Zeugen Jehovas ändern Blutregel erneut: Blutbestandteile jetzt Gewissensentscheidung

18. September 2026

Die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas hat heute im „Governing Body Update #6“ eine weitere grundlegende Änderung ihrer Regeln zur medizinischen Verwendung von Blut bekannt gegeben. JW.org bezeichnet sie selbst als eine „Anpassung“ der bisherigen Position zu Blutbestandteilen. Das Video sowie ein neuer Artikel und eine Übersicht wurden zunächst auf Englisch veröffentlicht; weitere Übersetzungen sollen folgen.

Was ist neu?

Bisher durften Zeugen Jehovas neben Vollblut auch die vier sogenannten Hauptbestandteile des Blutes nicht annehmen:

  • rote Blutkörperchen (Erythrozyten)
  • weiße Blutkörperchen (Leukozyten)
  • Blutplättchen (Thrombozyten)
  • Blutplasma

Seit heute sind alle vier eine persönliche Gewissensentscheidung.

Ein Zeuge Jehovas kann also selbst entscheiden, ob er beispielsweise ein Erythrozytenkonzentrat, Plasma oder Blutplättchen von einem anderen Menschen annimmt.

Die Organisation erklärt ausdrücklich, dass die Versammlung sich an dieser Entscheidung nicht beteiligen soll und andere Christen die persönliche Entscheidung nicht beurteilen sollen. Eine aktualisierte Patientenverfügung soll ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.

Auch Blutspenden sind jetzt möglich

Neu ist außerdem die Regelung zur Blutspende.

Jeder Zeuge Jehovas entscheidet künftig selbst, ob er Blut spendet, wenn dieses zur Herstellung von Blutbestandteilen oder Blutfraktionen für andere Menschen verwendet werden soll.

Damit kann ein Zeuge Jehovas beispielsweise Blut spenden, aus dem anschließend Erythrozyten, Plasma oder Blutplättchen gewonnen werden.

Was bleibt verboten?

Nicht alles wurde freigegeben.

Weiterhin verboten bleibt die Transfusion von fremdem Vollblut.

Auch eine Blutspende, bei der das Blut als vollständiges Vollblut einem anderen Patienten transfundiert werden soll, bleibt nach der neuen Regel unzulässig.

Vereinfacht gesagt:

BehandlungNeue Regel
Fremdes Vollblutweiterhin verboten
Rote BlutkörperchenGewissensentscheidung
Weiße BlutkörperchenGewissensentscheidung
BlutplättchenGewissensentscheidung
PlasmaGewissensentscheidung
BlutfraktionenGewissensentscheidung
EigenblutGewissensentscheidung
Blutspende für Bestandteile/FraktionenGewissensentscheidung
Blutspende zur Vollbluttransfusionweiterhin verboten

Für Laien: Warum ist diese Änderung so bedeutend?

„Bluttransfusion“ bedeutet in der modernen Medizin nicht zwangsläufig, dass einem Patienten vollständiges Vollblut übertragen wird.

Blut kann in seine einzelnen Bestandteile getrennt werden. Je nach Erkrankung oder Verletzung erhält ein Patient beispielsweise nur rote Blutkörperchen, Plasma oder Blutplättchen.

Genau diese vier Hauptbestandteile waren für Zeugen Jehovas bislang ausdrücklich verboten.

Diese bisherige Grenze ist heute gefallen.

Formal bleibt das Verbot von Vollblut bestehen. Ein erheblicher Teil der medizinischen Behandlungen mit Blutbestandteilen ist für Zeugen Jehovas jetzt jedoch persönliche Gewissensentscheidung.

Bereits die zweite grundlegende Änderung 2026

Die heutige Entscheidung folgt nur sechs Monate nach einer weiteren erheblichen Änderung der Blutregeln.

Am 20. März 2026 erklärte die Leitende Körperschaft im „Governing Body Update #2“, dass jeder Zeuge Jehovas selbst über die medizinische und chirurgische Verwendung seines eigenen Blutes entscheiden müsse. JW.org bezeichnete dieses Update ausdrücklich als Klarstellung der Position zur Verwendung des eigenen Blutes.

Helleres Licht hatte diese Änderung bereits im März dokumentiert. Damals konnte Eigenblut nach der neuen Regel entnommen, gelagert und später wieder verwendet werden; Fremdblut blieb zu diesem Zeitpunkt noch grundsätzlich außerhalb der neuen Regelung.

Mit der heutigen Änderung fällt nun auch das bisherige generelle Verbot der vier Hauptbestandteile aus dem Blut anderer Menschen.

Begründung der Leitenden Körperschaft

Nach der neuen Darstellung äußere sich die Bibel nicht konkret zur medizinischen Verwendung der verschiedenen aus Blut gewonnenen Produkte. Die Leitende Körperschaft verweist deshalb auf den Grundsatz, nicht „über die Dinge hinauszugehen, die geschrieben sind“.

Damit werden Entscheidungen, die jahrzehntelang durch eine verbindliche Organisationsregel vorgegeben waren, nun dem persönlichen Gewissen des einzelnen Zeugen Jehovas überlassen.

Stand: 18. September 2026

Quellen

JW.org – Governing Body Update #6 vom 18. September 2026

JW.org – neuer Artikel zur Verwendung von Blut und Blutbestandteilen

Die Grenze verläuft nun nicht mehr zwischen erlaubten und verbotenen Bestandteilen des Blutes, sondern zwischen denselben Bestandteilen – je nachdem, ob sie medizinisch getrennt oder gemeinsam vorliegen.

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