Am 8. Oktober 2026 berichtet die britische Zeitung The Telegraph über Alvin Shipperley. Seine Frau Angela starb 2003 im Alter von nur 36 Jahren, zwölf Tage nach der Geburt ihres Sohnes. Wegen ihres Glaubens als Zeugin Jehovas hatte sie lebenswichtige Blutprodukte abgelehnt.
Die Ärzte hatten sie ausdrücklich vor den möglichen Folgen gewarnt. Bei einer späteren Untersuchung wurden allerdings auch erhebliche Mängel in der Krankenhausbehandlung festgestellt.
Besonders bemerkenswert ist, wie sich die Haltung ihres Ehemannes verändert hat.
Noch 2007 erklärte Alvin Shipperley gegenüber dem Guardian, dass er die Entscheidung seiner Frau unterstütze. Ihr Festhalten an den religiösen Vorgaben habe seinen Glauben sogar gestärkt.
Heute sieht er die Ereignisse anders. Er hat die Zeugen Jehovas verlassen und hinterfragt die Verantwortung der Wachtturm-Organisation. Gegenüber dem Telegraph erklärt er, rechtliche Schritte gegen die Organisation zu erwägen.
Eine Glaubensregel mit Folgen
Am 18. September 2026 änderte die leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas ihre Blutlehre grundlegend. Rote und weiße Blutkörperchen, Blutplasma und Blutplättchen dürfen nun nach persönlicher Gewissensentscheidung angenommen werden. Zuvor waren diese vier Hauptbestandteile grundsätzlich verboten.
Das Verbot von Vollblut besteht weiterhin.
Für Angehörige wie Alvin Shipperley wirft diese Änderung eine schwerwiegende Frage auf: Wie geht eine Organisation mit der Verantwortung für frühere Vorgaben um, wenn sie diese Jahrzehnte später aufhebt?
Ob Angela Shipperley durch eine Transfusion überlebt hätte, lässt sich rückblickend nicht sicher beantworten. Fest steht jedoch, dass sie medizinische Behandlungsmöglichkeiten aus religiösen Gründen ablehnte, die nach den heutigen Regeln nicht mehr grundsätzlich verboten wären.
Die neue Regelung kann die Vergangenheit nicht ändern. Für die Betroffenen verändert sie aber möglicherweise den Blick darauf.
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