Das Rechtskomitee der Zeugen Jehovas ist kein seelsorgerisches Gespräch, sondern ein internes Disziplinarverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Drei Älteste entscheiden allein auf Grundlage der Organisationsregeln über Schuld, Reue und mögliche Sanktionen – bis hin zum vollständigen Ausschluss.
Schon Indizien können genügen, um ein Verfahren einzuleiten. Rechtsbeistand ist nicht vorgesehen, Reue wird subjektiv beurteilt, Berufung ist nur intern möglich. Für viele Betroffene bedeutet der Ausschluss vollständige soziale Isolation. Dabei dient das Komitee weniger der Hilfe – sondern vor allem der Kontrolle und Disziplinierung.
Der biblische Auftrag zur Barmherzigkeit wird durch ein System ersetzt, das wie ein religiöses Gericht funktioniert – ohne Kontrolle, aber mit realen Folgen. „Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet“ (Matthäus 7,1) bleibt dabei ein Fremdzitat – aber keine Richtschnur.
Ein Rechtskomitee bei den Zeugen Jehovas ist ein internes Gremium aus drei Ältesten, das über „schwerwiegendes Fehlverhalten“ urteilt. Es entscheidet – ohne unabhängige Kontrolle – über Schuld, Reue und mögliche Sanktionen bis hin zum vollständigen Ausschluss. Offiziell geistlich motiviert, wirkt es faktisch als disziplinierendes Kontrollinstrument.
Ein Blick hinter die Kulissen einer stillen Machtstruktur
Wer bei den Zeugen Jehovas ein sogenanntes Rechtskomitee „besuchen“ muss, erlebt kein seelsorgerisches Gespräch – sondern ein internes, disziplinarisches Verfahren mit richterlichem Charakter. Offiziell wird betont, es handle sich dabei nicht um ein Gericht im weltlichen Sinn. De facto jedoch übernimmt das Komitee die Rolle von Ankläger, Ermittler, Richter und Vollstrecker – in Personalunion.
Der folgende Beitrag analysiert, wie ein Rechtskomitee entsteht, wie es funktioniert, und warum seine Struktur aus rechtsstaatlicher, psychologischer und theologischer Perspektive problematisch ist.
Was ist ein Rechtskomitee?
Ein Rechtskomitee ist ein Gremium aus drei Ältesten, das einberufen wird, wenn ein „ernstes Fehlverhalten“ vermutet wird – so die offizielle Sprache. Die Bezeichnung „ernst“ obliegt dabei allein der Organisation. Dazu zählen nicht nur strafrechtlich relevante Vorfälle, sondern auch moralische oder theologische Abweichungen: vorehelicher Sex, Homosexualität, Alkoholkonsum, das Lesen „abtrünniger Literatur“, der Kontakt zu Ausgeschlossenen – oder auch die Infragestellung der Organisation selbst.
Laut dem Ältestenbuch „Hütet die Herde Gottes“ entscheiden zwei Älteste in einer Vorprüfung, ob ein Rechtskomitee gebildet werden muss. Schon dieser Schritt findet im Verborgenen statt – ohne Anhörung der betroffenen Person, ohne Transparenz, ohne unabhängige Prüfung.
Besonders brisant ist, dass bereits ein Indizienbeweis genügt, um ein Rechtskomitee einzuberufen. So heißt es in einem offiziellen Wachtturm-Artikel:
„Wenn es keine entlastenden Umstände gibt, würde auf der Grundlage eines starken Indizienbeweises für sexuelle Unmoral ein Rechtskomitee gebildet werden.“
(Der Wachtturm – Studienausgabe, Juli 2018, Fragen von Lesern)
Genügt also der äußere Schein – etwa zwei Autos vor einem Haus – und die richtige Beziehungskonstellation, dann reicht das im Zweifelsfall für ein kirchengerichtliches Verfahren.
Ein Verfahren ohne Rechte
Sobald ein Rechtskomitee einberufen wird, wird der Betroffene „eingeladen“, sich zu äußern – doch diese Einladung ist kaum freiwillig. Wer nicht erscheint, gilt schnell als „nicht reuig“ – ein de facto Schuldeingeständnis. Rechtsbeistand ist nicht vorgesehen, Zeugen sind nur erlaubt, wenn sie die Tat „beobachtet“ haben. Schriftliche Aussagen zählen nicht. Psychologische Gutachten werden nicht berücksichtigt. Und: Die Anhörung findet ohne Protokoll, ohne Audioaufnahme, ohne Zeugen der Öffentlichkeit statt. Im Hütet-Buch heißt es ausdrücklich:
„Vertrauliche Gespräche […] dürfen niemals aufgezeichnet werden – auch nicht mit Zustimmung.“
(Hütet die Herde Gottes, Kap. 1, Abs. 15)
Ein Verfahren, in dem die untersuchende Instanz die gleiche ist wie die urteilende – und sich ausschließlich auf die „biblische und theokratische Anleitung der Organisation“ beruft. Das Ergebnis: Schuldspruch oder Freispruch – meist auf Grundlage subjektiver Reuebewertung.
Indizien reichen – und der Ausschluss folgt
Ein juristisch brisanter Punkt: Es braucht keinen Beweis, kein Eingeständnis, keinen Zeugen im eigentlichen Sinn. Schon die Konstellation – eine romantische Beziehung, eine gemeinsame Übernachtung unter „ungeklärten Umständen“ – kann laut offizieller Anweisung ein Verfahren rechtfertigen. In einem weltlichen Kontext würde man von Vorverurteilung sprechen. Im Kontext der Organisation ist es eine „theokratische Maßnahme zum Schutz der Reinheit“.

Reue – oder Ausschluss
Der zentrale Begriff des gesamten Verfahrens ist „Reue“. Wer sich als „reumütig“ präsentiert, kann mit einem Tadel davonkommen. Wer als „unreumütig“ gilt, wird ausgeschlossen – in der Sprache der Organisation: „Gemeinschaftsentzug“. Was genau Reue ist und wie sie zu zeigen ist, bleibt dabei offen – eine gefährliche Grauzone. Denn schon Widerspruch, der als „Verteidigung“ gewertet wird, kann gegen die Person ausgelegt werden.
Für die Betroffenen bedeutet der Ausschluss: vollständige soziale Isolation. Freunde, Familie, Ehepartner – alle werden angehalten, den Kontakt abzubrechen. Auf der Website jw.org heißt es:
„Wer den Kontakt zu Ausgeschlossenen hält, kann selbst ausgeschlossen werden.“
(w88 15.4., S. 27)
Wird die Person ausgeschlossen, darf dies jedoch nicht sofort bekannt gegeben werden. Laut Königreichsdienst (1980) ist dem Betroffenen zunächst eine Frist von einer Woche einzuräumen, um schriftlich Berufung einzulegen. Erst danach erfolgt ggf. eine öffentliche Bekanntmachung.
Die emotionale Zerrissenheit Betroffener wird in der Literatur oft als notwendige Reaktion dargestellt:
„Ein Gemeinschaftsentzug ist zwar schmerzhaft – aber eine Erziehungsmaßnahme von Jehova.“
(Arbeitsheft Leben-und-Dienst, Dez. 2020)
Das Leid der Familie, der Ausgeschlossenen und sogar des Komitees selbst wird als unvermeidlich eingeordnet – ja, als Ausdruck der Liebe.
Keine Hilfe – sondern Kontrolle
Obwohl das Komitee angeblich im Sinne von „geistiger Wiederherstellung“ handelt, ist der tatsächliche Effekt oft das Gegenteil. Es geht weniger um Hilfe als um Loyalitätsprüfung. Die Entscheidung liegt allein bei den Ältesten, die sich auf interne Handbücher, Rundbriefe und organisatorische Anweisungen berufen. Im Zweifelsfall gilt:
„Wir sollten jede Anweisung der Organisation sofort und mit ganzem Herzen befolgen – auch wenn wir sie nicht verstehen.“
(Arbeitsheft, Nov. 2020, S. 2)
Dieses Grundprinzip stellt sicher, dass das Komitee nicht als neutraler Raum für seelsorgerlichen Dialog dient, sondern als loyalitätsbasierte Machtstruktur zur Disziplinierung der Gläubigen.
Besonders perfide: Selbst bei einem formal gültigen Ehebruch kann Jahre später erneut ein Komitee zusammentreten, wenn etwa der „unschuldige Partner“ ursprünglich bereit gewesen wäre zu vergeben.
„Wenn sich jemand ohne biblischen Grund von seinem Ehepartner scheiden lässt und erneut heiratet, muss ein Rechtskomitee gebildet werden.“
(Der Wachtturm – Studienausgabe, April 2022)
Die Organisation entscheidet nicht nur über Schuld oder Unschuld – sondern auch über das „gültige Ende“ einer Ehe, selbst dann, wenn staatlich längst alles geregelt ist.
Theologische Kurzbewertung
Jesus selbst lehnte rigide Gesetzlichkeit ab – und rief zu Barmherzigkeit und Mitgefühl auf. Die biblische Gemeindezucht, wie sie in Matthäus 18,15–17 oder 2. Korinther 2,6–8 beschrieben ist, hat nichts mit geheimen Anhörungen oder institutionalisierten Strafen zu tun. Dort geht es um offene, gemeinschaftliche Klärung – nicht um richterliche Sanktionen durch ein Gremium, das nicht gewählt, nicht kontrolliert und nicht rechenschaftspflichtig ist.
Die Worte Jesu:
„Richtet nicht, damit ihr nicht gerichtet werdet.“
(Matthäus 7,1)
stehen im klaren Widerspruch zum Prinzip des Rechtskomitees, das auf Sanktion, Disziplin und Abschreckung setzt.
Juristische Problematik
Aus juristischer Sicht ist ein Rechtskomitee keine staatlich anerkannte Instanz – es agiert innerorganisatorisch. Dennoch entfalten seine Entscheidungen erhebliche Wirkung. Besonders problematisch ist der Eingriff in das soziale und psychische Leben der Betroffenen:
- Fehlende Rechtsmittel: keine neutrale Beschwerdeinstanz, keine Akteneinsicht
- Fehlende Dokumentation: keine Protokolle oder Beweise
- Psychische Folgen: Depressionen, Isolation, Suizidgedanken (besonders bei Jugendlichen)
- Soziale Kontrolle: das Komitee agiert als Disziplinarinstrument, nicht als Hilfe zur Selbstreflexion
Die Einordnung als „freiwillige religiöse Maßnahme“ ist angesichts der massiven sozialen Sanktionen mindestens fragwürdig.
Auch wenn öffentlich betont wird, man stelle keine „Auflagen“, sondern gebe lediglich biblisch begründete Empfehlungen (z. B. zum Meiden bestimmter Gesellschaft), wirkt die Realität anders:
„Wird jemandem eine öffentliche Zurechtweisung erteilt, wird der Versammlung bekanntgegeben, von welchen Vorrechten er entbunden wird.“
(Königreichsdienst 1973, Fragekasten)
Es handelt sich also um eine Kombination aus Disziplinarmaßnahme, sozialer Stigmatisierung und Statusverlust – ohne staatliche Kontrolle, aber mit realen Folgen.
Fazit: Der stille Arm der Macht
Das Rechtskomitee der Zeugen Jehovas ist kein pastorales Hilfsangebot – es ist ein Machtinstrument. Es tarnt sich als liebevolle Fürsorge, funktioniert aber als autoritäres Kontrollorgan. Wer nicht gehorcht, verliert nicht nur seinen Status – sondern auch sein soziales Netzwerk, seine Familie, seinen seelischen Halt.
Die Organisation spricht von Gnade – lebt aber ein System der Sanktion. Das ist keine Seelsorge, sondern geistlicher Druck. Eine Hierarchie, die selbst bestimmt, wer gerettet werden darf – und wer nicht.
„Denn Gott hat uns nicht berufen, übereinander zu Gericht zu sitzen, sondern zur Freiheit in Christus.“
(sinngemäß nach Galater 5,1 und Römer 14,10)
Ein Maßstab, der auf Barmherzigkeit beruht – nicht auf Kontrolle. Doch wer sich selbst zum Richter über das Gewissen anderer macht, stellt sich unweigerlich unter ein härteres Gericht: das der Wahrheit, das des Gewissens – und vielleicht eines Tages auch das der Geschichte.
Rechtlicher Hinweis: Alle Zitate aus Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas dienen der Dokumentation und kritischen Einordnung im Sinne von § 51 UrhG. Die Analyse erfolgt auf Grundlage der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und richtet sich gegen institutionelle Strukturen, nicht gegen Einzelpersonen.


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