Vernehmung von Geoffrey William Jackson

(neue Fassung von 20.07.2026)

Zusammenfassung (1 Minute Lesezeit):

Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft der Zeugen Jehovas, wurde 2015 von der australischen Royal Commission zu den Strukturen der Organisation und ihrem Umgang mit sexuellem Kindesmissbrauch befragt.

Zunächst hatte der australische Zweig den Eindruck erweckt, Jackson könne kaum etwas beitragen, da er vor allem für Übersetzungsfragen zuständig sei. Diese Darstellung brach bereits während der Anhörung zusammen: Als Mitglied der Leitenden Körperschaft war Jackson selbstverständlich an Lehre, Publikationen und verbindlichen Richtlinien beteiligt.

Unter Eid präsentierte er anschließend eine auffällig weichgezeichnete Version der Organisation. Der Anspruch, Gottes exklusiver Kanal zu sein, wurde plötzlich als „anmaßend“ bezeichnet. Bei den konkreten Folgen der eigenen Richtlinien war vieles angeblich „nicht sein Gebiet“. Die Nichtmeldung sexuellen Missbrauchs erschien als „geistliches Dilemma“, die Zwei-Zeugen-Regel als unveränderliches Bibelgebot und die soziale Ächtung als Ausdruck freier Religionswahl.

Besonders verstörend ist jedoch etwas anderes: Jackson sprach ausführlich über Älteste, Komitees, Vertraulichkeit, biblische Grundsätze und organisatorische Zuständigkeiten. Die Betroffenen selbst kamen in seinem Denken kaum vor. Wo man Mitgefühl, Schuldanerkennung und eine klare Entschuldigung erwarten würde, hörte man vor allem Selbstrechtfertigung.

Die Vernehmung zeigt deshalb nicht nur einzelne problematische Aussagen. Sie zeigt eine religiöse Führung, die ihre Autorität für göttlich hält, ihre Verantwortung aber sprachlich verschwinden lässt.

Quelle: Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse

Die öffentliche Anhörung der australischen Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse vom 14. August 2015 (Fallstudie 29, Tag 155) war in mehrfacher Hinsicht außergewöhnlich gravierend und schockierend vor allem, weil sie strukturelle und theologische Grundprinzipien der Zeugen Jehovas offenlegte, die den systematischen Missbrauchsschutz nachweislich unterlaufen.

Die vollständig ins Deutsche übersetzte Vernehmung findest du hier:


Wie Geoffrey Jackson doch noch vor die Kommission kam

Geoffrey Jackson ist australischer Staatsbürger und befand sich während der Ermittlungen in Australien. Nach eigenen Angaben besuchte er dort seinen schwer erkrankten Vater.

Dennoch erklärten der australische Zweig der Wachtturm-Gesellschaft und seine Vertreter zunächst, Jackson könne zur Untersuchung voraussichtlich wenig beitragen. Seine Aufgabe liege vor allem im Bereich der Übersetzung.

Diese Darstellung war nicht nur irreführend, sondern nachweislich falsch.

In der Anhörung vom 5. August 2015 musste der Koordinator des australischen Zweigkomitees, Terrence O’Brien, einräumen, dass Jackson keineswegs lediglich Übersetzer war. Jackson gehörte der Leitenden Körperschaft an, arbeitete in mehreren ihrer Komitees und verfügte damit über Kenntnisse, die weit über Übersetzungsfragen hinausgingen. Der Rechtsbeistand der Kommission fragte ausdrücklich, wie es dazu kommen konnte, dass die Anwälte der Organisation anders informiert worden waren.

Der Versuch, Jackson als fachlich unbedeutenden Übersetzungsmitarbeiter erscheinen zu lassen, war besonders bemerkenswert, weil die Leitende Körperschaft nach der eigenen Organisationsstruktur die weltweiten Richtlinien festlegt und die verbindliche Auslegung der Bibel vorgibt. Auch die Royal Commission stellte später fest, dass die Leitende Körperschaft für die endgültige und autoritative Auslegung der Schriften sowie für die Entwicklung und Verbreitung der Organisationsrichtlinien verantwortlich war.

Jackson wurde schließlich vorgeladen. Seine Aussage erfolgte am 14. August 2015 per Videokonferenz, unter Eid und öffentlich dokumentiert.

Schon die Vorgeschichte lässt ein Muster erkennen, das sich durch die gesamte Vernehmung zieht:

Die Bedeutung der Leitenden Körperschaft ist gewaltig, solange sie zu Gläubigen spricht. Sobald eine staatliche Kommission Verantwortung klären will, wird aus ihrem Mitglied plötzlich ein Mann, der hauptsächlich Übersetzungsfragen bearbeitet.

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Der tatsächliche Hintergrund der Befragung

Die Royal Commission untersuchte keine theoretischen Einzelfragen zur Theologie. Sie befasste sich mit einem dokumentierten institutionellen Problem.

Der australische Zweig hatte Unterlagen zu Vorwürfen, Meldungen und Beschwerden gegen 1.006 mutmaßliche Täter innerhalb der Organisation geführt. In 579 Fällen enthielten diese Unterlagen Eingeständnisse sexuellen Kindesmissbrauchs. Die Kommission fand keinen Nachweis dafür, dass die Organisation auch nur einen dieser Fälle selbst an die Polizei oder eine andere staatliche Behörde gemeldet hatte.

Die Royal Commission identifizierte mehrere grundlegende Probleme:

• die übliche Nichtmeldung sexuellen Kindesmissbrauchs an staatliche Behörden,

• die starre Zwei-Zeugen-Regel,

• den Ausschluss von Frauen aus allen tatsächlichen Entscheidungsprozessen,

• das Fehlen eindeutig geregelter Unterstützung für Betroffene,

• unzureichendes Risikomanagement

• sowie die Praxis der Ächtung gegenüber Menschen, die die Organisation verlassen.

Es ging also nicht um ein Missverständnis zwischen einer Religion und einem weltlichen Gericht. Es ging um die Frage, ob ein geschlossenes religiöses System Kinder geschützt oder institutionelle Loyalität über ihren Schutz gestellt hatte.

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Vor der Kommission plötzlich nicht mehr Gottes einziger Sprecher

Eine der bekanntesten Aussagen der Vernehmung fiel, als Jackson gefragt wurde, ob sich die Leitende Körperschaft als Gottes Sprecher auf der Erde verstehe.

Jackson antwortete, es erscheine ihm „ziemlich anmaßend“, zu behaupten, sie seien der einzige Sprecher, den Gott benutze. Unmittelbar danach erklärte er jedoch, die Leitende Körperschaft sehe sich als jene Gruppe, die den von Jesus eingesetzten „treuen und verständigen Sklaven“ bilde und für die geistige Ernährung der Gläubigen zuständig sei.

Das Problem liegt nicht darin, dass Jackson vollständig bestritten hätte, der Leitenden Körperschaft komme eine besondere Rolle zu. Das Problem liegt in der gewählten Formulierung.

Denn die offiziellen Veröffentlichungen sprechen wesentlich eindeutiger. Im Wachtturm vom November 2016 wird ausdrücklich gefragt, welchen „einzigen Mitteilungskanal“ Jesus gebrauche, um seinen Nachfolgern die Bibel verständlich zu machen. Die Antwort lautet, Jesus habe „einzig und allein den treuen Sklaven zur Austeilung der geistigen Speise eingesetzt“. Gläubige werden ausdrücklich gefragt, ob sie loyal zu diesem Kanal stehen.

Quelle: Der Wachtturm, November 2016, S. 15–17, Abs. 9

Vor der Royal Commission klang derselbe Anspruch plötzlich so:

Es wäre anmaßend zu sagen, wir seien Gottes einziger Sprecher.

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Hüter der Lehre – außer wenn es unangenehm wird

Jackson bezeichnete die Leitende Körperschaft selbst als eine Gruppe von Männern, die „Hüter unserer Lehre“ seien. Sie prüfe Lehrfragen, treffe Entscheidungen und stelle sicher, dass die weltweit geltenden Richtlinien nach ihrem Verständnis mit der Bibel übereinstimmten.

Er bestätigte außerdem, dass die Leitende Körperschaft Publikationen und interne Handbücher genehmige und dafür die „geistige Verantwortung“ übernehme. Jackson war zu diesem Zeitpunkt seit zehn Jahren Mitglied dieses Gremiums und arbeitete selbst im Schreibkomitee.

Zu diesen internen Handbüchern gehört „Hütet die Herde Gottes“, das sogenannte Ältestenbuch. Es handelt sich nicht um eine unverbindliche Arbeitshilfe einzelner Versammlungen, sondern um das zentrale und vertrauliche Verfahrenshandbuch für Älteste. Das Vorwort erklärt ausdrücklich, dass es die meisten Bereiche ihrer Tätigkeit behandelt, fortlaufend aktualisiert wird und durch weitere Anweisungen des Zweigbüros ergänzt werden kann. Älteste sollen sich an die darin festgehaltenen biblischen Grundsätze und an die „Anleitung der Organisation Jehovas“ halten.

Auch Jackson bestätigte während seiner Befragung, dass gerade dieses Buch und die entsprechenden Richtlinien unter der Aufsicht und mit Billigung der Leitenden Körperschaft herausgegeben wurden.

Ob Jackson an jeder einzelnen Formulierung persönlich mitgeschrieben hat, lässt sich nicht belegen. Aber die Vorstellung, die darin geregelten Grundfragen seien einem langjährigen Mitglied der Leitenden Körperschaft und des Schreibkomitees fachlich fremd gewesen, ist kaum glaubhaft.

Denn das Ältestenbuch regelt genau jene Sachverhalte, bei denen Jackson vor der Kommission plötzlich erstaunlich wenig wissen wollte.

So wird dort ausführlich festgelegt, unter welchen Voraussetzungen ein Rechtskomitee gebildet werden muss. Das Feiern von Festtagen, die nach der Lehre der Zeugen Jehovas zur „falschen Religion“ gehören, wird ausdrücklich als mögliche Form der Abtrünnigkeit behandelt. Das Buch ergänzt zwar, dass nicht jeder Feiertag automatisch ein Rechtskomiteeverfahren erfordert. Es bestätigt aber gerade dadurch, dass hierzu eine konkrete interne Prüf- und Entscheidungsordnung besteht.

Noch deutlicher sind die Vorschriften für Menschen, die seit Jahren keine aktive Verbindung mehr zur Versammlung haben. Die Ältesten sollen prüfen, ob die Person weiterhin als Zeuge Jehovas gilt, wie ihr Verhalten öffentlich wahrgenommen wird, welchen Kontakt sie noch zur Versammlung hat und ob sie bereit ist, ihre „Rechenschaftspflicht gegenüber der Christenversammlung“ anzuerkennen. Je nach Umständen kann die Angelegenheit zunächst ruhen. Ist ein angebliches Fehlverhalten jedoch gläubigen Angehörigen bekannt, sollen diese ihren familiären Umgang laut Handbuch „drastisch einschränken“ – selbst dann, wenn die Versammlung kein offizielles Verfahren einleitet.

Auch das bloße Erklären, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen, ist detailliert geregelt. Ein Komitee aus drei Ältesten soll prüfen, ob die Person wirklich austreten oder lediglich nicht mehr aktiv sein möchte. Bleibt sie bei ihrer Entscheidung, wird öffentlich bekannt gegeben:

„[Name der Person] ist kein Zeuge Jehovas mehr.“

Eine Berufungsmöglichkeit besteht nicht.

Das ist die konkrete Organisationswirklichkeit hinter Jacksons vagen Ausführungen über Menschen, die angeblich einfach „verschwinden“ oder still inaktiv werden könnten.

Sobald die Befragung jedoch genau diese Konsequenzen erreichte – den Umgang mit inaktiven Zeugen, religiösen Festen, Austritten und möglichen Ausschlüssen –, erklärte Jackson wiederholt, dies sei nicht sein eigentliches Fachgebiet.

Der Rechtsbeistand der Kommission erinnerte ihn daran, dass er seit zehn Jahren der Leitenden Körperschaft angehörte und sämtliche untergeordneten Komitees diesem Gremium rechenschaftspflichtig waren. Jackson bestätigte dies, zog sich jedoch erneut darauf zurück, lediglich grundlegende biblische Prinzipien zu genehmigen. Wenig später musste er zugleich einräumen, dass auch die daraus entwickelten Richtlinien von der Leitenden Körperschaft geprüft und gebilligt werden.

Man kann diese Trennung zwischen „biblischen Grundsätzen“ und ihrer organisatorischen Umsetzung formal behaupten. Praktisch ist sie kaum haltbar. Das Ältestenbuch besteht gerade darin, dass theologische Wertungen in konkrete Ermittlungsverfahren, Komitees, Sanktionen, Bekanntmachungen und soziale Konsequenzen übersetzt werden.

Jackson konnte daher nicht überzeugend so tun, als sei er zwar für die Lehre zuständig, habe mit deren Auswirkungen auf das Leben einzelner Menschen aber kaum etwas zu tun.

Dieses Muster durchzieht seine gesamte Vernehmung:

Autorität wird zentralisiert. Verantwortung wird dezentralisiert.

Das ist nicht bloß eine organisatorische Unklarheit. Es wirkt verantwortungslos und feige.

Die Leitende Körperschaft legt die Lehre fest, genehmigt die Richtlinien, kontrolliert die Zweigbüros und verlangt von Ältesten und Mitgliedern Loyalität und Gehorsam. Wenn dieselben Vorgaben jedoch Menschen beschädigt haben könnten, sind plötzlich örtliche Älteste, Dienstabteilungen, Zweigkomitees oder bloße „technische Einzelheiten“ verantwortlich.

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Höflich im Ton, selbstgerecht in der Haltung

Jackson trat nicht laut oder offen feindselig auf. Seine Arroganz war subtiler: höflich, kontrolliert und paternalistisch.

Als die Kommission seine Auslegung der Apostelgeschichte infrage stellte, erklärte er, darin zeige sich eine Schwierigkeit, die entstehe, wenn eine weltliche Kommission versuche, ein religiöses Thema zu analysieren.

Das ist keine sachliche Antwort. Es ist eine Verschiebung der Ebene.

Statt das Gegenargument zu beantworten, stellte Jackson zunächst die Kompetenz der Fragenden infrage. Die Botschaft lautete sinngemäß:

Das Problem liegt nicht in unserer Argumentation. Das Problem liegt darin, dass Sie unser geistliches System nicht richtig verstehen.

Ähnlich reagierte er auf die Frage nach Frauen in internen Verfahren. Frauen hätten bei den Zeugen Jehovas eine sehr „würdige Rolle“ und seien keineswegs Menschen zweiter Klasse. Anschließend verglich er die Geschlechterordnung mit Pilot und Kopilot: Ein Flugzeug könne nicht von einem Komitee geflogen werden, einer müsse führen.

Diese Metapher wäre schon in einer allgemeinen Diskussion über Gleichberechtigung fragwürdig. Im konkreten Kontext war sie erschreckend.

Die Kommission wollte wissen, warum missbrauchte Mädchen und Frauen ihre intimsten Erfahrungen ausschließlich männlichen Entscheidungsträgern schildern mussten. Jackson antwortete mit einer gemütlichen Lektion über angeblich bewährte Hierarchien.

Der Ton blieb höflich. Die Grundhaltung war dennoch selbstgerecht:

Die Ordnung steht nicht zur Debatte. Man muss sie den Außenstehenden nur geduldig genug erklären.

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Wo blieb das Kind?

Am auffälligsten ist nicht, was Jackson sagte. Es ist, worüber er fast nie sprach.

Er sprach ausführlich über:

• die Gewissenslage von Ältesten,

• die Vertraulichkeit religiöser Gespräche,

• Familienoberhäupter,

• biblische Beweisregeln,

• die Zuständigkeit von Komitees,

• lokale Anpassungen,

• geistliche Verfahren

• und die Grenzen weltlicher Betrachtungsweisen.

Doch wo blieb das Kind?

Wo blieb die junge Frau, die drei älteren Männern intime Einzelheiten erzählen musste?

Wo blieb die Betroffene, die gezwungen wurde, ihrem mutmaßlichen Täter gegenüberzutreten?

Wo blieb der Mensch, dessen Aussage wegen eines fehlenden zweiten Augenzeugen intern nicht als bewiesen galt?

Wo blieb die Angst, den Täter weiterhin in der Versammlung zu sehen?

Wo blieb die Verantwortung gegenüber anderen Kindern, die womöglich ebenfalls gefährdet waren?

Wenn Jackson von Opfern sprach, geschah das meist in abstrakten Formulierungen. Missbrauch sei „schrecklich“. Man wolle „Trauma vermeiden“. Betroffene sollten „liebevoll“ behandelt werden.

Das sind richtige Wörter. Aber sie bleiben folgenlos, solange ihnen keine klare Schuldanerkennung folgt.

Der entscheidende Satz fiel nie:

Unsere Organisation hat Menschen im Stich gelassen. Dafür tragen wir Verantwortung.

Stattdessen entstand der Eindruck, Jackson behandle sexuellen Kindesmissbrauch vor allem als ein komplexes Verfahrens- und Reputationsproblem.

Ethisch und moralisch ist das, was Jackson dort ablieferte, erschreckend.

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Kinderschutz als „geistliches Dilemma“

Besonders deutlich wird diese Perspektive bei der Frage, warum Missbrauchsvorwürfe nicht grundsätzlich den Behörden gemeldet wurden.

Jackson erklärte zunächst, er kenne die Statistiken und die allgemeine Praxis nicht. Anschließend sprach er von einem „geistlichen Dilemma“. Älteste müssten unter anderem Vertraulichkeit, Familienrechte und biblische Grundsätze berücksichtigen.

Eine gesetzliche Meldepflicht, so Jackson, würde dieses Dilemma für die Organisation wesentlich vereinfachen.

Die Kommission konfrontierte ihn mit einem konkreten Beispiel: Ein Kind beschuldigt den eigenen Vater. Weitere Kinder leben weiterhin im Haushalt. Jackson bestätigte, dass diese Kinder gefährdet sein könnten.

Trotzdem blieb sein gedanklicher Mittelpunkt die schwierige Entscheidung des Ältesten – nicht die akute Gefahr für die Kinder.

Das ist ethisch verstörend.

Denn der Schutz eines möglicherweise weiterhin gefährdeten Kindes ist kein theologisches Luxusproblem. Man muss dafür nicht erst auf ein staatliches Gesetz warten. Eine Religionsgemeinschaft, die von sich behauptet, besonders hohe moralische Maßstäbe zu besitzen, müsste aus eigenem Antrieb eine eindeutige Schutzregel formulieren.

Jacksons Logik lief dagegen darauf hinaus:

Wenn der Staat uns zwingt, ist das Problem für uns leichter zu lösen.

Die Verantwortung wird damit nach außen verlagert. Nicht die religiöse Führung entscheidet aus moralischer Einsicht eindeutig zugunsten des Kinderschutzes. Der Staat soll ihr die unangenehme Entscheidung abnehmen.

Und wieder: keine Verantwortungsübernahme.

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Die Zwei-Zeugen-Regel – und eine Frage, die Jackson lieber Jesus stellen wollte

Eine der stärksten Passagen der gesamten Vernehmung entstand nicht durch einen emotionalen Angriff, sondern durch eine ausgesprochen klug aufgebaute Fragereihe.

Angus Stewart, der Rechtsbeistand der Kommission, ließ sich nicht auf abstrakte Erklärungen darüber ein, wie wichtig die Zwei-Zeugen-Regel angeblich sei. Er nahm Jacksons eigene Argumentation ernst und prüfte sie konsequent an der Bibel.

Jackson hatte zuvor erklärt, dass die biblischen Beweisregeln des mosaischen Gesetzes im Grundsatz auch für das christliche interne Rechtssystem fortbestünden. Zwar dürfe die Christenversammlung niemanden hinrichten oder einsperren, doch die Regeln über die erforderlichen Beweise seien weiterhin maßgeblich. Genau an dieser Behauptung setzte Stewart an.

Er schlug 5. Mose 22:23–27 auf. Dort werden zwei unterschiedliche Situationen geschildert. Im ersten Fall findet ein sexueller Kontakt innerhalb einer Stadt statt. Im zweiten Fall wird eine verlobte Frau draußen auf einem Feld überwältigt. Sie schreit, doch niemand ist da, der sie retten oder die Tat beobachten könnte. Dennoch wird die Frau ausdrücklich als unschuldig und der Mann als schuldig behandelt.

Stewart stellte zunächst nur eine einfache Frage:

In diesem Fall gab es keinen zweiten Augenzeugen, richtig?

Jackson versuchte sofort, auf mögliche Indizien und Umstände auszuweichen. Stewart ließ ihn jedoch nicht davonkommen. Er unterbrach die Erklärung nicht aus Ungeduld, sondern weil er die Argumentation bewusst in einzelne Schritte zerlegte:

„Wir kommen schneller und einfacher voran, wenn wir es Schritt für Schritt behandeln.“

Dann zwang er Jackson zu der entscheidenden Feststellung: Es gab außer der betroffenen Frau keinen weiteren Zeugen. Trotzdem reichten ihre Aussage und die erkennbaren Umstände nach dem biblischen Bericht aus, um die Schuld des Mannes festzustellen.

Damit hatte Stewart einen zentralen Widerspruch offengelegt. Die Organisation beruft sich auf das mosaische Gesetz, um bei sexuellem Kindesmissbrauch grundsätzlich an einer Zwei-Zeugen-Regel festzuhalten. Doch genau dieses Gesetz enthält selbst einen Fall sexueller Gewalt, in dem kein zweiter Augenzeuge vorhanden ist und dennoch eine eindeutige Entscheidung getroffen wird.

Stewart ging nun einen Schritt weiter. Er fragte Jackson sinngemäß:

Hätte Jesus, wenn er zu einem Fall sexuellen Missbrauchs befragt worden wäre, nicht auf genau diese Bibelstelle verweisen und erklären können, dass zwei Augenzeugen nicht erforderlich sind?

An diesem Punkt geriet Jackson argumentativ merklich in Bedrängnis. Statt die Bibelstelle auszulegen oder das Gegenargument sachlich zu widerlegen, antwortete er:

„Das würde ich Jesus sehr gern fragen. Im Moment kann ich das nicht. Ich hoffe, es in Zukunft tun zu können.“

Dann bezeichnete er die Frage als hypothetisch.

Stewart ließ auch dieses Ausweichmanöver nicht stehen. Er stellte klar, dass es ihm nicht um eine spekulative Unterhaltung mit Jesus ging, sondern um die gegenwärtige biblische Grundlage einer real angewandten Organisationsregel:

Ist die biblische Grundlage der Zwei-Zeugen-Regel bei sexuellem Missbrauch tatsächlich so eindeutig, oder besteht für die Leitende Körperschaft Raum, ihre Anwendung zu ändern?

Jackson bestand darauf, die Grundlage sei solide, weil das Zwei-Zeugen-Prinzip mehrfach in der Bibel erwähnt werde.

Doch Stewart war noch nicht fertig.

Mit dem eigenen Ältestenbuch widerlegt

Nun griff er nicht auf die Meinung eines Kritikers zurück, sondern auf das interne Ältestenbuch „Hütet die Herde Gottes“.

Dort wird für den Verdacht auf Ehebruch ausdrücklich anerkannt, dass Älteste nicht zwei Augenzeugen für den eigentlichen Geschlechtsverkehr benötigen. Es kann genügen, wenn zwei Personen lediglich Umstände beobachten, die einen starken Indizienbeweis begründen – etwa dass ein verheirateter Mann die ganze Nacht im Haus einer anderen Frau verbringt.

Jackson bestätigte, dass er diese Regelung im Ältestenbuch vor sich sah.

Damit stellte Stewart die eigentlich vernichtende Frage:

Wenn bei Ehebruch Zeugen der Gelegenheit und starke Indizien ausreichen können, warum sollte dann bei sexuellem Kindesmissbrauch nicht ebenfalls ein Zeuge für die Gelegenheit oder ein anderer bestätigender Umstand als ausreichende Stützung der Aussage des Kindes gelten?

Plötzlich war die Frage für Jackson „sehr groß“ und müsse sorgfältig geprüft werden.

Stewart führte das Argument noch weiter. Könnten nicht auch die erkennbaren Traumafolgen eines betroffenen Kindes als bestätigendes Indiz berücksichtigt werden?

Jackson musste einräumen, dass solche Folgen berücksichtigt werden müssten. Er erklärte nun, dies gehöre zu den Fragen, denen die Organisation nach der Arbeit der Royal Commission weiter nachgehen wolle.

Damit war Jacksons biblische Verteidigung der starren Zwei-Zeugen-Regel argumentativ zusammengebrochen.

Denn Stewart hatte gezeigt:

• Die Bibel selbst kennt einen Fall sexueller Gewalt ohne zweiten Augenzeugen.

• Das eigene Ältestenbuch akzeptiert bei anderen Sexualvergehen starke Indizien.

• Selbst Jackson räumte ein, dass Trauma und bestätigende Umstände berücksichtigt werden könnten.

• Trotzdem wurde die Zwei-Zeugen-Regel gegenüber Missbrauchsvorwürfen als nahezu unverrückbares biblisches Gebot verteidigt.

Stewart baute keine billige rhetorische Falle. Er führte Jackson mit dessen eigener Bibel, dessen eigener Lehre und dem eigenen internen Handbuch der Organisation in einen Widerspruch, aus dem dieser nicht mehr überzeugend herausfand.

„Das würde ich Jesus gern fragen“

Als ich diese Stelle zum ersten Mal gesehen habe, zog sich mir der Magen zusammen.

Diese Antwort gehört für mich zu den erschütterndsten Momenten der gesamten Befragung.

Wir sprechen von einem Mitglied der Leitenden Körperschaft – einem Mann, der sein eigenes Gremium zuvor als „Hüter unserer Lehre“ bezeichnet hatte. Diese Männer beanspruchen, biblische Grundsätze verbindlich auszulegen und Richtlinien festzulegen, nach denen Millionen Menschen ihr Leben ausrichten sollen.

Doch als Jackson mit einem konkreten innerbiblischen Gegenargument konfrontiert wurde, konnte er nicht erklären, warum die Zwei-Zeugen-Regel bei sexuellem Kindesmissbrauch zwingend gelten müsse. Stattdessen verschob er die endgültige Antwort auf ein erhofftes zukünftiges Gespräch mit Jesus.

Das wäre vielleicht eine kuriose Antwort in einem unverbindlichen theologischen Gespräch.

Hier ging es jedoch nicht um eine akademische Streitfrage.

Es ging um eine Regel, die darüber entscheiden konnte, ob die Aussage eines missbrauchten Kindes intern als bewiesen galt, ob gegen einen Beschuldigten vorgegangen wurde und ob weitere Kinder geschützt wurden.

Für die Anwendung dieser Regel verlangte die Organisation Gehorsam.

Für ihre überzeugende Begründung benötigte Jackson plötzlich eine spätere Rückfrage im Himmel.

Genau darin liegt die moralische Abgründigkeit dieses Moments:

Die Unsicherheit der Leitenden Körperschaft durfte theoretisch bleiben. Die Folgen ihrer Regel mussten die Opfer praktisch tragen.

Und selbst nachdem Stewart gezeigt hatte, dass sowohl die Bibel als auch das eigene Ältestenbuch Spielraum für Indizien und bestätigende Umstände boten, hörte man von Jackson keine spontane Bestürzung darüber, wie viele Betroffene an dieser Regel gescheitert sein könnten.

Man hörte keine Entschuldigung.

Man hörte nicht:

Dann müssen wir diese Praxis unverzüglich ändern.

Man hörte lediglich, die Organisation müsse die Sache später „sorgfältig prüfen“.

Für die Opfer kam diese Nachdenklichkeit sehr spät. Für die Verteidigung der eigenen Autorität war sie offenbar gerade noch rechtzeitig.

Die Vernehmung fand 2015 statt. Heute haben wir das Jahr 2026. Die Zwei-Zeugen-Regel wurde nicht aufgegeben. Die von mir ausgewertete Ausgabe des Ältestenbuchs vom April 2024 erklärt weiterhin ausdrücklich, dass bei nur einem Zeugen kein Rechtskomitee gebildet wird, sofern der Vorwurf nicht durch weitere anerkannte Beweise bestätigt werden kann.

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Frauen dürfen begleiten – Männer sprechen Recht

Jackson räumte während der Vernehmung ein, dass es grundsätzlich kein biblisches Hindernis gebe, Frauen in irgendeiner Form an der Untersuchung eines Missbrauchsvorwurfs zu beteiligen. Gerade bei sensiblen Fällen könne ihre Mitwirkung hilfreich sein.

Als der Vorsitzende jedoch konkret wissen wollte, ob Frauen auch an der eigentlichen Feststellung beteiligt werden könnten, ob ein Missbrauchsvorwurf wahr oder falsch sei, wich Jackson mehrfach aus. Statt die Frage zu beantworten, erklärte er, warum Frauen nach der Lehre der Zeugen Jehovas keine Ältesten sein könnten.

Der Vorsitzende musste ihn ausdrücklich korrigieren:

„Mr Jackson, das habe ich Sie nicht gefragt.“

Jackson weitete daraufhin den Begriff der „Beteiligung“ so weit aus, dass bereits das Zuhören, Trösten oder Weitergeben von Informationen darunterfallen sollte. Die eigentliche Untersuchung, Beweiswürdigung und Entscheidung blieb dennoch ausschließlich männlichen Ältesten vorbehalten.

Dass dies keine bloße Interpretation seiner damaligen Aussagen ist, bestätigt die von mir ausgewertete Ausgabe des Ältestenbuchs vom April 2024.

Dort heißt es, die Ältestenschaft bestimme nach Rücksprache mit dem Zweigbüro zwei Älteste, die einem Missbrauchsvorwurf nachgehen. Ein Opfer darf dabei von einer Vertrauensperson „unabhängig welchen Geschlechts“ begleitet werden und seine Beschuldigung auch schriftlich einreichen. Die Vertrauensperson kann also weiblich sein – die beiden Untersuchenden sind es nicht.

Schon diese Formulierung ist aufschlussreich. Das Geschlecht wird ausdrücklich dort für unerheblich erklärt, wo es um Begleitung und emotionale Unterstützung geht. Sobald jedoch ermittelt, bewertet und entschieden wird, spricht das Handbuch ausschließlich von Ältesten.

Kommt die Ältestenschaft zu dem Ergebnis, dass genügend Beweise für ein internes Verfahren vorliegen, wird ein Rechtskomitee gebildet. Dieses besteht grundsätzlich aus drei Ältesten, in komplizierten Fällen sogar aus vier oder fünf erfahrenen Ältesten. Nicht einmal männliche Dienstamtgehilfen dürfen darin mitwirken. Finden sich vor Ort nicht genügend Älteste, werden weitere Älteste aus einer Nachbarversammlung oder der Kreisaufseher hinzugezogen.

Da nach den eigenen Ernennungsregeln nur ein „Bruder“ Ältester werden kann, sind Frauen aus diesem gesamten Entscheidungsprozess strukturell ausgeschlossen.

Das Handbuch beschreibt die Rolle dieser Männer zudem nicht als bloße organisatorische Fallbearbeitung. Dort heißt es:

„Älteste sprechen für Jehova Recht und sind ihm für ihr Urteil rechenschaftspflichtig.“

Ihre Entscheidung könne weitreichende und lang anhaltende Folgen für den Betroffenen, seine Familie und die gesamte Versammlung haben.

Mit anderen Worten: Männer untersuchen den Vorwurf, Männer beurteilen die Glaubwürdigkeit, Männer entscheiden über Schuld und Reue, und Männer sprechen nach eigener Vorstellung dabei sogar „für Jehova Recht“.

Frauen dürfen das Opfer begleiten.

Frauen dürfen zuhören.

Frauen dürfen trösten.

Frauen dürfen als Vertrauensperson Informationen übermitteln.

Aber Frauen dürfen weder die Untersuchung führen noch gleichberechtigt darüber beraten und entscheiden, ob der Vorwurf intern als bewiesen gilt.

Jacksons angekündigte Offenheit blieb folgenlos

Gerade im Rückblick wirkt Jacksons Aussage vor der Royal Commission deshalb besonders irreführend. Seine Formulierungen vermittelten den Eindruck, die Organisation sei grundsätzlich offen dafür, Frauen stärker in solche Verfahren einzubeziehen. Tatsächlich beschrieb er lediglich unterstützende Tätigkeiten, die an der männlichen Entscheidungsstruktur nichts änderten.

Die Ausgabe des Ältestenbuchs vom April 2024 zeigt, dass sich daran bis dahin nichts Grundsätzliches geändert hatte. Die Rolle einer Frau kann ausdrücklich darin bestehen, ein Opfer zu begleiten. Die Untersuchung selbst wird aber weiterhin zwei Ältesten übertragen, und jede interne Entscheidung über den Beschuldigten bleibt einem ausschließlich aus Ältesten bestehenden Gremium vorbehalten.

Die Struktur blieb unangetastet. Verbessert wurde vor allem ihre Außendarstellung.

Die Royal Commission hatte bereits festgestellt, dass Frauen aus den Entscheidungsprozessen des internen Disziplinarsystems ausgeschlossen waren. Neun Jahre später bestätigt das eigene Handbuch genau diesen Befund.

Jackson stellte Begleitung als Beteiligung dar. Doch wer lediglich das Opfer begleiten darf, während Männer dessen Aussage bewerten und über den Beschuldigten urteilen, ist nicht an der Entscheidung beteiligt.

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Körperliche Züchtigung – nicht gefördert, aber auch nicht verboten

Auch bei der Frage nach körperlicher Bestrafung von Kindern wich Jackson zunächst aus.

Er sprach von Erziehung, Unterweisung und der Verantwortung der Eltern. Erst nach wiederholter Nachfrage erklärte er, er unterstütze körperliche Züchtigung persönlich nicht und die Organisation ermutige nicht dazu.

Als er anschließend gefragt wurde, ob die Organisation körperliche Züchtigung verbiete, antwortete er wiederum nicht mit einem klaren Ja. Stattdessen verwies er erneut auf erzieherische Unterweisung.

Diese Antwort war sorgfältig formuliert:

„Wir ermutigen nicht dazu“ bedeutet nicht: „Wir lehnen es ab.“

„Erziehung sollte durch Unterweisung erfolgen“ bedeutet nicht: „Körperliche Strafen sind verboten.“

Gerade vor dem Hintergrund älterer Publikationen, in denen körperliche Züchtigung ausdrücklich als biblisch zulässige Erziehungsmaßnahme dargestellt wurde, war Jacksons Antwort mindestens beschönigend.

Wahrheitsgemäß und vollständig wäre gewesen:

Die Organisation hat körperliche Bestrafung über Jahrzehnte als biblisch zulässig dargestellt, verbietet sie aber nicht grundsätzlich und betont heute stärker andere Erziehungsmethoden.

Diese Klarheit vermied er.

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Kindertaufe und die soziale Strafe für einen späteren Sinneswandel

Jackson berichtete, er kenne Menschen, die bereits mit elf Jahren getauft worden seien und ihrer Entscheidung ein Leben lang treu geblieben seien.

Die Kommission fragte daraufhin, wie frei eine solche Entscheidung tatsächlich sei, wenn ein späterer Austritt zum Verlust von Familie, Freunden und des gesamten sozialen Netzwerks führen könne.

Jackson räumte ein, dass dies geschehen könne. Er erkannte sogar an, dass diese Wahl „persönlich verheerend“ sein könne. Trotzdem bestritt er, dass die Ächtungspraxis die freie Religionswahl beeinträchtige.

Hier offenbart sich ein fundamentaler moralischer Widerspruch.

Ein Kind soll reif genug sein, eine religiöse Entscheidung mit lebenslangen Konsequenzen zu treffen. Möchte derselbe Mensch diese Entscheidung als Erwachsener revidieren, wird er jedoch nicht wie jemand behandelt, der eine kindliche Entscheidung korrigiert. Er muss mit dem Verlust seiner engsten sozialen Bindungen rechnen.

Formal darf er gehen.

Praktisch wird das Verlassen mit einer sozialen Vertragsstrafe belegt.

Eine Religionsfreiheit, deren Ausübung den möglichen Verlust der eigenen Familie einschließt, ist keine freie Wahl im gewöhnlichen Sinne. Sie ist eine Wahl unter emotionalem Druck.

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Liebe ohne Entschuldigung

Gegen Ende der Vernehmung betonte Jackson zwei angeblich besonders wichtige Merkmale der Organisation:

• einen hohen moralischen Standard

• und die Liebe innerhalb der Gemeinschaft.

Man wolle Opfer liebevoll behandeln.

Unmittelbar danach wurde er gefragt, ob die Leitende Körperschaft erwogen habe, sich bei Menschen zu entschuldigen, die innerhalb der Organisation sexuellen Missbrauch erlitten hatten.

Jackson musste einräumen:

Darüber hatte es keine Gespräche gegeben.

Auch bei der Frage nach Entschädigungen blieb seine Antwort unverbindlich. Er verwies zunächst darauf, dass die Organisation gern Geld für humanitäre Hilfe und Katastrophenopfer ausgebe.

Diese Passage ist beinahe eine Zusammenfassung der ganzen Vernehmung:

Ausführliche Worte über Liebe – aber nicht einmal Gespräche über eine Entschuldigung.

Eine Institution, die ihre eigene moralische Qualität betont, aber nach jahrzehntelangem dokumentiertem Versagen nicht einmal über eine Entschuldigung gesprochen hat, offenbart eine bemerkenswerte Verschiebung ihrer Prioritäten.

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Zusammengefasst entstand unter Eid eine weichgezeichnete Gegenwirklichkeit:

Der exklusive Kanal Gottes wurde zu einer bescheidenen geistigen Hilfestellung.

Die zentrale Führung wurde bei konkreten Folgen plötzlich zu einem kaum zuständigen Beratungsgremium.

Ein ausschließlich männliches Entscheidungssystem wurde als Beteiligung von Frauen beschrieben.

Die Nichtmeldung sexuellen Missbrauchs wurde zum geistlichen Dilemma.

Die Zwei-Zeugen-Regel blieb unveränderlich, obwohl Jackson ihre Anwendung nicht überzeugend begründen konnte.

Die soziale Ächtung wurde als freie Religionswahl dargestellt.

Und die Organisation, die von Liebe sprach, hatte noch nicht einmal über eine Entschuldigung beraten.

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Es ging um sexuellen Kindesmissbrauch. Um Menschen, die als Kinder verletzt, nicht geschützt, nicht ernst genommen und teilweise durch das interne System der Organisation ein weiteres Mal traumatisiert wurden.

Doch Jackson zeigte kaum erkennbare innere Betroffenheit.

Man hörte von ihm keine ehrliche Erschütterung.

Keine Scham.

Keine klare Übernahme von Verantwortung.

Keinen Satz wie:

Wir haben versagt. Wir haben Menschen nicht geschützt. Dafür müssen wir uns entschuldigen.

Stattdessen hörte man Ausflüchte, Zuständigkeitsfragen, theologische Spitzfindigkeiten und immer neue Versuche, die eigene Organisation möglichst harmlos erscheinen zu lassen.

Jackson sprach über missbrauchte Kinder mit der Distanz eines Funktionärs, der ein unangenehmes Verwaltungsproblem abarbeitet. Sobald es um die Verantwortung der Leitenden Körperschaft ging, wich er aus. Sobald die eigene Lehre widersprüchlich erschien, relativierte er. Sobald die Kommission konkrete Konsequenzen verlangte, war plötzlich vieles kompliziert, hypothetisch oder angeblich nicht sein Fachgebiet.

Die Mischung aus Selbstzufriedenheit, Ausflüchten und mangelndem Mitgefühl gegenüber den Betroffenen hat bei mir nicht nur Unverständnis, sondern tiefes Unbehagen ausgelöst.

Von einem Mann in dieser Position müsste man Mitgefühl erwarten.

Demut.

Ehrlichkeit.

Und vor allem die Bereitschaft, das Leid der Betroffenen über den Ruf der eigenen Organisation zu stellen.

Davon war für mich nahezu nichts zu erkennen.

Wir sprechen hier nicht von irgendeinem Funktionär.

Wir sprechen von einem Mann, der sich als „gesalbter Christ“ versteht, als einer der 144.000 Auserwählten und als Mitglied jener Leitenden Körperschaft, die mit geistlicher Autorität zu Millionen Menschen weltweit spricht.

Wenn dieses Verhalten das Maß für geistige Reife und göttliche Führung sein soll, wenn dies die sichtbare Frucht einer besonderen Salbung durch den Heiligen Geist sein soll, dann bleibt tatsächlich nur noch das Gebet um ein höheres und gerechteres Gericht.

Denn vor der Royal Commission wirkte Geoffrey Jackson nicht wie ein Mann, dessen erste Sorge den verletzten Kindern galt.

Er wirkte wie ein Mann, dessen erste Sorge darin bestand, dass die Organisation möglichst unbeschadet aus der Befragung herauskommt.

Natürlich kann niemand allein aus einer mehrstündigen Vernehmung den gesamten Charakter eines Menschen abschließend beurteilen. Aber man kann sehr wohl beurteilen, was ein Mensch in einer solchen Situation zeigt.

In einer Welt, in der solche Männer nach der Lehre der Zeugen Jehovas an der Seite Jesu über die Menschheit herrschen sollen, würde ich nicht leben wollen.

Schon gar nicht ewig.

Danke fürs Lesen und für deine Zeit und dein Interesse.

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