Am 4. Oktober 2021 veröffentlichte die französische Journalistin Jade Serrano im Magazin NEON eine Recherche über sexuellen Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas.
Schon der Titel machte den Vorwurf deutlich: „Zeugen Jehovas beschuldigt, pädokriminelle Gewalt zu verschweigen.“
Serrano hatte mehrere Wochen recherchiert und zu diesem Zeitpunkt nach eigenen Angaben 47 mutmaßliche Betroffene in Frankreich erfasst. In ihrem Artikel kamen Betroffene zu Wort, außerdem wertete sie Dokumente und interne Regeln der Organisation aus. Centre Contre les Manipulations Mentales
Die Recherche von Jade Serrano in einer erhaltenen Fassung beim CCMM
Worum ging der Streit eigentlich?
Der entscheidende Vorwurf war nicht einfach: „Bei den Zeugen Jehovas gibt es Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs.“
Serranos Recherche beschäftigte sich vielmehr mit der Frage, wie die Organisation mit solchen Vorwürfen umgeht.
Im späteren Gerichtsverfahren wurde der Gegenstand ihrer Recherche so beschrieben: Es ging um Vorwürfe sexuellen Missbrauchs innerhalb der Gemeinschaft, die von der französischen Organisation möglicherweise bewusst nicht öffentlich beziehungsweise nicht gegenüber der Justiz bekannt gemacht würden, um ihren Ruf zu schützen. Außerdem ging es um die Schwierigkeiten, solche Fälle vor staatliche Gerichte zu bringen, und um die Folgen für die Betroffenen. UNADFI
Die französische Organisation der Zeugen Jehovas hielt diese Darstellung für verleumderisch.
Zunächst verlangte die Fédération Chrétienne des Témoins de Jéhovah eine Gegendarstellung, die auch veröffentlicht wurde. Am 30. Dezember 2021 ging die Association Cultuelle des Témoins de Jéhovah de France dann gerichtlich gegen Jade Serrano, die Publikationsverantwortliche und Prisma Media vor. UNADFI
UNADFI – Chronologie des Verfahrens und Auszüge aus dem Berufungsurteil
Damit musste das Gericht eine ziemlich konkrete Frage beantworten:
Hatte Jade Serrano für ihre Darstellung über den internen Umgang der Zeugen Jehovas mit Missbrauchsvorwürfen eine ernsthafte Tatsachengrundlage – oder hatte sie die Organisation ohne ausreichende Belege verleumdet?
Die Organisation verlor in drei Instanzen
Am 28. Juni 2023 wies das Tribunal judiciaire de Paris die Klage ab.
Die Zeugen Jehovas legten Berufung ein. Auch die Cour d’appel de Paris bestätigte am 27. November 2024 das Urteil.
Schließlich zog die Organisation vor die Cour de cassation, das höchste französische Gericht für Zivil- und Strafsachen.
Auch dort blieb sie erfolglos.
Am 28. Januar 2026 wies die Cour de cassation den Rechtsbehelf zurück. Sie erklärte, die vorgebrachten Gründe seien offensichtlich nicht geeignet, eine Aufhebung des Berufungsurteils zu erreichen. Die Organisation musste außerdem die Verfahrenskosten tragen und insgesamt 3.000 Euro an die Gegenseite zahlen. Cour de Cassation
Cour de cassation – Entscheidung vom 28. Januar 2026, Az. 25-10.359
Was stellte das Gericht über das interne System fest?
Hier wird das Urteil interessant.
Die Gerichte stellten ausdrücklich nicht fest, dass eine interne Anweisung existiere, nach der Älteste Missbrauchsfälle grundsätzlich nicht bei Polizei oder Justiz melden dürften.
Auch eine ausdrückliche Anweisung, Mitglieder von einer Anzeige abzuhalten, sah das Gericht durch die vorgelegten Unterlagen nicht als nachgewiesen an.
Danach folgt aber der entscheidende Teil.
Das Gericht kam nach Prüfung der Dokumente zu dem Ergebnis, dass sehr wohl ein sehr präzises und zentralisiertes internes System zur Behandlung solcher Missbrauchsvorwürfe existiere.
In deutscher Wiedergabe stellte das Gericht fest:
Innerhalb dieses Systems spielt der Ruf der Organisation der Zeugen Jehovas eine wichtige Rolle. Die Einschaltung der zuständigen staatlichen Justizbehörden werde in den untersuchten Unterlagen an keiner Stelle als besonders erwünschte oder angestrebte Vorgehensweise dargestellt, auch nicht dort, wo es um die Unterstützung minderjähriger Betroffener geht. Gleichzeitig nehme Vertraulichkeit eine zentrale Stellung ein. UNADFI
Das Berufungsgericht ging noch weiter. Nach seiner Bewertung bestätigten die vorgelegten Dokumente und Zeugenaussagen eine Praxis, Vorgänge intern zu behandeln, obwohl diese in den Zuständigkeitsbereich staatlicher Justizbehörden fallen. UNADFI
Genau deshalb kamen die Gerichte zu dem Ergebnis, dass Jade Serrano für ihre Berichterstattung über eine ernsthafte Tatsachengrundlage verfügte. Auch die Anforderungen an journalistische Sorgfalt und Zurückhaltung sah das Gericht als erfüllt an. Ihre presserechtliche „bonne foi“, also ihr journalistisches Handeln in gutem Glauben, wurde anerkannt. UNADFI
Was bedeutet „internes System“ konkret?
An dieser Stelle helfen die internen Ältestenhandbücher der Zeugen Jehovas.
Dabei muss man allerdings einen Punkt ganz klar erklären:
Die „Rechtsabteilung“ und die „Dienstabteilung“, von denen diese Bücher sprechen, sind interne Stellen der Organisation der Zeugen Jehovas. Sie sind keine Polizei, keine Staatsanwaltschaft und keine sonstige staatliche Behörde.
Ein Anruf dort ist deshalb keine Strafanzeige und keine Meldung an staatliche Behörden.
Die interne Regelung 2023 und 2024
In der deutschen Ausgabe von Hütet die Herde Gottes vom April 2023 wird zunächst erklärt, dass Missbrauchsfälle nicht als Ersatz für eine staatliche Strafverfolgung intern behandelt werden sollen und dass Betroffene das Recht haben, sich an Behörden zu wenden.
Für die Ältesten selbst folgt anschließend jedoch ein genau vorgeschriebener organisationsinterner Ablauf:
Erfahren sie von einem entsprechenden Vorwurf, sollen zwei Älteste unverzüglich die interne Rechtsabteilung der Zeugen Jehovas kontaktieren, damit diese ihnen rechtliche Hinweise gibt und insbesondere klärt, welche gesetzlichen Meldepflichten bestehen.
Dieser vorgeschriebene interne Anruf ist auch bei lange zurückliegenden Fällen vorgesehen, bei nur einem Zeugen und sogar dann, wenn angenommen wird, dass der Vorgang bereits staatlichen Behörden bekannt ist. 2023-04-sfl_GERMAN
Interne Quelle: Hütet die Herde Gottes, April 2023, Kapitel 14 „Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch“, Absätze 6–8, insbesondere Absatz 7, S. 115–116. Die Ausgabe ist auf April 2023 datiert. 2023-04-sfl_GERMAN
In der Ausgabe von April 2024 ist dieser Ablauf weiterhin enthalten.
Zunächst erfolgt der Anruf bei der internen Rechtsabteilung. Danach wird der Vorgang organisationsintern an die Dienstabteilung weitergeleitet. Ist Medieninteresse denkbar, kann anschließend zusätzlich die interne Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit eingeschaltet werden. 2024-04-sfl_GERMAN
Auch hier gilt ausdrücklich:
Keiner dieser internen Kontakte ist mit einer Meldung an Polizei oder Staatsanwaltschaft gleichzusetzen.
Interne Quelle: Hütet die Herde Gottes, April 2024, Kapitel 14 „Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch“, Absätze 6–8, S. 114–116. 2024-04-sfl_GERMAN
Seit 2025 wurde der interne Weg verändert
Die Ausgabe vom September 2025 wurde grundlegend neu gegliedert.
Auch sie stellt ausdrücklich fest, dass Kindesmissbrauch ein Verbrechen ist, dass die interne Behandlung staatliche Verfahren nicht ersetzt und dass Betroffene beziehungsweise Angehörige einen Vorwurf staatlichen Behörden melden können.
Der vorgeschriebene interne Ablauf für die Ältesten wurde jedoch verändert.
Erfahren Älteste von einem Missbrauchsvorwurf, müssen nun zwei Älteste unverzüglich die interne Dienstabteilung der Organisation kontaktieren. Diese unterstützt die Ältesten; bei Bedarf wird zusätzlich die interne Rechtsabteilung eingeschaltet. Das Handbuch erklärt ausdrücklich, dass dadurch unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Anzeigepflichten sichergestellt werden soll. 202509_sfg_X-2
Interne Quelle: Hütet die Herde Gottes, September 2025, Kapitel 9 „Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch“, Absätze 3–4, S. 83–84. 202509_sfg_X-2
Die organisatorische Zuständigkeit hat sich damit verändert:
2023 und 2024: zuerst die interne Rechtsabteilung.
2025: zuerst die interne Dienstabteilung, Rechtsabteilung bei Bedarf.
Der zentrale interne Melde- und Entscheidungsweg innerhalb der Organisation besteht jedoch weiterhin.
Und genau diese Art einer detaillierten und zentral gesteuerten internen Struktur ist es, die auch das französische Gericht in den ihm vorliegenden Unterlagen beschrieb.
Zur Fairness gehört ein anderes französisches Urteil dazu
Es gibt allerdings noch eine zweite französische Gerichtsentscheidung, die man bei diesem Thema nicht verschweigen sollte.
Die staatliche Beobachtungsstelle MIVILUDES hatte unter anderem behauptet, bei den Zeugen Jehovas gebe es Empfehlungen, selbst bei schweren Straftaten nicht die staatliche Justiz einzuschalten, und die interne Behandlung könne Meldungen an die französischen Behörden behindern.
Dagegen klagte die Fédération chrétienne des témoins de Jéhovah de France erfolgreich.
Das Verwaltungsgericht Paris entschied am 14. Juni 2024, dass die in diesem konkreten Verfahren vorgelegten Beweise nicht ausreichten, um diesen weitergehenden Vorwurf für Frankreich zu tragen. Dabei berücksichtigte das Gericht unter anderem eine Frankreich-spezifische Ergänzung des Ältestenhandbuchs, nach der die Ältesten die interne Rechtsabteilung kontaktieren sollten, um sicherzustellen, dass französische gesetzliche Meldepflichten eingehalten werden. Doctrine
Tribunal administratif de Paris – Urteil vom 14. Juni 2024, Az. 2206262
Das ist kein unwichtiger Gegenbeleg.
Das Verwaltungsgericht stellte damit fest, dass anhand der ihm vorliegenden Beweise nicht nachgewiesen war, dass die Organisation in Frankreich gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an Behörden verhindert. Pappers
Das widerspricht aber nicht automatisch dem Serrano-Verfahren.
Denn auch dort stellten die Gerichte gerade keine ausdrückliche Anweisung fest, staatliche Behörden nicht einzuschalten.
Ihr Befund war ein anderer: Die Dokumente belegten trotzdem ein sehr präzises und zentralisiertes internes System, in dem Vertraulichkeit und der Ruf der Organisation eine wichtige Rolle spielen und die Einschaltung staatlicher Justizbehörden in den untersuchten Materialien nicht als besonders gewünschter Weg dargestellt wird. UNADFI
Was bleibt von dem Urteil?
Der Fall ist eigentlich ziemlich klar, wenn man nicht mehr hineinliest, als das Gericht festgestellt hat.
Jade Serrano berichtete über den Vorwurf, dass sexuelle Missbrauchsfälle innerhalb der Zeugen Jehovas in einem stark zentralisierten internen System behandelt und teilweise nicht vor staatliche Stellen gebracht würden.
Die französische Organisation der Zeugen Jehovas hielt diese Darstellung für verleumderisch und zog gegen die Journalistin und den Verlag vor Gericht.
Damit mussten die Gerichte die Tatsachengrundlage der Recherche prüfen.
Sie fanden keine ausdrückliche interne Weisung, nach der Missbrauchsfälle grundsätzlich vor Polizei oder Justiz geheim gehalten werden sollen.
Sie fanden aber sehr wohl Belege für ein detailliertes und zentralisiertes internes System zur Behandlung solcher Fälle, in dem die Reputation der Organisation und Vertraulichkeit eine wichtige Rolle spielen und in dem die Einschaltung der staatlichen Justiz nicht als besonders gewünschte Vorgehensweise dargestellt wurde.
Die Gerichte kamen deshalb zu dem Ergebnis, dass Jade Serranos Recherche auf einer ernsthaften Tatsachengrundlage beruhte.
Die Zeugen Jehovas gingen dagegen bis zur Cour de cassation.
Am 28. Januar 2026 war das Verfahren beendet.
Die Verleumdungsklage blieb erfolglos.
Die französische Investigativjournalistin Jade Serrano veröffentlichte 2021 eine Recherche über sexuellen Kindesmissbrauch bei den Zeugen Jehovas in Frankreich.
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