Können Zeugen Jehovas ihren Glauben ändern und die Gemeinschaft verlassen – und was passiert dann?

Ja. Zeugen Jehovas können ihren Glauben ändern und die Gemeinschaft verlassen.

Der entscheidende Punkt ist aber: Der Austritt ist formal möglich, muss von jedem getauften Zeugen Jehovas jedoch sozial extrem teuer bezahlt werden. Denn ein volles Mitglied ist man bei den Zeugen Jehovas erst nach der Taufe.

Rein praktisch kann ein Zeuge Jehovas die Gemeinschaft verlassen. Das geschieht entweder dadurch, dass er mündlich oder schriftlich erklärt, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen, oder dadurch, dass er durch ein entsprechendes Verhalten deutlich macht, dass er außerhalb der Gemeinschaft steht.

Niemand ist rechtlich gezwungen zu bleiben. Was dann folgt, ist jedoch nicht einfach ein normaler Glaubenswechsel, sondern der Verlust des bisherigen sozialen Umfelds.

Denn die Behandlung ist im System grundsätzlich dieselbe – unabhängig davon, ob jemand die Gemeinschaft freiwillig verlässt oder ausgeschlossen wird, weil er gegen eine ihrer Regeln verstoßen hat.

Jeder, der die Gemeinschaft verlässt, wird von den aktiven Mitgliedern geächtet, also gemieden. Das bedeutet: keine soziale Interaktion, keine Gespräche, keine Begrüßung auf der Straße – ein vollständiger Kontaktabbruch durch alle aktiven Mitglieder.

Ausnahmen gibt es nur bei minderjährigen Kindern, die noch bei ihren Eltern wohnen. Ansonsten wird auch im engsten Familienkreis der Kontakt abgebrochen. In solchen Fällen darf Kontakt nur noch für notwendige Familienangelegenheiten aufrechterhalten werden, wenn er unvermeidlich ist.

In allen anderen Fällen ist der Kontaktabbruch absolut – jedenfalls dann, wenn die aktiven Mitglieder sich an die Regeln und Vorgaben der Gemeinschaft halten. Und genau das tun sie in der Regel, selbst gegenüber engsten Familienmitgliedern.

Wer sich daran nicht hält, muss selbst mit Konsequenzen durch die Gemeinschaft rechnen. Diese reichen vom Entzug von Vorrechten bis hin zum Ausschluss aus der Gemeinschaft.

Da ich selbst als ausgeschlossen gelte, kann ich diesen Punkt aus eigener Erfahrung bestätigen. Meine Familie hat den Kontakt zu mir abgebrochen. Meine Mutter durfte erst im hohen Alter wieder Kontakt zu mir haben, weil sie auf meine Hilfe angewiesen war und die Ältesten der Gemeinde dies in diesem Fall tolerierten. Ohne diese Duldung hätte sie den Kontakt zu mir vermutlich bis zu ihrem Tod auf das absolute Minimum beschränkt.

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