Case Study 29 – Tag 149

29. Juli 2015: Die internen Aufzeichnungen werden zum Beweismittel

Der dritte Verhandlungstag ist besonders wichtig, weil die Royal Commission nun nicht mehr hauptsächlich auf Erinnerungen angewiesen war. Zeitgenössische handschriftliche Aufzeichnungen des damaligen internen Untersuchungskomitees wurden als Beweismittel eingeführt. Damit konnte überprüft werden, was die beteiligten Ältesten Jahrzehnte später aussagten und was bereits 1989 schriftlich festgehalten worden war.

Am 29. Juli 2015 wurden drei Personen befragt:

  • Dino Ali, Fortsetzung seiner Aussage vom Vortag,
  • Kevin Douglas Bowditch, ein weiterer damals beteiligter Ältester,
  • Jason Peter Davies, ein früherer Staatsanwalt, der später am Strafverfahren gegen BCGs Vater beteiligt gewesen war.

Die Anhörung begann um 10 Uhr in Sydney. Justice Peter McClellan kündigte außerdem an, dass die Commission am folgenden Donnerstag nicht tagen und erst am Freitag, dem 31. Juli, fortfahren werde.


Dino Ali: Die handschriftlichen Notizen von 1989

Zunächst wurde die Befragung von Dino Ali fortgesetzt. Am Vortag hatte Ali bereits über das interne Verfahren im Fall BCG ausgesagt.

Nun legte Angus Stewart ihm Unterlagen vor, die eine völlig andere Qualität hatten als eine Erinnerung nach mehr als 25 Jahren: Alis eigene handschriftliche Notizen des damaligen Untersuchungskomitees.

Ali erkannte die Handschrift als wahrscheinlich seine eigene an. Die Aufzeichnungen beginnen mit der Bezeichnung „Notes of Investigating Committee“ und stammen aus dem Jahr 1989. Die Royal Commission nahm sowohl die handschriftlichen Notizen als auch eine maschinenschriftliche Übertragung in die Beweismittel auf.

Das ist für unsere Dokumentation wichtig: Wir haben hier kein später formuliertes Watchtower-Schreiben und keine Erinnerung eines Zeugen aus dem Jahr 2015, sondern Aufzeichnungen, die während des ursprünglichen internen Verfahrens entstanden waren.


Die Notizen widersprachen teilweise der Erinnerung

Ali hatte zunächst den Eindruck vermittelt, die Ältesten hätten verschiedene Vorwürfe gegen BCGs Vater zeitlich getrennt behandelt.

Stewart rekonstruierte anhand der Unterlagen jedoch die Chronologie und zeigte, dass die Vorwürfe wesentlich enger miteinander verbunden behandelt worden waren, als Ali zunächst erinnerte.

Noch bedeutsamer war ein anderer Punkt.

Das interne Komitee hatte einen Bericht über seine Entscheidung an das Zweigbüro geschickt. Darin wurden andere religiöse Verfehlungen des Mannes genannt, aufgrund derer er ausgeschlossen worden war.

Die Missbrauchsvorwürfe von BCG tauchten in diesem Bericht jedoch überhaupt nicht auf.

Stewart fragte Ali ausdrücklich, ob die Missbrauchsvorwürfe dem Zweigbüro damit nicht einmal mitgeteilt worden seien. Ali bestätigte, dass sie in diesem Bericht nicht enthalten waren. Auf Stewarts Feststellung, dies sei selbst nach den eigenen Verfahren eine sehr ernste Auslassung, antwortete Ali sinngemäß, dass es so erscheine.

Das ist eine der wichtigsten Erkenntnisse dieses Verhandlungstages.


Ein besonders schwieriger Punkt: Es gab offenbar belastende Aussagen

Die handschriftlichen Notizen wurden anschließend sehr genau untersucht.

Dabei entstand eine bemerkenswerte Situation: Nach der Interpretation der Commission enthielten die damaligen Aufzeichnungen nicht nur BCGs Anschuldigung, sondern auch belastende beziehungsweise geständige Äußerungen ihres Vaters.

Ali bestätigte zugleich, dass ein Geständnis nach den internen Regeln grundsätzlich als ausreichender Beweis gelten konnte.

Trotzdem war das Komitee damals nicht bereit gewesen, die Missbrauchsvorwürfe auf dieser Grundlage als erwiesen zu behandeln. Ali erklärte, man habe Zweifel daran gehabt, ob der Beschuldigte seine belastenden Aussagen tatsächlich ernst gemeint habe, weil er wiederholt widersprüchliche oder unwahre Angaben gemacht habe.

Justice McClellan zeigte sich darüber deutlich irritiert: Einerseits hielten die Ältesten BCG für glaubwürdig. Andererseits lagen belastende Aussagen des Beschuldigten vor. Trotzdem reichte dies offenbar nicht für die gewünschte interne Beweisführung.

Am Ende führte Ali wieder auf die interne Beweisregel zurück:

Es seien weiterhin mindestens zwei zuverlässige Zeugen erforderlich.

Auf Nachfrage wurde noch einmal klargestellt: Für versammlungsinterne Maßnahmen galt grundsätzlich Geständnis oder zwei glaubwürdige Zeugen.

Warum ist das wichtig?

Dieser Teil zeigt, dass sich die Problematik nicht auf den einfachen Satz reduzieren lässt:

„Es gab nur einen Zeugen.“

Der tatsächliche Fall war komplizierter.

Die Ältesten erklärten, dass sie BCG glaubten. Die Aufzeichnungen enthielten zudem belastende Äußerungen des Beschuldigten. Trotzdem blieb die interne Beweislage aus Sicht des Komitees problematisch.

Genau deshalb sind die Originalunterlagen so wertvoll: Sie zeigen, wie die Beweisregeln in einem konkreten Fall tatsächlich angewandt wurden.


Trotz der Informationen keine Meldung an die Polizei

Stewart fragte Ali anschließend sehr direkt nach der Polizei.

Obwohl die Ältesten nach ihrer eigenen Darstellung BCG glaubten und obwohl belastende Aussagen des Beschuldigten vorlagen, hatte Ali damals nicht erwogen, den Fall der Polizei zu melden.

BCG hatte die Ältesten auch nicht darum gebeten, eine Meldung zu unterlassen.

Stewart fragte schließlich, warum selbst nach Abschluss des internen Verfahrens keine Meldung erfolgte. Ali bestätigte:

Die Ältesten meldeten den Fall nicht.

Erst Jahre später ging BCG selbst zur Polizei.

Stewart konfrontierte Ali deshalb mit der Frage, ob nicht gerade gegenüber anderen möglichen Betroffenen eine Verantwortung bestanden hätte, die staatlichen Behörden einzuschalten.

Ali räumte ein, dass es nicht gut gewesen sei, dass der Mann sich weiterhin frei bewegen konnte. Er erklärte aber zugleich, dass die Ältesten damals nicht die entsprechende organisatorische „direction“, also Anleitung, gehabt hätten. Heute würde man Rechtsberatung einholen und anders vorgehen.

Das ist ein wiederkehrendes Muster der bisherigen Verhandlungstage:

Die Ältesten verstanden sich nicht als Personen, die eigenständig über eine Strafanzeige entschieden. Bei rechtlichen Fragen spielte die Anleitung der Organisation beziehungsweise ihrer Rechtsabteilung eine zentrale Rolle.


Was war eigentlich der Zweck des Rechtskomitees?

Auch die Funktion des internen Verfahrens selbst wurde diskutiert.

Die Vertreterin von BCG fragte Ali, ob das Rechtskomitee überhaupt darauf ausgerichtet sei, einem Missbrauchsbetroffenen Gerechtigkeit, fachliche Unterstützung oder Schutz zu verschaffen – oder ob sein eigentlicher Zweck darin bestehe, religiöses Fehlverhalten zu beurteilen und möglichst den „Sünder“ wieder zu einem gottgefälligen Verhalten zurückzuführen.

Ali widersprach einer völligen Trennung und erklärte, Schutz und Unterstützung gehörten ebenfalls dazu. Gleichzeitig machte seine Aussage deutlich, dass es sich grundsätzlich um ein religiöses Disziplinarverfahren handelte und nicht um eine professionelle Kinderschutz- oder strafrechtliche Untersuchung.

Diese Unterscheidung ist für das gesamte Dossier wichtig:

Ein Rechtskomitee ist kein Ersatz für Polizei, Staatsanwaltschaft, Kinderschutzbehörde oder professionelle Opferhilfe.

Genau die Folgen dieser Vermischung untersuchte die Royal Commission.


Kevin Bowditch: „Wir glaubten ihr zu 100 Prozent“

Um 12.32 Uhr wurde anschließend Kevin Douglas Bowditch vereidigt.

Bowditch war seit den 1970er-Jahren Ältester und gehörte ebenfalls zu dem Gremium, das sich 1989 mit BCG und ihrem Vater beschäftigt hatte. Seine schriftliche Aussage vom 12. Juli 2015 wurde als Exhibit 29-0010 aufgenommen.

Seine Aussage enthält einen bemerkenswert deutlichen Satz.

Bowditch erklärte über BCG:

„We believed her 100 per cent.“

Also:

„Wir glaubten ihr zu 100 Prozent.“

Nach seiner Darstellung hielten die Ältesten ihren Vater gleichzeitig für einen unglaubwürdigen Menschen und wollten ihn nicht mehr in der Versammlung haben.

Das ist für die Zwei-Zeugen-Problematik enorm wichtig.

Denn damit wird noch einmal deutlich:

Das Problem war nicht zwingend, dass die Ältesten das Opfer für unglaubwürdig hielten. Sie konnten einem Opfer persönlich glauben und trotzdem an interne Beweisvorgaben gebunden sein.


BCG musste ihrem Vater gegenübertreten

Bowditchs Befragung beschäftigte sich anschließend intensiv mit der Art, wie BCG befragt worden war.

Nach seiner eigenen schriftlichen Aussage hatte ihr Vater die Vorwürfe zunächst heftig bestritten, sich ihr gegenüber verbal aggressiv verhalten und auf Bowditch körperlich bedrohlich gewirkt. Bowditch erinnerte sich daran, dass BCG sichtbar Angst vor ihm gehabt habe.

Stewart fragte deshalb, ob ein Verfahren sinnvoll sein könne, bei dem eine junge Betroffene in Gegenwart des von ihr Beschuldigten ihre Vorwürfe wiederholen muss.

Bowditch räumte ein, dass sie sich gefürchtet haben müsse. Stewart stellte außerdem fest, dass eine solche Situation gerade nicht geeignet sei, eine offene und unbeeinflusste Aussage zu fördern.

Damit erhärtete sich ein Problem, das bereits an Day 147 und Day 148 sichtbar geworden war:

Die internen Verfahren waren nicht aus der Perspektive moderner, trauma-informierter Befragungen von Missbrauchsbetroffenen entwickelt worden.


Warum wurde nicht die Polizei eingeschaltet?

Auch Bowditch wurde zur Polizei befragt.

Er erklärte, die Entscheidung, eine Anzeige zu erstatten, habe letztlich bei BCG selbst gelegen. Er bestritt ausdrücklich, sie persönlich davon abgehalten zu haben.

Die Befragung machte aber gleichzeitig sichtbar, dass die Ältesten trotz ihrer eigenen Überzeugung, dass BCG glaubwürdig war, nicht selbst die staatlichen Behörden eingeschaltet hatten.

Bowditch wurde gefragt, ob gerade angesichts der bekannten Umstände nicht ein Fall vorgelegen habe, bei dem die Polizei hätte informiert werden müssen. Er räumte ein, dass dies grundsätzlich angemessen gewesen wäre, verwies aber auf Gespräche mit BCG und darauf, dass die Entscheidung ihrer Ansicht nach bei ihr gelegen habe.

Hier sollten wir bei HelleresLicht sauber bleiben:

Bowditch bestritt, BCG vom Gang zur Polizei abgehalten zu haben.

Dass andere Aussagen über den damaligen Einfluss religiöser Vorstellungen und Ältester existieren, behandeln wir getrennt. So kann der Leser selbst vergleichen.


Ein staatlicher Jurist betrachtet dasselbe Verfahren

Am Nachmittag änderte sich die Perspektive grundlegend.

Um 15.04 Uhr wurde Jason Peter Davies per Videoschaltung vereidigt. Davies war Jurist und hatte früher beim Office of the Director of Public Prosecutions in Queensland gearbeitet. In dieser Funktion war er an der späteren strafrechtlichen Verfolgung von BCGs Vater beteiligt gewesen.

Seine Aussage ist besonders wertvoll, weil nun erstmals ein außenstehender Strafverfolgungsjurist erklärte, welche Folgen das interne religiöse Verfahren später für ein echtes Strafverfahren hatte.


Jahre der Verzögerung

Davies bestätigte, dass zwischen den damaligen Vorgängen und der Einschaltung der Polizei erhebliche Zeit vergangen war.

Er erklärte, dass BCGs religiöser Hintergrund eine wichtige Erklärung dafür gewesen sei, warum sie so lange gewartet hatte, bevor sie zur Polizei ging.

Für einen späteren Strafprozess ist eine solche Verzögerung keineswegs belanglos: Verteidiger können die lange Zeitspanne nutzen, um die Glaubwürdigkeit eines Betroffenen infrage zu stellen oder Beweisschwierigkeiten hervorzuheben.

Damit wird ein wichtiger Punkt sichtbar:

Ein ausschließlich internes Verfahren kann nicht nur den Zeitpunkt der staatlichen Ermittlungen verzögern. Diese Verzögerung kann Jahre später selbst zu einem Problem für die Strafverfolgung werden.


Die internen Befragungen konnten auch Beweise komplizierter machen

Davies beschrieb noch ein zweites Problem.

Der Beschuldigte hatte bereits vor internen Komitees der Zeugen Jehovas Aussagen zu den Vorwürfen gemacht. Für die Staatsanwaltschaft stellte sich deshalb später die juristische Frage, unter welchen Umständen diese Aussagen zustande gekommen waren und ob beziehungsweise wie sie in einem Strafverfahren verwendet werden konnten.

Davies bezeichnete diese Situation als ungewöhnlich und verglich das interne Verfahren in gewisser Weise mit einem gerichtlichen Verfahren.

Außerdem wies er auf ein allgemeines Ermittlungsproblem hin:

Je mehr Personen einen Betroffenen wiederholt zu einem Ereignis befragen, desto größer kann das Risiko werden, dass Aussagen beeinflusst oder später Fragen zur Kontamination von Beweisen aufgeworfen werden.

Aus strafrechtlicher Sicht sei es grundsätzlich besser, wenn möglichst wenige Personen eine Betroffene ausführlich befragen, bevor professionell geschulte Ermittler die Aussage aufnehmen.


Davies: Das interne Verfahren hatte erhebliche Folgen für BCG

Davies sprach nicht nur über technische Beweisprobleme.

Er sagte ausdrücklich, die Art, wie BCGs Vorwürfe innerhalb der Religionsgemeinschaft behandelt worden seien, müsse erhebliche Auswirkungen auf sie selbst gehabt haben.

Ihre Anschuldigungen seien einer ungewöhnlich großen Zahl von Personen bekannt geworden. Statt relativ früh mit professionellen Ermittlern zu sprechen, musste sie ihre Erlebnisse vor mehreren Personen aus ihrem eigenen religiösen und sozialen Umfeld wiederholen.

Davies verwies dabei ausdrücklich auch auf die Möglichkeit von Gerede und sozialen Folgen innerhalb einer kleinen Gemeinschaft.

Gerade diese Aussage ist wichtig, weil sie von einem Juristen stammt, dessen Aufgabe später nicht die Bewertung der Religion war, sondern die strafrechtliche Bearbeitung des Falls.


Eine wichtige rechtliche Einschränkung

Davies machte aber auch eine Aussage, die wir keinesfalls unterschlagen sollten.

Er erklärte, dass nach seiner Einschätzung die beteiligten Ältesten in Queensland zum damaligen Zeitpunkt nicht allein dadurch eine Straftat begangen hatten, dass sie den Fall nicht meldeten.

Es bestand dort damals keine allgemeine strafrechtlich sanktionierte Meldepflicht, die automatisch auf diese Ältesten anwendbar gewesen wäre.

Das ist eine wichtige Unterscheidung für unser gesamtes Dossier:

„Nicht gesetzlich zur Meldung verpflichtet“ ist nicht dasselbe wie „durfte nicht melden“ oder „eine Meldung wäre falsch gewesen“.

Die Royal Commission untersuchte gerade deshalb nicht nur, ob Organisationen das gesetzliche Minimum eingehalten hatten, sondern ob ihre Systeme Kinder tatsächlich angemessen schützten.


Und später arbeiteten Älteste mit der Strafverfolgung zusammen

Auch das gehört zu einer vollständigen Darstellung.

Nachdem BCG Jahre später selbst zur Polizei gegangen war, wurden Unterlagen der Organisation im Strafverfahren beschafft. Mehrere Älteste, darunter de Rooy, Bowditch und Ali, gaben Aussagen ab, die nach Davies‘ Erinnerung die Strafverfolgung unterstützten. Dokumente wurden ebenfalls im Rahmen des Verfahrens beschafft beziehungsweise vorgeladen.

Das Problem, das Day 149 offenlegt, besteht also nicht darin, dass die Ältesten später grundsätzlich jede Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen verweigert hätten.

Der entscheidende Punkt ist vielmehr:

Die staatliche Strafverfolgung begann erst, nachdem BCG selbst Jahre später den Schritt zur Polizei gemacht hatte.


Welche Beweismittel wurden an Day 149 aufgenommen?

Am dritten Verhandlungstag kamen fünf neue Exhibits hinzu:

Exhibit 29-0008

Handschriftliche Notizen des Untersuchungskomitees
Dokument-ID: QLD.0068.001.1478_R
Datum: 1. Juni 1989

Exhibit 29-0009

Maschinenschriftliche Übertragung dieser Notizen
Dokument-ID: QLD.0068.001.1478_T_R

Exhibit 29-0010

Aussage von Kevin Bowditch
Dokument-ID: STAT.0602.001.0001_R
12. Juli 2015

Exhibit 29-0011

Aussage von Jason Davies
Dokument-ID: STAT.0595.001.0001_R
8. Juli 2015

Exhibit 29-0012

Ergänzende Aussage von Jason Davies
Dokument-ID: STAT.0595.002.0001_R
20. Juli 2015.


Warum ist Day 149 besonders wichtig?

Für mich ist das bislang einer der wichtigsten Tage.

Day 147 und 148 bestanden noch stark aus Aussage gegen Erinnerung.

An Day 149 kommen erstmals die damaligen schriftlichen Aufzeichnungen mitten in die Befragung hinein.

Dadurch werden mehrere Dinge konkret überprüfbar:

1. Was wusste das damalige Komitee tatsächlich?
Die Aufzeichnungen zeigen wesentlich mehr als bloße Erinnerungen Jahrzehnte später.

2. Was wurde an das Zweigbüro weitergegeben?
Der Bericht über den Ausschluss enthielt die Missbrauchsvorwürfe offenbar nicht.

3. Wie wurde die Zwei-Zeugen-Regel praktisch angewandt?
Die Ältesten erklärten, BCG geglaubt zu haben. Trotzdem blieb die interne Beweisfrage bestehen.

4. Warum wurde die Polizei nicht eingeschaltet?
Dino Ali bestätigte, dass keine eigene Meldung erfolgte.

5. Welche Folgen hatte das interne Verfahren später?
Mit Jason Davies beschreibt erstmals ein Strafverfolgungsjurist die Probleme: Verzögerung, kompliziertere Beweislage und wiederholte Offenlegung der Vorwürfe gegenüber zahlreichen Personen.

Day 149 verbindet damit erstmals sehr deutlich:

interne Akten → Aussagen der Ältesten → Auswirkungen auf die spätere Strafverfolgung.


Selbst nachlesen

Offizielles Transcript – Day 149, 29. Juli 2015

Alle Beweismittel von Case Study 29

Die Anhörung endete an diesem Tag bereits um 15.30 Uhr. Am Donnerstag fand keine Sitzung statt; weiter ging es am Freitag, 31. Juli 2015 mit Day 150.

Day 150 wird dann methodisch ganz anders: Dort tritt mit Dr. Monica Applewhite eine externe Fachperson auf. Damit geht die Commission von den konkreten historischen Fällen stärker zu der Frage über, wie geeignete Kinderschutzsysteme in Institutionen eigentlich aussehen sollten und wie die Verfahren der Zeugen Jehovas daran zu messen sind.

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