Zeugen erlebt, die schon seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr aktiv waren und bei Naturkatastrophen oder großen Krisen plötzlich fragten:
„Und was ist, wenn Harmagedon jetzt doch kommt?“
Auch während der Corona-Zeit bekam ich eine solche Reaktion aus meinem familiären Umfeld mit.
Solche Vorstellungen wirken erstaunlich lange nach. Das ist eine Konditionierung, die auf Angst basiert.
Und das passt für mich nur schwer zu der Überschrift:
„Hoffnung statt Angst.“
4. „Bestmögliche medizinische Versorgung“ – die Blutfrage
Auf der gedruckten Seite 30 beginnt:
„Bestmögliche medizinische Versorgung“

Daneben:
„Die beste medizinische Behandlung wählen“

Die Broschüre erklärt, Zeugen Jehovas wünschten für sich und ihre Kinder die bestmögliche medizinische Versorgung und schätzten die Bemühungen qualifizierter Ärzte.
Das Blutverbot wird dabei nicht verschwiegen.
Im medizinischen Notfall sollen Eltern nach Behandlungsalternativen suchen und gegebenenfalls andere Ärzte oder das Krankenhaus-Verbindungskomitee einschalten.
Auf Seite 34 wird ausdrücklich erklärt, dass unter Umständen das Familiengericht beziehungsweise eine andere staatliche Stelle eingeschaltet werden kann.
Groß hervorgehoben steht:
„Ein lebensrettendes Konzept: medizinische Behandlungsalternativen ohne die Risiken einer Bluttransfusion“

„Kein größeres gesundheitliches Risiko“
Der entscheidende Satz steht auf gedruckter Seite 36.
Unter der Überschrift:
„Medizinische Versorgung stets gesichert“

Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 36
heißt es, Kinder mit einem oder beiden Elternteilen bei den Zeugen Jehovas trügen
„kein größeres gesundheitliches Risiko als andere Kinder“
da ihre medizinische Versorgung in jedem Fall sichergestellt sei.
Das ist eine weitgehende Aussage.
Die Ausgabe von 1994, die mich schockierte
Besonders interessant ist für mich Erwachet! vom 22. Mai 1994.

Darin wurden Geschichten junger Menschen (sehr jungen Menschen) veröffentlicht, die Bluttransfusionen aus religiösen Gründen ablehnten und zum Teil starben.
Ich war damals knapp 17 Jahre alt und selbst noch Zeuge Jehovas.
Die Darstellung hat mich zutiefst verstört.
Ich weiß noch, dass ich dachte:
Das können die doch nicht wirklich bringen!
Für mich wurde daran deutlich, dass die Blutfrage innerhalb der Organisation nicht nur als medizinische Suche nach Alternativen verstanden wurde.
Sie war eine Frage des Gehorsams gegenüber einem als göttlich verstandenen Gebot.
„Kein Kompromiss“
1986 fragte der Wachtturm:
„Ist es Furcht — die Furcht, sein gegenwärtiges Leben zu verlieren oder vielleicht einen Angehörigen?“
Der Wachtturm, 15. März 1986, S. 18, Abs. 11
und erklärte anschließend:
„Treue Christen gehen in bezug auf Gottes Gesetz keinen Kompromiß ein.“
Der Wachtturm, 15. März 1986, S. 18, Abs. 11
Auch 2023 heißt es:
„Wir halten uns an Gottes Gesetz und lehnen Bluttransfusionen ab – selbst in einem medizinischen Notfall.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2023, Artikel „Dein Leben ist ein kostbares Geschenk“, Abs. 13
Das ist die entscheidende Ergänzung.
Die Ablehnung beruht aus Sicht der Organisation nicht nur auf einer medizinischen Abwägung.
Sie gilt als göttliches Gesetz.
Auch Kinder wurden auf Blutkonflikte vorbereitet
„Unsere Kinder vor einer Bluttransfusion schützen“
Unser Königreichsdienst, September 1992, Beilage S. 3–6
Sie behandelt ausdrücklich Konflikte um Bluttransfusionen bei Minderjährigen.
Im Januar 1994 wurde zusätzlich erklärt, welche medizinischen Dokumente beziehungsweise Ausweise getaufte und ungetaufte Kinder bei sich tragen sollten.
Und im Dezember 2005 wurden Eltern aufgefordert, ihre Kinder durch Gespräche und Rollenspiele darauf vorzubereiten, ihre Glaubensansichten zum Thema Blut zu erklären.
Eine merkwürdige Sicherheitslogik
Die Argumentation der Broschüre lässt sich vereinfacht so zusammenfassen:
Die Eltern lehnen Bluttransfusionen aus religiösen Gründen ab.
Ärzte sollen nach Alternativen suchen.
Gibt es einen Konflikt, kann ein Gericht eingeschaltet werden.
Damit sei die Versorgung gesichert.
Deshalb bestehe kein größeres Agesundheitliches Risiko.
Ein Teil der behaupteten Sicherheit entsteht damit gerade durch die Möglichkeit, dass staatliche Stellen im Konfliktfall eingreifen.
Das halte ich zumindest für eine sehr bemerkenswerte Argumentation.
5. „Wert guter Schul- und Ausbildung“ – Bildung ja, aber welche?
Auf Seite 21 lautet die Überschrift:
„Wert guter Schul- und Ausbildung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 21
Die Broschüre erklärt, Zeugen Jehovas würden der Schulbildung großen Wert beimessen.
Auf Seite 22 heißt es, Kinder und Jugendliche würden angespornt,
„in der Schule den größtmöglichen Nutzen aus dem Bildungsangebot zu ziehen“.
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 22
Auf Seite 23 wird groß hervorgehoben:
„Größtmöglichen Nutzen aus dem Bildungsprogramm ziehen“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 23


(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Für einen Richter oder Jugendamtsmitarbeiter entsteht damit ein ausgesprochen bildungsfreundliches Bild.
Und wir müssen fair bleiben:
Die Broschüre spricht vor allem über Schulbildung und Berufsausbildung.
Sie behauptet nicht ausdrücklich, Zeugen Jehovas würden ein Universitätsstudium fördern.
Gerade deshalb ist interessant, was die Literatur über die nächste Bildungsstufe sagt.
Hochschule und Universität
Bereits 1989 warnte Erwachet! bei der Frage nach Hochschulbildung vor dem weltanschaulichen Umfeld und verwies auf junge Zeugen, die sich gegen ein Studium entschieden hatten.
2005 richtete sich ein Wachtturm-Artikel ausdrücklich an Eltern und behandelte mögliche Gefahren höherer Bildung.
2008 hieß es über Hochschule beziehungsweise Universität:
„Das ist eine Verschwendung wertvoller Jugendjahre, die man am besten im Dienst für Jehova hätte einsetzen können.“
Der Wachtturm, 15. April 2008, S. 4, Abs. 10
2022 wurde der Rat zu einem Hochschulstudium dem stärkeren Einsatz für Jehova gegenübergestellt.
Dazu hieß es:
„Vergessen wir nicht: ‚Die Zeiten sind schlimm‘, und mit Satans Welt ist es bald vorbei.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Januar 2022, S. 27, Abs. 5
Hier liegt kein direkter Widerspruch vor.
Man kann gute Schulbildung befürworten und gleichzeitig einem Universitätsstudium skeptisch gegenüberstehen.
Aber für einen Außenstehenden ist das Bild unvollständig.
Die Broschüre vermittelt eine allgemeine Bildungsfreundlichkeit.
Dass höhere Bildung jahrzehntelang sehr deutlich problematisiert wurde, erfährt der Leser an dieser Stelle nicht.
6. „Jedes Kind hat das Recht auf den Einfluss beider Elternteile“
Auf gedruckter Seite 38 steht:
„Jedes Kind hat das Recht auf den Einfluss beider Elternteile ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 38
Die Broschüre beschreibt konkrete Fälle, in denen ein Kind mit dem andersgläubigen Elternteil Weihnachten, Ostern und Geburtstag feiern und dessen Kirche besuchen durfte.


(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Auf Seite 40 folgt:
„Rücksicht, Toleranz, Selbstbestimmung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 40
und es wird ein „nicht-diktatorischer Lebensstil“ positiv hervorgehoben.
Kinder sollten die Möglichkeit erhalten, eigene Entscheidungen zu treffen und ihren Lebensweg selbst zu wählen.


(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Für einen Familienrichter entsteht ein ausgesprochen pluralistisches Bild.
Und für einen Elternteil, der nie Zeuge Jehovas war, kann dieses Bild durchaus zutreffen.
Aber es gibt einen Sonderfall.
Was geschieht, wenn der andere Elternteil ein ehemaliger Zeuge Jehovas ist?
Die Literatur unterscheidet sehr deutlich zwischen einem Menschen, der nie Zeuge Jehovas war, und jemandem, der zur Gemeinschaft gehörte und später ausgeschlossen wurde oder selbst austrat.
Bewahrt euch in Gottes Liebe erklärte für einen ausgeschlossenen Angehörigen außerhalb des gemeinsamen Haushalts, notwendiger Kontakt solle
„auf ein Minimum beschränkt werden“.
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 209
Zusätzlich sollten Zeugen nicht nach Vorwänden für Kontakt zu einem ausgeschlossenen Verwandten mit eigener Wohnung suchen.
Entscheidend ist erneut die Fußnote:
„Die hierbei geltenden Grundsätze aus der Bibel treffen auch zu, wenn jemand die Gemeinschaft verlässt.“
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209, Fußnote a
Damit bekommt die Aussage
„ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 38
eine wichtige Einschränkung.
Ein katholischer, evangelischer, muslimischer oder religionsloser Vater ist religionsintern nicht dasselbe wie ein ehemaliger Zeuge Jehovas.
Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Kind gegen einen ausgetretenen Elternteil aufgehetzt wird.
Aber es kann einen Loyalitätskonflikt begünstigen, dessen mögliche Existenz ein Familiengericht meiner Meinung nach kennen sollte.
Besonderer Konflikt bei einem bereits getauften Kind
Besonders brisant wird die Situation, wenn das Kind selbst bereits getauft ist und sich die Eltern später trennen. Wird beispielsweise der Vater ausgeschlossen oder verlässt er die Gemeinschaft, bleibt er rechtlich selbstverständlich der Vater des Kindes. Das Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit ihm, und auch der Vater hat ein entsprechendes Umgangsrecht.
Religionsintern ist derselbe Vater nun aber ein ausgeschlossener oder ausgetretener Verwandter, der nicht mehr im gemeinsamen Haushalt lebt. Genau für solche Angehörigen erklärt die eigene Literatur der Zeugen Jehovas, notwendiger Kontakt solle „auf ein Minimum beschränkt werden“ und man solle nicht nach Vorwänden für Kontakt suchen. Diese Grundsätze gelten ausdrücklich auch für jemanden, der die Gemeinschaft freiwillig verlässt.
Damit können auf ein getauftes Kind zwei völlig gegensätzliche Erwartungen treffen: Das Familienrecht schützt die Beziehung zum anderen Elternteil. Die religiösen Regeln verlangen dagegen, den sozialen Kontakt zu einem ausgeschlossenen oder ausgetretenen Elternteil erheblich einzuschränken.
Genau dieser mögliche Loyalitätskonflikt wäre für ein Familiengericht von erheblicher Bedeutung. Und ausgerechnet davon erfährt der Leser der Broschüre nichts, obwohl dort groß hervorgehoben wird:
„Jedes Kind hat das Recht auf den Einfluss beider Elternteile ungeachtet ihrer Religionszugehörigkeit.“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 38
Gerade in dieser Konstellation zeigt sich besonders deutlich, wie weit die Außendarstellung der Broschüre und die religionsinternen Kontaktregeln auseinanderliegen.
7. „Feiertage – Auch Jehovas Zeugen feiern“
Auf Seite 42 steht:
„Feiertage – Auch Jehovas Zeugen feiern“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 42
Daneben:
„Keine Außenseiter“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 42
und:
„Andere Religionen respektieren“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 42

Die Broschüre erklärt anschließend, Kinder bekämen das ganze Jahr über Zuneigung und Geschenke. Ich persönlich habe nicht das ganze Jahr über Geschenke bekommen, aber vielleicht war das in anderen Familien anders.
Genannt werden unter anderem Hochzeitstage, Grillpartys und Picknicks.

(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Damit entsteht gegenüber einem Familienrichter ein sehr bestimmtes Bild:
Das Kind feiert zwar keine Geburtstage oder Weihnachten, wird deshalb aber sozial nicht ausgegrenzt. Stattdessen gibt es andere Feste, zu denen Klassenkameraden, Nachbarskinder und Freunde eingeladen werden.
Genau hier wird die Darstellung problematisch.
Denn in der regulären Literatur der Zeugen Jehovas wird gleichzeitig immer wieder davor gewarnt, enge Freundschaften mit Menschen außerhalb der Organisation zu pflegen.
Bereits 1971 hieß es:
„Wir dürfen nicht unachtsam werden und durch die Teilnahme an Betriebsfeiern und Betriebsausflügen oder durch die Verbindung mit Sportvereinen weltliche Freundschaften schließen.“
Der Wachtturm, 15. Dezember 1971, S. 755, Abs. 15
1995 wurde ausdrücklich auch Kindern und Jugendlichen gesagt:
„Wer zur Christenversammlung gehört, ob jung oder alt, sollte unnötige Gemeinschaft mit Personen meiden, die nicht Jehova hingegeben sind.“
Der Wachtturm, 15. Februar 1995, S. 16, Abs. 11
Und noch 2023:
„Wir werden es vermeiden, unnötigen Umgang mit Menschen zu haben, die nicht nach Jehovas Grundsätzen leben.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2023, Abs. 11
Im selben Jahr hieß es ausdrücklich an junge Menschen gerichtet:
„Offen gesagt, auf Freunde, die Jehova nicht lieben, kannst du verzichten.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, September 2023, S. 10, Abs. 7
Das ist ein völlig anderes Bild als das, das die Broschüre gegenüber Familienrichtern zeichnet.
Dort werden ganz selbstverständlich Klassenkameraden, Nachbarskinder und sonstige Freunde beschrieben, die zu Familienfesten eingeladen werden.
In der Mitgliederliteratur werden dieselben Kinder und Jugendlichen dagegen davor gewarnt, unnötigen Umgang mit Menschen zu haben, die Jehova nicht dienen, und auf Freunde, die Jehova nicht lieben, könne man sogar verzichten.
Die Broschüre vermittelt damit nicht einfach nur:
„Wir feiern andere Feste.“
Sie vermittelt zusätzlich:
„Unsere Kinder haben trotzdem ein völlig normales soziales Umfeld mit Klassenkameraden, Nachbarskindern und Freunden, die selbstverständlich zu unseren Feiern eingeladen werden.“
Und genau diese soziale Normalität passt nur schwer zu der gleichzeitig vermittelten Warnung vor „weltlichen Freundschaften“ und „unnötigem Umgang“ mit Menschen außerhalb der Organisation.
Ich durfte zu keinem Geburtstag meiner Klassenkameraden gehen.
Beim Weihnachtsbasteln, beim Singen von Weihnachtsliedern oder bei jeder anderen Aktivität, die mit Geburtstagen oder Weihnachten verbunden war, musste ich außerhalb des Klassenzimmers warten.
Ich war das komische Kind mit Sonderrolle.
Besonders unangenehm waren für mich die Tage nach Weihnachten, wenn die anderen Kinder von ihren Erlebnissen und Geschenken erzählten.
Dabei geht es mir rückblickend gar nicht um Geschenke.
Es geht darum, was es mit einem Kind macht, wenn es immer wieder merkt:
Ich bin anders.
Ich darf bei Dingen, die für die anderen selbstverständlich sind, nicht dazugehören.
8. „Freiwillige Teilnahme“ – wie freiwillig ist der Predigtdienst?
Auf Seite 51 steht beim Kapitel über die Evangeliumsverkündigung:
„Freiwillige Teilnahme“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 51
Im Text heißt es, Kinder würden nicht gezwungen, sich an der Verkündigung zu beteiligen.

„Evangelisierung ist zentraler Bestandteil des Christentums, über deren Umfang der Einzelne selbstständig entscheidet“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 52

(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Für einen Familienrichter oder Jugendamtsmitarbeiter klingt das zunächst ziemlich eindeutig:
Predigtdienst gehört zwar zur Religion, aber ob und in welchem Umfang sich ein Kind oder Erwachsener daran beteiligt, erscheint als persönliche Entscheidung.
Was die Mitgliederliteratur und das organisatorische System tatsächlich zeigen
Die Formulierungen „Freiwillige Teilnahme“ und „über deren Umfang der Einzelne selbstständig entscheidet“ vermitteln einem Außenstehenden den Eindruck, der Predigtdienst sei eine religiöse Tätigkeit, an der ein Zeuge Jehovas nach persönlicher Entscheidung teilnehmen könne oder eben nicht.
Genau dieses Bild ist irreführend.
Bei den Zeugen Jehovas ist der Predigtdienst Bestandteil des Status als Verkündiger. Die Organisation erklärt heute selbst, dass als aktive Zeugen Jehovas diejenigen gezählt werden, die sich jeden Monat am Predigtdienst beteiligen. Auch die monatliche Meldung des Predigtdiensteinsatzes besteht weiterhin.
Wer nicht predigt, wird ausdrücklich nicht als aktiver Zeuge Jehovas beziehungsweise Verkündiger mitgezählt.
Das ist keine freiwillige Zusatzbeschäftigung neben dem eigentlichen religiösen Leben. Der Predigtdienst gehört organisatorisch zum Leben eines Verkündigers.
Zur Zeit der Broschüre wurden sogar die Stunden jedes Einzelnen erfasst
Als Kindeswohl und Elternverantwortung erschien, ging die Kontrolle noch wesentlich weiter.
Jeder Verkündiger gab monatlich einen Predigtdienstbericht ab. Dabei wurde unter anderem erfasst, wie viele Stunden er im Predigtdienst verbracht hatte.
1997 hieß es in Unser Königreichsdienst ausdrücklich:
„Jeder Königreichsverkündiger sollte bereitwillig das Zusammenstellen der Berichte unterstützen.“
Und:
„Es ist die persönliche Verantwortung jedes Verkündigers, seinen Predigtdienstbericht jeden Monat pünktlich abzugeben.“
Unser Königreichsdienst, Januar 1997, S. 7
Die Veröffentlichung erklärt sogar, dass die Ältesten diese Berichte verwendeten, um zu erkennen, wo Hilfe nötig sei. Wer Schwierigkeiten hatte, regelmäßig jeden Monat Predigtdienst zu verrichten, sollte unterstützt werden.
Bereits 1993 hatte Unser Königreichsdienst die eindeutige Aufforderung veröffentlicht:
„Führe den Predigtdienst regelmäßig durch.“
Unser Königreichsdienst, Juni 1993
Die Stunden wurden dabei nicht nur für eine anonyme Gesamtstatistik erhoben. Der einzelne Verkündiger gab seinen persönlichen Bericht ab, dieser wurde innerhalb der Versammlung erfasst und floss in die Berichterstattung der Organisation ein. Historische Predigtdienstberichte veröffentlichten sogar die durchschnittlichen Stunden der Verkündiger.
Wer nicht predigte, fiel organisatorisch auf
Die Organisationssprache war ausgesprochen eindeutig.
Wer einen Monat keinen Predigtdienst leistete, galt als
„unregelmäßiger Verkündiger“.
Wer sechs Monate lang keinen Predigtdienst leistete, galt als
„untätig“.
Unser Königreichsdienst, November 1982, Abs. 3
Älteste sollten sich um solche Verkündiger kümmern und versuchen, ihnen wieder zu regelmäßiger Tätigkeit zu verhelfen. Genau dieses System hatten wir bereits in den Quellen: Predigen, berichten, erfassen, Regelmäßigkeit kontrollieren und bei Ausbleiben reagieren.
In älteren organisatorischen Anweisungen sollte der Sekretär sogar feststellen, wer keinen Bericht abgegeben hatte. Solchen Verkündigern sollte besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Auch 1997 wurde den Verantwortlichen ausdrücklich aufgetragen, Personen beizustehen, die Schwierigkeiten hatten, regelmäßig jeden Monat Predigtdienst zu verrichten.
Mit anderen Worten:
Wenn ein Verkündiger nicht mehr predigte, war das keine private Entscheidung, die organisatorisch niemanden etwas anging.
Es wurde registriert.
Sein Status änderte sich.
Und die Ältesten wurden auf seine fehlende Aktivität aufmerksam.
Auch heute wird monatlich berichtet
Im November 2023 wurde dieses System nicht abgeschafft.
Auch seit November 2023 müssen gewöhnliche Verkündiger weiterhin monatlich über ihre Beteiligung am Predigtdienst berichten. Sie müssen lediglich keine Stundenzahl mehr angeben. Pioniere berichten dagegen weiterhin ihre Predigtdienstzeit. Für allgemeine Pioniere gilt derzeit ein Ziel von 600 Stunden im Jahr, also durchschnittlich 50 Stunden im Monat. Hilfspioniere haben – je nach Regelung – ein monatliches Stundenziel von 15 oder 30 Stunden.
Der Wachtturm erklärte 2024 selbst:
„… dass wir ab November 2023 nicht mehr gebeten werden, detaillierte Angaben über unseren Predigtdienst zu machen.“
Auf die unmittelbar anschließende Frage, ob das Predigen dadurch an Bedeutung oder Dringlichkeit verloren habe, lautet die Antwort:
„Auf keinen Fall.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Mai 2024, Studienartikel 20
Die monatliche Berichterstattung besteht weiterhin. JW.org erklärt aktuell:
„Jeden Monat melden Zeugen Jehovas in ihrer Versammlung ihren Einsatz im Predigtdienst.“
Und als Zeuge Jehovas wird nach der eigenen Definition gezählt, wer
„jeden Monat im Predigtdienst aktiv ist“.
Der Unterschied zu früher ist also nicht: Früher musste man predigen, heute ist es freiwillig.
Der Unterschied ist: Gewöhnliche Verkündiger müssen heute ihre genaue Stundenzahl nicht mehr melden. Ihre monatliche Predigttätigkeit wird weiterhin gemeldet und erfasst.
Predigtdienst ist sogar Voraussetzung für die Taufe
Gerade weil die Broschüre ausdrücklich über Kinder spricht, ist ein weiterer Punkt besonders wichtig:
Ein Kind oder Jugendlicher, der sich bei den Zeugen Jehovas taufen lassen möchte, muss bereits vor seiner Taufe Predigtdienst leisten.
Die heutige offizielle Checkliste für Taufbewerber nennt als Voraussetzungen ausdrücklich:
„ungetaufter Verkündiger“
und
„sich im Rahmen seiner Möglichkeiten regelmäßig am Predigtdienst beteiligt“
Glücklich – für immer!, „Bin ich so weit, mich taufen zu lassen?“
Das ist keine neue Regel.
2013 wurde in Unser Königreichsdienst ausdrücklich erklärt:
„… sollte ein ungetaufter Verkündiger vor seiner Taufe regelmäßig in den Dienst gehen.“
Und weiter sollte er unter Beweis stellen, wie ernst es ihm damit sei,
„Monat für Monat eifrig zu predigen“.
Unser Königreichsdienst, Juli 2013, Fragekasten
Damit wird die Behauptung „Freiwillige Teilnahme“ gerade bei Kindern besonders problematisch.
Wer sich taufen lassen will, muss vorher Predigtdienst leisten.
Es handelt sich nicht um eine Aktivität, die man auf dem Weg zur Taufe einfach abwählen kann.
Von Freiwilligkeit konnte bei mir ohnehin keine Rede sein.
Wenn meine Eltern am Samstag in den Predigtdienst gingen, gingen wir Kinder mit.
Das war kein Familienausflug, bei dem vorher gefragt wurde:
„Möchtest du heute mitkommen?“
Der Predigtdienst gehörte selbstverständlich zum Leben unserer Familie.
Kinder waren dabei außerdem nützliche „Türöffner“. Wenn ein Kind vor der Tür stand, reagierten die Menschen häufig freundlicher. Manche machten überhaupt erst auf, weil dort ein Kind mitstand.
Für mich war es vor jeder Tür dasselbe innere Stoßgebet:
Hoffentlich macht niemand auf.
Und wenn doch jemand öffnete:
Bitte kein Klassenkamerad.
Bitte nicht dessen Eltern.
Als ich älter wurde und selbst an den Türen sprechen sollte, kam eine weitere Angst hinzu.
Bloß nichts Falsches sagen.
In der Gedankenwelt, in der ich aufgewachsen war, gab es schließlich auch den Begriff der „Blutschuld“: die Vorstellung, Verantwortung dafür tragen zu können, wenn man einen Menschen nicht richtig gewarnt oder nicht überzeugend genug angesprochen hatte und dieser deshalb kein Interesse zeigte und später in Harmagedon umkam.
Nein.
Freiwillig war der Predigtdienst für mich ganz sicher nicht.
Und er war auch organisatorisch keine beliebige Freizeitbeschäftigung.
Was der Familienrichter nicht erfährt
Der Familienrichter liest in der Broschüre:
„Freiwillige Teilnahme“
und:
„Evangelisierung ist zentraler Bestandteil des Christentums, über deren Umfang der Einzelne selbstständig entscheidet“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 51–52
Was er nicht erfährt:
Wer Verkündiger ist, beteiligt sich am Predigtdienst.
Zur Zeit der Broschüre musste jeder Verkündiger monatlich darüber Bericht erstatten und seine Stunden angeben.
Wer einen Monat nicht predigte, galt als „unregelmäßig“.
Wer sechs Monate nicht predigte, galt als „untätig“.
Fehlende Berichte und fehlende regelmäßige Tätigkeit wurden innerhalb der Versammlung registriert, und die Ältesten sollten sich um solche Personen kümmern.
Auch heute melden Verkündiger jeden Monat ihre Beteiligung am Predigtdienst.
Und ein Kind oder Jugendlicher muss bereits vor seiner Taufe ungetaufter Verkündiger sein und regelmäßig am Predigtdienst teilnehmen.
Das tatsächliche System lautet damit nicht:
„Du entscheidest frei, ob du predigen möchtest.“
Sondern:
Predigtdienst gehört zum Dasein als Verkündiger. Wer sich taufen lassen will, muss vorher regelmäßig predigen. Die Tätigkeit wird monatlich erfasst. Wer damit aufhört, fällt organisatorisch auf und verliert schließlich den Status eines aktiven Verkündigers.
Genau dieses System verschwindet hinter den Worten:
„Freiwillige Teilnahme“
Für einen Familienrichter entsteht dadurch ein Bild von persönlicher Entscheidungsfreiheit, das mit dem tatsächlichen organisatorischen Stellenwert des Predigtdienstes nicht übereinstimmt.
Und gerade weil die Broschüre ausdrücklich über die Erziehung von Kindern spricht, hätte dieser Zusammenhang dort hingehört.
9. „Gottesdienste – Teil christlicher Bildung“
Auf den Seiten 48 bis 50 beschreibt die Broschüre die Zusammenkünfte.
Hier ist sie in einem wichtigen Punkt durchaus offen.
Damals fanden an drei Tagen in der Woche Zusammenkünfte statt.

„Gottesdienste der Zeugen Jehovas sind informativ und fördern soziale Kontakte und Freundschaften“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 49
Auf derselben Seite heißt es außerdem über Entscheidungen hinsichtlich der Bedürfnisse eines Kindes:
„Solche Entscheidungen bleiben jedem persönlich überlassen.“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 49

Auf Seite 50 wird zusätzlich hervorgehoben:
„Freundschaften mit Jung und Alt“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 50
Die Zusammenkünfte erscheinen damit als Bildung, Familienzeit und soziales Netzwerk.
Meine Erinnerung ist eine andere
Bei den Zeugen Jehovas gibt es kein separates, altersgerechtes Kinderprogramm. Kinder sitzen während der Zusammenkünfte bei denselben Vorträgen und Programmpunkten wie die Erwachsenen.
Sie sollen währenddessen aufmerksam sein und sich nicht mit Spielen oder anderen Dingen beschäftigen. Die eigene Literatur weist Eltern ausdrücklich darauf hin, dass der Königreichssaal „kein Platz zum Spielen“ beziehungsweise „kein Ort zum Herumrennen oder Spielen“ sei.
Ich gewöhnte mir deshalb schon früh an, äußerlich ruhig dazusitzen und gedanklich in meine eigene Fantasiewelt abzudriften und mit offen Augen zu träumen.
Zu meiner Zeit waren es noch drei Zusammenkünfte pro Woche und insgesamt über fünf Stunden Programm.
Freiwillig hätte ich dort keine Minute verbracht.
Ich habe jede Minute davon gehasst.
Es war und ist kein kindgerechtes Programm.
Aber lesen wir was die Zeugen Jehovas intern dazu sagen:
Der Wachtturm vom 1. August 1968 formulierte bemerkenswert offen:
„Ja, manchmal scheint es sogar, als ob uns dieses Programm kaum noch Zeit für etwas anderes übriglasse.“
Der Wachtturm, 1. August 1968, S. 467, Abs. 15
Dann:
„Denkst du etwa, das sei ein Zufall?“
Der Wachtturm, 1. August 1968, S. 467, Abs. 15
Die Erklärung lautet, je mehr Zeit man mit der sichtbaren Organisation verbringe, desto weniger Zeit habe man, in Schwierigkeiten zu geraten.
2019 hieß es zudem:
„Auch im Urlaub behalten wir unsere Gewohnheit bei, die Zusammenkünfte zu besuchen, wo auch immer wir sind.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Dezember 2019
Die Zusammenkünfte sind also kein belangloser sozialer Programmpunkt.
Sie sind zentraler Bestandteil des religiösen Lebens und für Zeugen Jehovas kein freiwilliger Zusatz. Bleibt jemand den Zusammenkünften häufiger oder über längere Zeit ohne Erklärung fern, können Älteste nach dem Grund fragen und einen sogenannten Hirtenbesuch durchführen, um den Grund zu erfahren.
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass der Gruppendruck rund um den Besuch der Zusammenkünfte erheblich sein kann. Wer nicht regelmäßig erscheint, bleibt damit meist nicht einfach unbeachtet. Schnell kommen Nachfragen von Brüdern und Schwestern, warum man gefehlt hat, ob man vielleicht „schwach im Glauben“ geworden ist oder Unterstützung benötigt.
Ich habe selbst erlebt, dass sogar hochbetagten Brüdern und Schwestern über 80 weiterhin nahegelegt wurde, die Zusammenkünfte zu besuchen, obwohl die Teilnahme für sie körperlich bereits sehr belastend und kaum noch zumutbar war.
Gerade deshalb empfinde ich die Darstellung, der Besuch der Zusammenkünfte sei im Wesentlichen eine persönliche Entscheidung, als wenig realistisch. Sozial und religiös bleibt ein häufiges Fernbleiben aber keineswegs folgenlos.
10. „Rechtstreue statt Demokratiefeindlichkeit“
Auf Seite 59 beginnt das Kapitel:
„Rechtstreue statt Demokratiefeindlichkeit“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 59

„Jehovas Zeugen respektieren die staatliche Ordnung“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 60
und erklärt, Demokratieprinzip und Rechtsstaat würden anerkannt.
Auf Seite 61 werden sogar gelegentliche Abstimmungen innerhalb einer Gemeinde erwähnt.

Was die Broschüre nicht zeigt: Demokratie nach außen – Theokratie nach innen
Dass Jehovas Zeugen den demokratischen Staat anerkennen, bedeutet nicht automatisch, dass auch ihre eigene Organisation demokratisch aufgebaut ist.
Beides muss man voneinander trennen.
Eine Religionsgemeinschaft darf in Deutschland ihre inneren Angelegenheiten grundsätzlich selbst organisieren. Dass die Zeugen Jehovas intern nicht demokratisch organisiert sind, macht sie deshalb nicht automatisch verfassungsfeindlich.
Für die Frage, in welchem religiösen Autoritätssystem ein Kind aufwächst, ist dieser Unterschied trotzdem erheblich.
Die eigene Organisationsgeschichte der Zeugen Jehovas zitiert einen Wachtturm von 1938 mit den Worten:
„Jehovas Organisation ist in keiner Weise demokratisch.“
Diese historische Aussage wird auch in der offiziellen Organisationsgeschichte Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches Gottes wiedergegeben und als Teil der Entwicklung hin zu einer ausdrücklich theokratischen Organisationsstruktur beschrieben.
Interessant ist aber, dass die Organisation selbst diesen Wandel als Teil ihrer eigenen Geschichte beschreibt: Verantwortliche Männer wurden früher teilweise von den Versammlungen gewählt. Dieses demokratische Element wurde später bewusst zugunsten einer „theokratischen“ Organisationsstruktur aufgegeben.
Auch Jahrzehnte später wurde diese Unterscheidung ausdrücklich beibehalten.
2001 erklärte der Wachtturm zunächst demokratische Verfahren mit Wahlen und Mehrheitsentscheidungen und stellte ihnen anschließend die theokratische Ernennung gegenüber:
„Solche Verfahrensweisen gibt es bei theokratischen Ernennungen nicht.“
Der Wachtturm, 15. Januar 2001, „Aufseher und Dienstamtgehilfen theokratisch ernannt“
Das ist bis heute der entscheidende Unterschied.
Die Mitglieder wählen nicht die Leitende Körperschaft, also die oberste religiöse Führung der Zeugen Jehovas.
Sie stimmen nicht darüber ab, welche Glaubenslehren gelten.
Sie können religiöse Regeln nicht durch Mehrheitsbeschluss verändern.
Auch die Ältesten einer Ortsversammlung werden nicht von den Mitgliedern in einer demokratischen Wahl bestimmt.
Die religiöse Autorität wird also nicht von unten nach oben durch die Mitglieder legitimiert, sondern innerhalb eines ausdrücklich theokratisch verstandenen Systems von oben nach unten ausgeübt.
Vertrauen auch dann, wenn Anweisungen „unlogisch“ erscheinen
Wie weit dieses Autoritätsverständnis reicht, zeigt ein Wachtturm-Studienartikel von 2022.
Dort wird erklärt, dass Mitglieder zukünftig Anweisungen erhalten könnten, die
„seltsam, nicht umsetzbar oder unlogisch“
erscheinen.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2022
Die daraus gezogene Lehre lautet nicht, solche Anweisungen besonders kritisch zu hinterfragen.
Im Gegenteil: Die Mitglieder sollen bereits heute lernen, der Anleitung der Organisation und der verantwortlichen Brüder zu vertrauen.
Das ist für mich ein wichtiger Punkt.
Die Broschüre hebt gegenüber einem Familienrichter ausführlich hervor, dass Zeugen Jehovas Demokratie, Rechtsstaat und demokratisch legitimierte Staatsorgane anerkennen.
Innerhalb der eigenen Religionsgemeinschaft wird dem Mitglied dagegen kein demokratisches Mitspracherecht über Führung, Lehre oder zentrale religiöse Regeln eingeräumt.
Und das Wahlrecht?
Noch deutlicher wird der Unterschied beim Verhältnis des einzelnen Mitglieds zu politischen Wahlen.
Die heutige offizielle Selbstdarstellung erklärt:
„Wir […] wählen weder eine Partei noch einzelne Kandidaten, bewerben uns nicht um politische Ämter.“
jw.org, FAQ zur politischen Neutralität
Auch die Mitgliederliteratur verlangt politische Neutralität.
Damit geht es nicht lediglich darum, dass sich die Organisation aus Parteipolitik heraushält. Auch vom einzelnen Zeugen Jehovas wird erwartet, seine politische Neutralität zu bewahren.
Und genau hier wird das interne Ältestenhandbuch interessant.
Das Buch Hütet die Herde Gottes ist ausdrücklich für Älteste bestimmt und behandelt in Kapitel 18 Fälle, die als „Verlassen der Gemeinschaft“ gewertet werden.
Dort lautet ein eigener Punkt:
„Jemand schlägt einen Weg ein, der die christliche Neutralität verletzt.“
Als Beispiel wird unmittelbar genannt:
„Schließt sich jemand einer nicht neutralen Organisation an, hat er die Gemeinschaft verlassen.“
Auch bei einer Tätigkeit, die nach Auffassung der Organisation die Neutralität verletzt, kann nach einer eingeräumten Frist dasselbe Ergebnis eintreten:
„Nimmt er keine Änderung vor, hat er die Gemeinschaft verlassen.“
Hütet die Herde Gottes, April 2024, Kap. 18, Abs. 3.4
Das hat konkrete Folgen.
Das Handbuch schreibt anschließend vor, dass der Fall dokumentiert und die Ältestenschaft informiert wird. In der Versammlung wird bekannt gegeben:
„[Name der Person] ist kein Zeuge Jehovas mehr.“
Und ausdrücklich:
„Das Verlassen der Gemeinschaft geht von dem Betreffenden aus und nicht vom Komitee. Daher gibt es keine Berufungsmöglichkeit.“
Die Bekanntgabe erfolgt in der nächsten Zusammenkunft unter der Woche.
Bemerkenswert ist dabei auch die Formulierung des Kapitels selbst. Es heißt nicht, dies seien die einzigen möglichen Fälle. Das Handbuch führt ein:
„Wann unter anderem ein Verlassen der Gemeinschaft vorliegen kann“
und zählt anschließend verschiedene Tatbestände auf.
Die gleiche Regelung zur Verletzung der christlichen Neutralität findet sich auch in der Ausgabe von April 2023.
Was bedeutet das für die Darstellung in der Broschüre?
Die Broschüre präsentiert ausführlich die Anerkennung des demokratischen Staates durch Jehovas Zeugen.
Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist:
Die Organisation bezeichnet ihre eigene Struktur ausdrücklich als theokratisch und nicht demokratisch.
Die Mitglieder wählen ihre religiöse Führung nicht.
Sie stimmen nicht über Lehren und Regeln ab.
Von ihnen wird Vertrauen in organisatorische Anweisungen erwartet, selbst wenn diese ihnen „seltsam, nicht umsetzbar oder unlogisch“ erscheinen.
Und politische Neutralität ist für ein Mitglied keine bloße unverbindliche Empfehlung. Das interne Ältestenhandbuch regelt ausdrücklich, dass ein als Verletzung der christlichen Neutralität bewerteter Lebensweg dazu führen kann, dass der Betreffende religionsintern als jemand behandelt wird, der „die Gemeinschaft verlassen“ hat. Danach wird öffentlich bekannt gegeben, dass er kein Zeuge Jehovas mehr ist, und eine Berufungsmöglichkeit besteht nicht.
Die Organisation sagt gleichzeitig selbst, dass ihre Mitglieder weder Parteien noch einzelne Kandidaten wählen.
Damit entsteht eine bemerkenswerte Situation:
Der demokratische Staat und das Wahlrecht anderer werden anerkannt. Für das eigene Mitglied gelten dagegen religiöse Neutralitätsregeln, deren Verletzung bis zum Verlust der Zugehörigkeit zur Religionsgemeinschaft führen kann.
Genau diese zweite Seite erfährt der Leser der Broschüre nicht.
Für einen Familienrichter, der beurteilen soll, in welchem Umfeld ein Kind zu Selbstständigkeit, eigener Meinungsbildung und persönlicher Entscheidungsfähigkeit erzogen wird, ist sie aber mindestens ebenso relevant wie die ausführlich dargestellte Anerkennung der staatlichen Demokratie.
11. „Körperliche Gewaltanwendung hat keinen Platz“
Auf Seite 17 steht:
„Körperliche Gewaltanwendung hat in einer Familie, die nach der Bibel lebt, keinen Platz“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 17
Die Broschüre lehnt körperliche Misshandlung ausdrücklich ab und beschreibt „Zucht“ vor allem als liebevolle Unterweisung, Belehrung und Grenzsetzung.

(Quelle: Broschüre Kindeswohl und Elternverantwortung)
Das klingt eindeutig.
Körperliche Züchtigung wurde gleichzeitig ausdrücklich akzeptiert
Bereits Erwachet! vom 8. August 1979 erklärte zur biblischen „Rute“, dass verschiedene Formen elterlicher Züchtigung gemeint sein könnten:
„Obwohl solche Bezugnahmen auf die ‚Rute‘ verschiedene Arten elterlicher Züchtigung einschließen können, gehört die körperliche Züchtigung sicher dazu.“
Erwachet!, 8. August 1979, Artikel „Sollte man Kinder körperlich züchtigen?“
Für unseren Vergleich sind jedoch besonders die Veröffentlichungen unmittelbar vor Erscheinen der Broschüre interessant.
Erwachet! vom 8. September 1992 räumte körperliche Züchtigung weiterhin als mögliche Methode ein:
„Sie räumt ein, daß körperliche Züchtigung gewöhnlich nicht die beste Lehrmethode ist.“
Erwachet!, 8. September 1992, S. 26–27
Und weiter:
„Wird körperlich gezüchtigt, dann in der Regel, weil andere Methoden nicht erfolgreich waren.“
Erwachet!, 8. September 1992, S. 26–27
1994 hieß es im Wachtturm:
„Gelegentlich mag allerdings auch eine körperliche Züchtigung angebracht sein.“
Der Wachtturm, 15. Juli 1994
Das ist nur drei Jahre vor Erscheinen der ersten Ausgabe von Kindeswohl und Elternverantwortung.
Ich kann das auch aus eigener Erfahrung sagen: In meinem Umfeld unter Zeugen Jehovas war körperliche Züchtigung in den 1980er- und 1990er-Jahren nicht nur legitim, sondern eine gewollte und religiös begründete Erziehungsmethode.
Meine Eltern hatten dafür einen Satz aus Sprüche 13:24, sinngemäß:
Bei uns hieß es sinngemäß: „Wer sein Kind liebt, schont die Rute nicht.“
Bei mir war diese „Rute“ allerdings ganz wörtlich ein Teppichklopfer. Ja, tatsächlich: ein Teppichklopfer. Meine Eltern waren da in den 1980er- und 1990er-Jahren offenbar noch ziemlich traditionell ausgestattet.
Für meine Eltern war dieser Satz die absolute religiöse Legitimation für körperliche Züchtigung. Selbst während der Zusammenkünfte habe ich mehr als einmal erlebt, dass ein Kind körperlich gezüchtigt wurde.
Die Broschüre sagt gegenüber einem familienrechtlichen Leser:
„Körperliche Gewaltanwendung hat […] keinen Platz.“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 17
Die Mitgliederliteratur akzeptierte gleichzeitig ausdrücklich eine „körperliche Züchtigung“.
Natürlich unterschied die Organisation zwischen Züchtigung und Misshandlung.
Aber gerade deshalb wäre die entscheidende Frage:
Wo verlief diese Grenze konkret?
Genau das erklärt die Broschüre dem Außenstehenden nicht.
12. „Keine Indoktrination“ – Erziehung zur Selbstständigkeit?
Für mich ist dies einer der stärksten Gegensätze des gesamten Dokuments.
Auf Seite 19 steht:
„Religiöse Erziehung ist Grundrecht – Keine Indoktrination“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 19

„Erziehung zur Selbstständigkeit“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 20
und:
„Erziehung zu eigenverantwortlichem Verhalten“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 20

Wer meine Beiträge häufiger liest, weiß, dass ich ein freiheitsliebender Mensch bin. Selbstbestimmung und Individualität sind für mich zentrale Werte. Gerade deshalb halte ich diesen Punkt für einen der größten und gefährlichsten Widersprüche zwischen der Außendarstellung dieser Broschüre und dem, was innerhalb der Organisation tatsächlich gelebt wird.
Bei den Zeugen Jehovas gibt es dafür kaum Spielraum: für wirklich eigenständiges Handeln und das eigene Gewissen.
Regeln und Vorgaben reichen bis tief in das Privatleben hinein. Wer davon abweicht, muss mit Sanktionen oder erheblichem Gruppendruck rechnen. Kritik ist nicht erwünscht, und eigenständiges Denken über die Organisation selbst wird in der Literatur ausdrücklich problematisiert, wenn nicht sogar als satanischer Einfluss dargestellt.
Also wie weit reicht diese Selbstständigkeit, sobald es um Lehren und die Organisation selbst geht?
„Der Kampf gegen unabhängiges Denken“
Wie weit die in der Broschüre versprochene
„Erziehung zur Selbstständigkeit“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 20
innerhalb der Organisation tatsächlich reicht, zeigt ein Blick in die Literatur für die eigenen Mitglieder.
1983 erschien im Wachtturm ein Abschnitt mit der Überschrift:
„Der Kampf gegen unabhängiges Denken“
Dort wird der Gedanke aufgegriffen, man müsse sich angesichts früherer Änderungen vielleicht
„selbst eine Meinung über das bilden […], was wir glauben sollten.“
Die Antwort lautet:
„Das ist unabhängiges Denken. Warum ist es so gefährlich?“
und:
„Solches Denken ist ein Zeichen von Stolz.“
Der Wachtturm, 15. April 1983, S. 27, Abs. 19–20
Im selben Artikel wird sogar gefragt:
„Kommen wir ohne die Anleitung der Organisation Gottes aus?“
Die Antwort:
„Nein, das ist uns nicht möglich.“
Der Wachtturm, 15. April 1983, S. 27, Abs. 20
1989 wurde es noch kürzer formuliert:
„Aber in Gottes Organisation herrscht kein unabhängiges Denken vor.“
Der Wachtturm, 15. September 1989, S. 23, Abs. 13
Das ist eine ausgesprochen andere Sprache als „Erziehung zur Selbstständigkeit“.
Kritik an der Organisation soll nicht einmal zum Gegenstand eigener Bewertung werden
1986 erklärte der Wachtturm:
„[…] werden wir die Unterweisungsmethoden […] weder in Zweifel ziehen noch kritisieren.“
Der Wachtturm, 1. Januar 1986, S. 30
Noch drastischer formulierte ein anderer Wachtturm aus demselben Jahr die Konsequenz eigenständigen Denkens:
„Wenn wir unsere Freiheit dazu gebrauchen […] einen Weg zu wählen, der unserem eigenen […] unabhängigen Denken entspricht, werden wir sterben.“
Und anschließend:
„Wir müssen uns auf Überleben programmieren. So einfach ist das.“
Der Wachtturm, 1. Juni 1986, S. 21, Abs. 4
Man kann diese Aussagen als historisch bezeichnen. Man kann sie aber nicht so behandeln, als hätte sich das zugrunde liegende Autoritätsverständnis später einfach erledigt.
„Jede Anweisung“ – auch wenn man den Grund nicht versteht
2020 hieß es im offiziellen Arbeitsheft:
„Auch wir sollten auf jede Anweisung von Jehovas Organisation hören und sie sofort und mit ganzem Herzen befolgen.“
Und unmittelbar anschließend:
„Das gilt sogar dann, wenn […] wir den Grund dafür nicht verstehen.“
Arbeitsheft Leben und Dienst, November 2020, S. 2
Hier geht es nicht mehr um eine allgemeine religiöse Aufforderung, ein guter Mensch zu sein oder auf Gott zu hören.
Es geht ausdrücklich um Anweisungen der Organisation.
Und die Vorgabe lautet nicht:
Prüfe sie.
Bilde dir eine eigene Meinung.
Folge deinem Gewissen.
Sondern:
Höre darauf, befolge sie sofort und mit ganzem Herzen – selbst wenn du den Grund nicht verstehst.
Anleitung der Organisation wird mit Vertrauen in Jehova verbunden
2022 formulierte der Wachtturm:
„Wenn wir uns nach der Anleitung richten, die von Jehovas Organisation und den Ältesten kommt, beweisen wir, dass wir der Vorgehensweise Jehovas vertrauen.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2022, S. 6, Abs. 7
Im selben Artikel wird sogar eine zukünftige Situation beschrieben, in der Anweisungen
„seltsam, nicht umsetzbar oder unlogisch“
erscheinen könnten.
Und gerade dann sei es
„kaum der richtige Zeitpunkt, Anweisungen anzuzweifeln“
und sich zu fragen, ob die verantwortlichen Brüder möglicherweise auf eigene Faust handelten.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2022, S. 6, Abs. 15
Das ist für die Behauptung einer „Erziehung zur Selbstständigkeit“ ein entscheidender Punkt.
Und was ist mit dem eigenen Gewissen?
Auch hierzu findet sich in der älteren Literatur eine bemerkenswert deutliche Aussage.
1963 erklärte der Wachtturm:
„Nur bei der Unterordnung unter die Obrigkeiten außerhalb Gottes Organisation spielt die Frage des Gewissens eine Rolle […]“
Der Wachtturm, 1. Februar 1963, S. 75, Abs. 6
Ja, auch dieses Zitat ist alt.
Aber zusammen mit den Aussagen von 1983, 1986, 1989, 2020 und 2022 ergibt sich eine bemerkenswert konstante Linie:
Eigenständigkeit wird dort akzeptiert, wo sie innerhalb des vorgegebenen religiösen Rahmens bleibt.
Ein Kind darf lernen, Verantwortung zu übernehmen.
Es darf lernen, seinen Alltag zu organisieren.
Es darf Entscheidungen treffen, solange diese nicht die grundlegenden Vorgaben der Organisation infrage stellen.
Aber sobald „Selbstständigkeit“ bedeutet,
sich selbst eine Meinung darüber zu bilden, was man glauben sollte,
Anweisungen der Organisation anzuzweifeln,
deren Unterweisungsmethoden zu kritisieren
oder
einer organisatorischen Anweisung nicht zu folgen, weil man deren Grund nicht versteht,
ändert sich die Sprache vollständig.
Dann ist von „gefährlichem“ unabhängigem Denken die Rede.
Dann wird Kritik ausdrücklich zurückgewiesen.
Dann soll eine Anweisung „sofort und mit ganzem Herzen“ befolgt werden.
Und selbst bei Anweisungen, die „unlogisch“ erscheinen, wird davon abgeraten, sie anzuzweifeln.
Genau diese Grenze verschweigt die Broschüre
Das ist für mich der entscheidende Unterschied:
Die Broschüre spricht gegenüber Familienrichtern von
„Erziehung zur Selbstständigkeit“.
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 20
Die Literatur für die eigenen Mitglieder zeigt aber, wo diese Selbstständigkeit endet.
Sie endet dort, wo die eigene Meinung mit der Lehre oder den Anweisungen der Organisation kollidiert.
Deshalb würde ich nicht einmal lange darüber diskutieren, ob man dafür den Begriff „Indoktrination“ verwenden möchte.
Die Gegenüberstellung reicht:
„Erziehung zur Selbstständigkeit“
auf der einen Seite.
Und auf der anderen:
„Das ist unabhängiges Denken. Warum ist es so gefährlich?“
„[…] weder in Zweifel ziehen noch kritisieren.“
„[…] jede Anweisung […] sofort und mit ganzem Herzen befolgen.“
„[…] wenn […] wir den Grund dafür nicht verstehen.“
Ich denke jeder vernünftige Leser kann jetzt selbst beurteilen, welche Art von Selbstständigkeit hier tatsächlich gemeint ist.
13. Der Anhang zeigt endgültig, wofür diese Broschüre gedacht war
Ab gedruckter Seite 62 folgt zunächst:
„Über die Herausgeber“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 62
Dort erklärt die Broschüre, sie solle einen schnellen Kurzüberblick geben und erhebe wegen der Komplexität keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

„Referat Familie“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 63
Ab Seite 64 beginnt dann:
„Anhang – Rechtsprechungsübersicht“
Kindeswohl und Elternverantwortung, 2000, S. 64

Aufgeführt werden Gerichtsurteile zu genau den Themen, die vorher behandelt wurden:
religiöse Erziehung, Außenseiterrolle, Feiertage, soziale Kontakte, Isolation, Gottesdienstbesuch, Erziehungseignung, medizinische Versorgung, Bluttransfusionen und Sorgerecht.
Besonders deutlich wird das beispielsweise auf Seite 69. Beim OLG Koblenz vom 4. Februar 2000 stehen als Stichworte:
„Religiöse Beeinflussung“
„Soziale Kontakte“
„Feiertage“


Das ist kein gewöhnlicher Elternratgeber.
Es ist ein Informations- und Argumentationsdokument für einen familienrechtlichen Kontext.
Und genau deshalb sind die Auslassungen so relevant.
Fazit: Warum diese Broschüre für mich so problematisch ist
Nach all diesen Gegenüberstellungen bleibt für mich nicht der Eindruck zurück, dass Kindeswohl und Elternverantwortung lediglich dieselben Glaubensinhalte ein wenig freundlicher für eine andere Zielgruppe formuliert.
Natürlich gibt es in jeder Organisation unterschiedliche Texte für unterschiedliche Leser.
Eine juristische Broschüre klingt anders als ein religiöser Studienartikel.
Das allein wäre weder ungewöhnlich noch verwerflich.
Hier geht es für mich um mehr.
Die Broschüre richtet sich ausdrücklich an Menschen, die darüber entscheiden oder mitentscheiden konnten, ob die religiöse Erziehung eines Kindes durch einen Zeugen Jehovas mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
Und ausgerechnet diesen Lesern wird ein Bild vermittelt, in dem immer wieder dieselben Begriffe dominieren:
Selbstbestimmung.
Toleranz.
Soziale Integration.
Freiwilligkeit.
Bildung.
Hoffnung.
Eigenverantwortung.
Alles Begriffe, die meiner Meinung nach mit der Lebensrealität bei den Zeugen Jehovas wenig zu tun haben. Und gerade deshalb fällt mir auf, wie stark die Broschüre mit diesen Begriffen arbeitet.
Eine mögliche Motivation liegt für mich auf der Hand.
Rechtliche Absicherung
Wenn ein Elternteil in einem Sorgerechtsverfahren aufgrund seiner Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas mit Bedenken konfrontiert wurde, konnte eine solche Broschüre helfen, diese Bedenken zu entkräften.
Sie liefert nicht nur eine Selbstdarstellung.
Sie enthält sogar eine Rechtsprechungsübersicht.
Damit war sie offensichtlich hervorragend geeignet, die Position eines Zeugen-Jehovas-Elternteils in einer familienrechtlichen Auseinandersetzung zu unterstützen.
Öffentlichkeitsarbeit
Der zweite Zweck ist für mich Öffentlichkeitsarbeit.
Die Broschüre zeichnet ein ausgesprochen moderates Bild.
Was daneben wesentlich weniger sichtbar wird, sind genau die Informationen, die für eine Bewertung des Alltags eines Kindes relevant sein können:
die Warnungen vor engen Freundschaften mit Nichtzeugen,
der religiöse Erwartungsdruck rund um die Taufe,
die langfristigen Konsequenzen einer Taufe Minderjähriger,
die Verbindung von Harmagedon, Überleben und Gehorsam,
die Blutverweigerung als göttliches Gebot,
die Skepsis gegenüber höherer Bildung,
die Sonderstellung ehemaliger Mitglieder,
die Erwartung regelmäßiger Missionstätigkeit,
das theokratische Autoritätsmodell,
und die Warnung vor „unabhängigem Denken“.
Das sind keine belanglosen Details.
Für mich geht das über bloßes Framing hinaus!
Die Organisation kennt die familienrechtlichen Vorwürfe.
Sie richtet sich an die Menschen, die diese Vorwürfe beurteilen.
Sie beantwortet genau diese Punkte.
Und sie lässt dabei wiederholt wesentliche Informationen weg oder schwächt sie so stark ab, dass ein wesentlich positiveres, wenn nicht deutlich verzerrtes Gesamtbild entsteht. Aufgrund dieses wiederkehrenden Musters halte ich das für eine bewusste Täuschung des Lesers durch Auslassung und beschönigende Darstellung.
Mich persönlich hat das Lesen dieser Broschüre ehrlich gesagt geärgert.
Nicht nur wegen einzelner Aussagen.
Sondern wegen der teilweise bemerkenswerten Dreistigkeit, mit der hier aus meiner Sicht ein anderes öffentliches Bild der Organisation gezeichnet wird, während Regeln, Erwartungen und mögliche Konsequenzen stark abgeschwächt oder vollständig ausgeblendet werden.
Ein ähnliches Muster sehe ich auch heute bei der Außendarstellung der Organisation auf Instagram und TikTok. Diese Auftritte richten sich ausdrücklich an Journalisten und Regierungsvertreter.
Auch dort sehe ich eine deutliche Diskrepanz zwischen dem Bild, das nach außen vermittelt wird, und den Aussagen, Regeln und Erwartungen, die sich an die eigenen Mitglieder richten.
Gerade deshalb finde ich den Vergleich mit der Literatur interessant, die sich an die eigenen Mitglieder richtet. Dort geht es um Gehorsam, Abgrenzung, Predigtdienst, den Umgang mit ehemaligen Mitgliedern, politische Neutralität oder das Befolgen organisatorischer Anweisungen.
Was sagt das über die Moral einer Organisation/Religio aus? Genau das sollte sich jeder aktive Zeuge Jehovas fragen: Wenn eine Organisation sich in der Öffentlichkeit besser darstellen muss, wohin zeigt dann der moralische Kompass – eher zu den Zeugen Jehovas oder zum „Rest der Welt“?
Wenn du selbst betroffen bist: Was kannst du tun?
Wenn du ein gemeinsames Kind mit einem Zeugen oder einer Zeugin Jehovas hast, ist diese Broschüre nicht nur historisch interessant.
Ein Kind sollte nicht zwischen Vater und Mutter wählen müssen. Das bedeutet aber nicht, dass man problematische religiöse Lehren, Regeln oder mögliche Folgen verschweigen sollte.
Im Gegenteil: Ein Kind sollte altersgerecht und sachlich darüber aufgeklärt werden, was bestimmte religiöse Entscheidungen bedeuten können. Das gilt beispielsweise für Taufe, Ächtung, Bluttransfusionen, Harmagedon oder den Umgang mit Menschen außerhalb der Gemeinschaft.
Entscheidend ist, dass diese Aufklärung nicht dazu benutzt wird, den anderen Elternteil schlechtzumachen oder das Kind auf die eigene Seite zu ziehen. Man kann einem Kind erklären, warum man eine bestimmte Lehre für falsch oder gefährlich hält, ohne daraus einen persönlichen Angriff auf Mutter oder Vater zu machen.
Gerade wenn eine religiöse Entscheidung langfristige Konsequenzen haben kann, halte ich es sogar für wichtig, dass ein Kind auch die Informationen kennenlernt, die ihm innerhalb der Gemeinschaft möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt vermittelt werden.
Auch in heutigen Rechtsstreitigkeiten können genau diese Punkte wieder eine Rolle spielen.
Du musst konkret dokumentieren statt pauschal angreifen
Vor einem Jugendamt, Gutachter oder Familiengericht hilft ein Satz wie:
„Zeugen Jehovas sind eine Sekte.“
meist nur sehr begrenzt.
Wesentlich hilfreicher sind konkrete Tatsachen und konkrete Fragen.
Darf das Kind an bestimmten schulischen Aktivitäten teilnehmen?
Kann es Freundschaften außerhalb der Gemeinschaft pflegen?
Wie oft besucht es Zusammenkünfte?
Muss es in den Predigtdienst?
Wird auf eine Taufe hingewirkt?
Wie wird Harmagedon gegenüber dem Kind dargestellt?
Gibt es einen konkreten medizinischen Konflikt?
Wie wird über einen Elternteil gesprochen, der die Gemeinschaft verlassen hat?
Hat das alles erkennbar Auswirkungen auf das Kind oder auf seine psychische Gesundheit, seine soziale Entwicklung?
Gerichte und Jugendämter beurteilen keine Religion danach, ob ein Elternteil sie persönlich mag.
Entscheidend ist das konkrete Kindeswohl.
Gegenüber Fachleuten ist eine Sache besonders stark:
„Hier steht es in der eigenen Veröffentlichung der Organisation.“
Ein Originalzitat mit Datum, Seite und Kontext lässt sich überprüfen.
Das gilt beispielsweise für Taufe, Ächtung, Blut, Predigtdienst, Hochschulbildung oder den Umgang mit ehemaligen Mitgliedern.
Bei ernsthaften Konflikten frühzeitig Hilfe suchen
Wenn religiöse Fragen bereits zu einem ernsten Streit über Sorgerecht, Umgang oder wichtige Entscheidungen für das Kind führen, würde ich möglichst früh fachliche Hilfe hinzuziehen.
Eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht kann einschätzen, welche Fragen rechtlich tatsächlich relevant sind.
Erziehungs- und Familienberatungsstellen können Eltern dabei helfen, Konflikte zu entschärfen und den Blick wieder auf das Kind zu richten.
Auch das örtliche Jugendamt beziehungsweise der Allgemeine Soziale Dienst kann bei Trennung, Umgangsproblemen und Erziehungsfragen beraten.
Bei medizinischen Konflikten sollte möglichst frühzeitig mit den behandelnden Ärzten gesprochen werden und nicht erst dann, wenn eine akute Notfallsituation eingetreten ist.
Beratungs- und Informationsstellen
Sekten-Info Nordrhein-Westfalen e. V. – Beratungsstelle für Betroffene, Angehörige und Fachleute bei Konflikten mit religiösen und weltanschaulichen Gemeinschaften.
JZ Help e. V. – Betroffenen- und Aufklärungsorganisation mit Schwerpunkt Zeugen Jehovas.
Örtliches Jugendamt beziehungsweise Allgemeiner Sozialer Dienst – Beratung bei Sorge-, Umgangs- und Erziehungsfragen.
Bei konkreten familienrechtlichen Verfahren: Fachanwältin beziehungsweise Fachanwalt für Familienrecht.
Auch Helleres Licht kann helfen
Ich kann keine anwaltliche Beratung ersetzen.
Ich kann keine psychologische Diagnose stellen.
Und ich kann auch nicht beurteilen, wie ein Familiengericht in einem konkreten Fall entscheiden wird.
Was ich aber anbieten kann, ist etwas anderes:
Wenn du wegen eines gemeinsamen Kindes mit einem Zeugen oder einer Zeugin Jehovas vor einer konkreten Frage stehst, kann ich dir helfen, die einschlägigen Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas zu diesem Thema zu finden und einzuordnen. Das kann zum Beispiel Taufe, Predigtdienst, Blut, Ächtung oder den Umgang mit einem Elternteil betreffen, der die Organisation verlassen hat.
Gerade gegenüber einem Anwalt, Gutachter oder Jugendamt ist es oft hilfreicher, nicht nur zu sagen:
„So habe ich das erlebt.“
Sondern zusätzlich zeigen zu können:
„Das ist die Veröffentlichung – und dort steht die Regel.“
Wenn du dabei Unterstützung brauchst, kannst du dich gerne melden.
Danke fürs Lesen und das damit verbundene Interesse an meiner Arbeit.
Quellen und Fundstellen
Wachtturm Bibel- und Traktat-Gesellschaft der Zeugen Jehovas u. a.:
Kindeswohl und Elternverantwortung – Wenn ein Elternteil Zeuge Jehovas ist, aktualisierte Fassung mit Rechtsprechungsübersicht, © 1997, 2000.
Besonders relevante Seiten:
- S. 6–7 – Zielsetzung, religiös gemischte Familien, Trennung und Scheidung sowie angesprochene Berufsgruppen
- S. 17 – körperliche Gewalt und „Zucht“
- S. 19–20 – „Keine Indoktrination“, „Erziehung zur Selbstständigkeit“ und eigenverantwortliches Verhalten
- S. 21–23 – Schule und Ausbildung
- S. 30–36 – medizinische Versorgung und Bluttransfusionen
- S. 38–41 – Einfluss beider Elternteile, Toleranz und Selbstbestimmung
- S. 42–43 – Feiertage und alternative Anlässe zum Feiern
- S. 44–47 – soziale Kontakte und Isolation
- S. 48–50 – Zusammenkünfte
- S. 51–53 – Predigtdienst
- S. 54–55 – Taufe und religiöse Selbstbestimmung
- S. 56–58 – Harmagedon und Zukunftserwartung
- S. 59–61 – Rechtstreue, Demokratie und staatliche Ordnung
- S. 62–63 – Herausgeber und „Referat Familie“
- S. 64 ff. – Rechtsprechungsübersicht und familiengerichtliche Entscheidungen
- S. 69 – unter anderem OLG Koblenz vom 4. Februar 2000 zu religiöser Beeinflussung, sozialen Kontakten und Feiertagen
- S. 73 – familiengerichtliche Entscheidungen zur medizinischen Versorgung und zur Blutfrage
Offizielle Hinweise zum Einsatz der Broschüre
Unser Königreichsdienst, April 2006, S. 7, „Bekanntmachungen“ – nennt Unterlagen für Verkündiger mit rechtlichen Problemen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit, ausdrücklich auch Sorgerechtsfragen. Als Informationsquelle zu Sorge- und Umgangsrecht wird unter anderem Kindeswohl und Elternverantwortung genannt; die Broschüre sei für die Versammlungsbibliotheken bereitgestellt worden.
Unser Königreichsdienst, März 2007, S. 3, „Bekanntmachungen“ – erneuter Hinweis auf Kindeswohl und Elternverantwortung als Informationsquelle zu Sorge- und Umgangsrecht und auf die Bereitstellung für Versammlungsbibliotheken.
Unser Königreichsdienst, März 2010, S. 6, „Bekanntmachungen“ – erneut Unterlagen zur juristischen Unterstützung bei Problemen aufgrund der Religionszugehörigkeit, ausdrücklich einschließlich Sorgerechtsfragen; Kindeswohl und Elternverantwortung wird wiederum als Informationsquelle genannt.
Soziale Kontakte, Freundschaften und Feiertage
Der Wachtturm, 15. Dezember 1971, S. 755, Abs. 15 – Warnung davor, durch Sportvereine und andere Kontakte „weltliche Freundschaften“ zu schließen.
Der Wachtturm, 15. Februar 1995, S. 16, Abs. 11 – auch junge Menschen sollen unnötige Gemeinschaft mit Personen meiden, die nicht Jehova hingegeben sind.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2023, Artikel „Bleibt bei klarem Verstand, seid wachsam“, Abs. 11 – unnötiger Umgang mit Menschen, die nicht nach Jehovas Grundsätzen leben, soll vermieden werden.
Der Wachtturm – Studienausgabe, September 2023, S. 10, Abs. 7 – an junge Menschen gerichtete Aussage: „Offen gesagt, auf Freunde, die Jehova nicht lieben, kannst du verzichten.“
Taufe, Minderjährige, Austritt und Ächtung
Erwachet!, 22. März 1990, Artikel „Sollte ich mich taufen lassen?“ – die Hingabe an Gott könne nicht rückgängig gemacht werden.
Der Wachtturm – Studienausgabe, März 2018, Artikel „Helft euren Kindern auf die Taufe hinzuarbeiten“, insbesondere Abs. 12 – behandelt ausdrücklich die Sorge, ein ungetauftes Kind könne nicht ausgeschlossen werden, und bezeichnet diese Überlegung als Trugschluss.
Der Wachtturm – Studienausgabe, März 2020, Artikel „Bist du bereit für die Taufe?“ – Hingabe als Versprechen, Jehova „für immer“ zu dienen; die Taufe wird als wichtigste Entscheidung im Leben bezeichnet.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2024, S. 15, Abs. 3 – Hingabe und Taufe als feierliches Versprechen an Jehova.
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209 – Umgang mit ausgeschlossenen Familienangehörigen; sozialer Kontakt soll vermieden und notwendiger Kontakt zu Verwandten außerhalb des gemeinsamen Haushalts auf ein Minimum beschränkt werden. Die dort erläuterten Grundsätze werden ausdrücklich auch auf Personen angewandt, die die Gemeinschaft selbst verlassen.
Glücklich – für immer! Ein interaktiver Bibelkurs, Ausgabe 2021, Lektion 58, S. 241 – damalige Fassung zum Verlassen der Gemeinschaft und zum Kontaktabbruch.
Der Wachtturm – Studienausgabe, August 2024, Studienartikel 35 „Hilfe für jemanden, der aus der Versammlung entfernt wurde“ – aktuelle Regelung zum Umgang mit Personen, die aus der Versammlung entfernt wurden; unter anderem Möglichkeit einer Einladung zur Zusammenkunft und eines kurzen Grußes, aber weiterhin kein normaler sozialer Umgang.
Harmagedon und Angst
Die Offenbarung – Ihr großartiger Höhepunkt ist nahe! – im Artikel verwendete Darstellung beziehungsweise Illustration zu Harmagedon.
Auf den großen Lehrer hören – im Artikel verwendete Darstellung beziehungsweise Illustration.
Der Wachtturm, 15. Oktober 2009, S. 29 ff., Artikel „Der Studierabend der Familie: Überlebenswichtig!“ – Harmagedon wird ausdrücklich als „furchteinflößend“ beschrieben; Eltern werden gefragt, ob ihr Kind dieses Ereignis überleben werde. Das Überleben wird mit der Beziehung zu Jehova, religiöser Erziehung und Gehorsam verbunden.
Bluttransfusionen und medizinische Versorgung
Der Wachtturm, 15. März 1986, S. 18, Abs. 11 – Zweifel am Blutverbot werden unter anderem mit der Furcht um das eigene Leben beziehungsweise um Angehörige in Verbindung gebracht; treue Christen würden bei Gottes Gesetz keinen Kompromiss eingehen.
Erwachet!, 22. Mai 1994 – Berichte über junge Menschen, die Bluttransfusionen aus religiösen Gründen ablehnten.
Unser Königreichsdienst, September 1992, Beilage S. 3–6, „Unsere Kinder vor einer Bluttransfusion schützen“ – Vorbereitung auf Blutkonflikte bei Minderjährigen.
Unser Königreichsdienst, Januar 1994 – Hinweise zu medizinischen Dokumenten beziehungsweise Ausweisen für getaufte und ungetaufte Kinder.
Unser Königreichsdienst, Dezember 2005, S. 6 – Eltern werden aufgefordert, ihre Kinder auf Gespräche über die Blutfrage vorzubereiten.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2023, Artikel „Dein Leben ist ein kostbares Geschenk“, Abs. 13 – Bluttransfusionen werden auch im medizinischen Notfall aufgrund des als göttlich verstandenen Gesetzes abgelehnt.
Schule, Ausbildung und Hochschule
Erwachet!, 8. Mai 1989, Artikel „Welche Laufbahn sollte ich einschlagen?“ – Hochschulbildung und religiöse beziehungsweise weltanschauliche Bedenken.
Der Wachtturm, 1. Oktober 2005, Artikel „Ihr Eltern – was für eine Zukunft wünscht ihr euren Kindern?“ – höhere Bildung und sogenannte theokratische Ziele.
Der Wachtturm, 15. April 2008, S. 4, Abs. 10 – Hochschulbildung wird als mögliche „Verschwendung wertvoller Jugendjahre“ bezeichnet, die besser für den Dienst Jehovas eingesetzt werden könnten.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Januar 2022, S. 27, Abs. 5 – Hochschulstudium wird einem stärkeren Einsatz für Jehova gegenübergestellt; Hinweis auf das bevorstehende Ende von „Satans Welt“.
Einfluss beider Elternteile, Austritt und Umgangsrecht
Bewahrt euch in Gottes Liebe, S. 207–209 – Kontaktregeln für ausgeschlossene oder ausgetretene Familienangehörige außerhalb des gemeinsamen Haushalts; notwendiger Kontakt soll auf ein Minimum beschränkt werden.
§ 1684 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – das Kind hat grundsätzlich ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet.
Predigtdienst
Unser Königreichsdienst, November 1982, Abs. 3 – ein Verkündiger ohne Predigtdienst in einem Monat wird als „unregelmäßig“, nach sechs Monaten ohne Predigtdienst als „untätig“ bezeichnet.
Unser Königreichsdienst, Juni 1993, „Den Predigtdienst regelmäßig durchführen“ – Aufforderung zu regelmäßiger Predigttätigkeit.
Unser Königreichsdienst, Januar 1997, S. 7 – jeder Verkündiger soll das Zusammenstellen der Predigtdienstberichte unterstützen; die monatliche Abgabe des persönlichen Predigtdienstberichts wird als persönliche Verantwortung des Verkündigers bezeichnet.
Unser Königreichsdienst, Juli 2013, Fragekasten – ein ungetaufter Verkündiger soll bereits vor seiner Taufe regelmäßig in den Predigtdienst gehen und seine Ernsthaftigkeit dadurch zeigen, „Monat für Monat eifrig zu predigen“.
Glücklich – für immer!, „Bin ich so weit, mich taufen zu lassen?“ – nennt als Voraussetzungen unter anderem den Status als ungetaufter Verkündiger und eine regelmäßige Beteiligung am Predigtdienst im Rahmen der eigenen Möglichkeiten.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Mai 2024, Studienartikel 20 „Lass dich von Liebe motivieren weiterzupredigen“, Abs. 1–2 – seit November 2023 werden gewöhnliche Verkündiger nicht mehr um detaillierte Angaben zu ihrem Predigtdienst beziehungsweise ihre Stundenzahl gebeten; die Bedeutung des Predigens wird ausdrücklich weiterhin betont.
JW.org, FAQ „Wie viele Zeugen Jehovas gibt es weltweit?“ – als Zeuge Jehovas wird gezählt, wer jeden Monat im Predigtdienst aktiv ist; der Predigtdiensteinsatz wird weiterhin monatlich an die Versammlung gemeldet.
JW.org, „Terminologie und Ausdrucksweise“, Stichwort „Pionier“ – allgemeine Pioniere haben ein Ziel von 600 Stunden im Jahr, entsprechend durchschnittlich 50 Stunden im Monat; Hilfspioniere setzen je nach Regelung 15 oder 30 Stunden in einem oder mehreren Monaten ein.
Zusammenkünfte
Der Wachtturm, 1. August 1968, S. 467, Abs. 15 – Zusammenkünfte, Vorbereitung und Predigtdienst könnten so viel Zeit beanspruchen, dass kaum Zeit für anderes bleibe; dies wird ausdrücklich nicht als Zufall dargestellt.
Der Wachtturm, 1. November 2006, S. 27–31, Artikel „Unseren heiligen Zusammenkünften Achtung entgegenbringen“, insbesondere Abs. 11–12 – Kinder sollen lernen, dass der Königreichssaal kein Platz zum Spielen ist, sondern sie zuhören und lernen sollen.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Juli 2015, Artikel „Hier beten wir Jehova an“, Abs. 7–8 – Verhalten, das vom Programm ablenkt, wird missbilligt; Eltern sollen Kindern beibringen, dass der Königreichssaal kein Ort zum Herumrennen oder Spielen ist.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Dezember 2019, S. 7, Abs. 17 – Zusammenkünfte sollen auch im Urlaub weiterhin besucht werden.
Demokratie, politische Neutralität und religiöse Autorität
Jehovas Zeugen – Verkündiger des Königreiches Gottes, Abschnitt zur Entwicklung der Organisationsstruktur – zitiert die historische Aussage „Jehovas Organisation ist in keiner Weise demokratisch“ und beschreibt den Übergang von früheren Wahlverfahren zu einer ausdrücklich theokratischen Organisationsstruktur.
Der Wachtturm, 15. Januar 2001, Artikel „Aufseher und Dienstamtgehilfen theokratisch ernannt“ – demokratische Verfahren mit Wahlen beziehungsweise Mehrheitsentscheidungen werden von theokratischen Ernennungen abgegrenzt: „Solche Verfahrensweisen gibt es bei theokratischen Ernennungen nicht.“
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2022, S. 6, Abs. 7 und 15 – Vertrauen in die Anleitung der Organisation und der Ältesten wird mit Vertrauen in Jehovas Vorgehensweise verbunden; auch Anweisungen, die „seltsam, nicht umsetzbar oder unlogisch“ erscheinen, sollen nicht angezweifelt werden.
JW.org, FAQ „Warum sind Jehovas Zeugen politisch neutral?“ – aktuelle Selbstdarstellung der Organisation, wonach Zeugen Jehovas weder Parteien noch einzelne Kandidaten wählen und sich nicht um politische Ämter bewerben.
Hütet die Herde Gottes, Ausgabe April 2023, Kap. 18 – Regelungen zu Fällen des „Verlassens der Gemeinschaft“, darunter ein Lebensweg, der als Verletzung der christlichen Neutralität bewertet wird.
Hütet die Herde Gottes, Ausgabe April 2024, Kap. 18, insbesondere Abs. 3.4 und der anschließende Verfahrensabschnitt – „Jemand schlägt einen Weg ein, der die christliche Neutralität verletzt“; mögliche Bewertung als Verlassen der Gemeinschaft. Anschließend wird die Bekanntgabe „[Name] ist kein Zeuge Jehovas mehr“ geregelt; das Handbuch erklärt außerdem, dass keine Berufungsmöglichkeit besteht, weil das Verlassen der Gemeinschaft als vom Betreffenden selbst ausgehend behandelt wird.
Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 Weimarer Reichsverfassung – Grundlage des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts von Religionsgesellschaften bei der Ordnung und Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten.
Körperliche Züchtigung
Erwachet!, 8. August 1979, Artikel „Sollte man Kinder körperlich züchtigen?“ – körperliche Züchtigung wird ausdrücklich als eine mögliche Form der biblischen „Rute“ genannt.
Erwachet!, 8. September 1992, S. 26–27, Artikel „Die ‚Rute der Zucht‘ – Ist sie veraltet?“ – körperliche Züchtigung wird weiterhin als mögliche, wenn auch nicht bevorzugte Erziehungsmethode behandelt und von Misshandlung abgegrenzt.
Der Wachtturm, 15. Juli 1994 – körperliche Züchtigung könne gelegentlich angebracht sein.
Selbstständigkeit, Gewissen, Kritik und „unabhängiges Denken“
Der Wachtturm, 1. Februar 1963, S. 75, Abs. 6 – die Frage des Gewissens wird ausdrücklich auf die Unterordnung unter Obrigkeiten „außerhalb Gottes Organisation“ bezogen.
Der Wachtturm, 15. April 1983, S. 18–22, Artikel „Die heimtückischen Anschläge des Teufels bloßstellen“, insbesondere der Abschnitt „Vermeide unabhängiges Denken“ – unabhängiges Denken wird als einer der „heimtückischen Anschläge“ Satans dargestellt; als Beispiel wird das Infragestellen des Rates der sichtbaren Organisation genannt.
Der Wachtturm, 15. April 1983, S. 27, Abs. 19–20, Abschnitt „Der Kampf gegen unabhängiges Denken“ – der Gedanke, sich selbst eine Meinung darüber zu bilden, was man glauben sollte, wird als gefährliches „unabhängiges Denken“ und als Zeichen von Stolz bezeichnet. Außerdem wird die Frage „Kommen wir ohne die Anleitung der Organisation Gottes aus?“ mit „Nein, das ist uns nicht möglich“ beantwortet.
Der Wachtturm, 1. Januar 1986, S. 30 – die Unterweisungsmethoden des „treuen und verständigen Sklaven“ sollen weder in Zweifel gezogen noch kritisiert werden.
Der Wachtturm, 1. Juni 1986, S. 21, Abs. 4 – unabhängiges Denken wird mit dem Tod verbunden; anschließend heißt es: „Wir müssen uns auf Überleben programmieren. So einfach ist das.“
Der Wachtturm, 15. September 1989, S. 23, Abs. 13 – „Aber in Gottes Organisation herrscht kein unabhängiges Denken vor.“
Arbeitsheft Leben und Dienst, November 2020, S. 2 – jede Anweisung von Jehovas Organisation soll „sofort und mit ganzem Herzen“ befolgt werden, selbst wenn es unwichtig erscheint oder der Grund dafür nicht verstanden wird.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2022, S. 6, Abs. 7 – das Befolgen der Anleitung von Jehovas Organisation und den Ältesten wird als Beweis des Vertrauens in Jehovas Vorgehensweise dargestellt.
Der Wachtturm – Studienausgabe, Februar 2022, S. 6, Abs. 15 – mögliche zukünftige Anweisungen werden als möglicherweise „seltsam, nicht umsetzbar oder unlogisch“ beschrieben; dies sei „kaum der richtige Zeitpunkt“, die Anweisungen anzuzweifeln.


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