13 Zeugen Jehovas klagen – und plötzlich ist Blut Gewissenssache

In Japan verklagen 13 Zeugen Jehovas in vier Verfahren die Betreiber von fünf Krankenhäusern. Der Grund: Die Kliniken wollten Behandlungen nicht unter der Bedingung durchführen, dass selbst im Notfall jede Bluttransfusion ausgeschlossen bleibt.

Die Kläger sehen darin religiöse Diskriminierung und fordern jeweils rund 3,3 Millionen Yen Schadensersatz.

Und dann kommt die Pointe:

Am 18. September 2026 erklärt die leitende Körperschaft plötzlich, dass jeder Zeuge Jehovas selbst entscheiden darf, ob er rote oder weiße Blutkörperchen, Blutplasma oder Blutplättchen annimmt. Nur Vollblut bleibt verboten.

Die japanische Zweigstelle bestreitet eine Beteiligung an den Klagen. Diese seien Privatangelegenheit der Mitglieder.

Jahrzehntelang bestimmt die Organisation, welche Blutbestandteile ihre Mitglieder ablehnen müssen. Jetzt beschäftigen sich Gerichte mit den Folgen – und die Führung ändert kurzerhand die Regeln.

Die Frage bleibt: Wer übernimmt die Verantwortung für die bisherigen Konsequenzen?

Quelle: Sankei Shimbun, 28. September 2026

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