Case Study 29 – Tag 155

14. August 2015: Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft, unter Eid

Day 155 ist der außergewöhnlichste Verhandlungstag von Case Study 29. Nach den Aussagen von Betroffenen, örtlichen Ältesten, Mitarbeitern des Service Desk, der Rechtsabteilung und schließlich dem Koordinator des australischen Zweigkomitees erreichte die Untersuchung nun die weltweite Leitung der Zeugen Jehovas.

Am 14. August 2015 wurde Geoffrey William Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft, unter Eid befragt. Die öffentliche Sitzung begann um 10 Uhr; Jackson wurde um 11:05 Uhr vereidigt. Die Anhörung endete um 15:13 Uhr. Das offizielle Transcript umfasst 72 Seiten.

Für HelleresLicht ist dieser Beitrag bewusst etwas anders aufgebaut als Day 147 bis 153. Jacksons Aussage liegt bei uns bereits vollständig auf Deutsch vor und wurde außerdem in einem eigenen Beitrag ausführlich analysiert. Hier geht es deshalb vor allem darum, Day 155 in den Ablauf von Case Study 29 einzuordnen und die wichtigsten Themen der Vernehmung übersichtlich zusammenzufassen.


Warum wurde Geoffrey Jackson überhaupt befragt?

Bereits an Day 152 und besonders an Day 153 hatte die Royal Commission versucht zu klären, wer innerhalb der Organisation tatsächlich die Macht besitzt, grundlegende Richtlinien zu ändern.

Dabei war bekannt geworden, dass sich Geoffrey Jackson zu dieser Zeit in Australien aufhielt. Nach seiner späteren Aussage war er wegen seines schwer erkrankten Vaters dort.

Zunächst war gegenüber der Commission der Eindruck vermittelt worden, Jackson könne zu den untersuchten Fragen nur begrenzt beitragen, da sein besonderes Arbeitsgebiet hauptsächlich die Übersetzung sei.

Die Aussage von Terrence O’Brien an Day 153 hatte dieses Bild jedoch wesentlich relativiert. Jackson war nicht lediglich Übersetzer, sondern Mitglied der Leitenden Körperschaft und an mehreren ihrer zentralen Komitees beteiligt. Er wurde schließlich zur Aussage vorgeladen.

Damit bekam die Commission erstmals Gelegenheit, einen Mann direkt zu befragen, der auf der höchsten Leitungsebene der weltweiten Organisation saß.


Wer war Geoffrey Jackson innerhalb der Organisation?

Jackson bestätigte zunächst seine organisatorische Laufbahn.

Er war 2005 Mitglied der Leitenden Körperschaft geworden und gehörte zum Zeitpunkt der Anhörung dem Schreib-, Lehr- und Personalkomitee an beziehungsweise arbeitete in diesen Bereichen mit. Sein Beitrag beschränkte sich ausdrücklich nicht nur auf Übersetzungsfragen. Er prüfte auch, ob vorgeschlagene Entscheidungen biblisch zutreffend seien.

Jackson beschrieb die Leitende Körperschaft selbst als eine Gruppe von Männern, die als:

„Hüter unserer Lehre“

fungiere.

Er bestätigte außerdem, dass die verschiedenen untergeordneten Komitees letztlich der Leitenden Körperschaft unterstanden und diese ihre Arbeit beaufsichtigte.

Besonders wichtig wurde später seine Aussage über die Auslegung der Bibel.

Auf Stewarts Frage, ob die maßgebliche Auslegung letztlich von der Leitenden Körperschaft komme, antwortete Jackson:

„Letztlich ja.“

Damit war die Verantwortungsstruktur für die Commission ziemlich klar:

Die australischen Ältesten und das Zweigbüro konnten organisatorische Einzelheiten bearbeiten. Die grundlegenden religiösen Regeln und ihre autoritative biblische Begründung lagen jedoch letztlich bei der Leitenden Körperschaft.


Der berühmte Satz über den „Sprecher Gottes“

Eine der bekanntesten Passagen der gesamten Royal Commission entstand relativ früh in der Befragung.

Angus Stewart fragte Jackson, ob die Leitende Körperschaft sich als Sprecher Jehovas auf der Erde betrachte.

Jackson antwortete, es wäre:

„ziemlich anmaßend“

zu behaupten, die Leitende Körperschaft sei der einzige Sprecher, den Gott benutze. Anschließend erklärte er jedoch weiter, dass sich die Leitende Körperschaft als jene Gruppe verstehe, die die Aufgabe des „treuen und verständigen Sklaven“ aus Matthäus 24 erfülle.

Was sagte Jackson damit tatsächlich?

Diese Passage wird häufig verkürzt wiedergegeben.

Jackson sagte nicht, die Leitende Körperschaft beanspruche keinerlei besondere religiöse Autorität.

Er widersprach vielmehr der Formulierung, sie sei der einzige Sprecher, den Gott benutze. Gleichzeitig bestätigte er:

  • die Leitende Körperschaft versteht sich als „treuer und verständiger Sklave“,
  • sie ist „Hüterin der Lehre“,
  • sie entscheidet letztlich über die maßgebliche biblische Auslegung,
  • und Zweigkomitees sollen ihren biblisch begründeten Anweisungen folgen.

Gerade deshalb ist es sinnvoll, nicht nur diesen einen berühmten Satz zu zitieren, sondern den Zusammenhang der gesamten Aussage zu lesen.


Wer kann die Regeln ändern?

Stewart wollte nicht nur verstehen, wie die Organisation aufgebaut war.

Er wollte wissen:

Wenn die Royal Commission ein Problem in den Richtlinien feststellt – wer kann es ändern?

Jackson bestätigte, dass Zweigkomitees praktische Anpassungen vorschlagen könnten. Grundlegende Änderungen, insbesondere solche mit biblischer Bedeutung, müssten jedoch letztlich auf Ebene der Leitenden Körperschaft behandelt werden.

Das macht seine Aussage für Case Study 29 so wichtig.

Die Commission hatte an den vorangegangenen Tagen bereits von mehreren australischen Verantwortlichen gehört:

Das müsste die Leitende Körperschaft entscheiden.

An Day 155 saß nun tatsächlich ein Mitglied dieser Leitenden Körperschaft vor ihr.


Frauen bei der Untersuchung von Missbrauchsvorwürfen

Justice McClellan ging anschließend ausführlich auf ein Problem ein, das bereits während der Aussagen von BCB, BCG und mehreren Ältesten aufgefallen war:

Eine weibliche Betroffene musste sich an männliche Älteste wenden. Die Untersuchung und die Entscheidung wurden ebenfalls von Männern durchgeführt.

Jackson bestätigte:

Frauen können bei den Zeugen Jehovas keine Ältesten sein.

Für diese grundlegende religiöse Regel sehe er keinen Spielraum.

McClellan fragte jedoch weiter:

Warum könnte eine Frau nicht wenigstens bei der Untersuchung und Beurteilung eines Missbrauchsvorwurfs eine tatsächliche Rolle übernehmen?

Hier wurde Jackson wesentlich offener.

Er erklärte ausdrücklich, es gebe kein biblisches Hindernis, eine Frau an einer solchen Untersuchung zu beteiligen. Außerdem sagte er, die Royal Commission habe deutlich gemacht, dass dies gerade bei besonders sensiblen Fällen sinnvoll sein könne.

Das ist eine wichtige Aussage.

Jackson hielt zwar daran fest, dass Frauen keine Ältesten sein könnten. Er akzeptierte aber, dass ihre Beteiligung an der eigentlichen Ermittlung eines Missbrauchsvorwurfs biblisch nicht ausgeschlossen sei.


Muss eine Betroffene ihrem Beschuldigten gegenübertreten?

Ein weiterer Schwerpunkt war die bereits mehrfach diskutierte Konfrontation von Betroffenen mit Beschuldigten.

Stewart fragte Jackson schließlich sehr direkt, ob es irgendeine Situation geben sollte, in der eine von sexuellem Missbrauch betroffene Person gezwungen wird, ihre Anschuldigung in Anwesenheit des Beschuldigten zu wiederholen.

Jackson antwortete:

Nein.

Er stimmte ausdrücklich zu, dass eine Betroffene dazu nicht gezwungen werden sollte.

Auch hier zeigt sich eine Entwicklung gegenüber den historischen Fällen, die die Commission zuvor untersucht hatte.

BCB und BCG hatten von Situationen berichtet, in denen genau solche Konfrontationen stattgefunden hatten.

Jackson erklärte nun, dass dies nach seiner Auffassung nicht erforderlich sein sollte.


Die Zwei-Zeugen-Regel

Der wohl wichtigste theologische Abschnitt von Day 155 betrifft die Zwei-Zeugen-Regel.

Jackson bestätigte zunächst das Grundprinzip:

Fehlt ein Geständnis, benötigt das interne religiöse Verfahren grundsätzlich eine nach den Regeln ausreichende Bestätigung, bevor ein Rechtskomitee wegen des betreffenden Vorwurfs eingesetzt werden kann.

Als biblische Grundlage verwies Jackson unter anderem auf Matthäus 18:16 und andere Stellen des Neuen Testaments. Er betonte zugleich, dass diese Regel ausschließlich das interne Rechtskomitee betreffe und nicht bedeute, dass eine beschuldigte Person deshalb automatisch als völlig unschuldig angesehen werde.

Diese Unterscheidung ist wichtig.

Die Zwei-Zeugen-Regel bestimmte nicht unmittelbar, ob jemand zur Polizei gehen durfte oder ob ein Betroffener persönlich glaubwürdig war.

Sie bestimmte jedoch, welcher Beweisstandard für bestimmte interne religiöse Maßnahmen gegen einen Beschuldigten galt.


Angus Stewart prüft Jacksons biblische Begründung

Stewart akzeptierte nicht einfach die Aussage, die Zwei-Zeugen-Regel sei biblisch zwingend.

Er ging mit Jackson verschiedene Bibelstellen und sogar das eigene Ältestenbuch durch.

Besonders interessant wurde die Diskussion über Indizienbeweise.

Stewart zeigte anhand der internen Regeln, dass bei anderen schweren religiösen Verfehlungen nicht immer zwei Personen die eigentliche Handlung gesehen haben mussten. Bei Ehebruch konnten beispielsweise stark belastende Umstände als Grundlage für ein Rechtskomitee herangezogen werden.

Damit stellte Stewart die Frage:

Wenn bei anderen Verfehlungen starke Indizien berücksichtigt werden können, warum soll bei sexuellem Kindesmissbrauch die Aussage einer einzelnen glaubwürdigen betroffenen Person nicht ähnlich behandelt werden können?


Ein ungewöhnlicher theologischer Moment

Stewart verwies außerdem auf alttestamentliche Regelungen und fragte Jackson sinngemäß, ob Jesus bei einem sexuellen Übergriff möglicherweise selbst eine Ausnahme von einer strengen Zwei-Zeugen-Anforderung anerkannt hätte.

Jackson antwortete, das würde er Jesus gerne fragen; derzeit könne er diese hypothetische Frage nicht beantworten.

Stewart fragte daraufhin nochmals, ob die biblische Grundlage wirklich so eindeutig sei, dass die Leitende Körperschaft keinerlei Spielraum habe.

Jackson blieb letztlich bei der Position der Organisation:

Die Leitende Körperschaft halte die biblische Grundlage für tragfähig.

Damit blieb die Zwei-Zeugen-Regel einer der Punkte, bei denen Jackson keine grundsätzliche Änderung ankündigte.


Was geschieht, wenn die Ältesten einer Betroffenen glauben?

Justice McClellan formulierte später das praktische Problem sehr deutlich.

Angenommen:

Eine junge Person berichtet Missbrauch. Die Ältesten halten ihre Aussage persönlich für glaubwürdig. Es gibt aber keinen zweiten nach den internen Regeln ausreichenden Zeugen.

Was geschieht dann?

Jackson erklärte schließlich, wenn ein Kind oder andere Kinder gefährdet seien, würde er hoffen, dass das Gewissen der Ältesten sie dazu veranlasse, die Polizei zu informieren, falls die Eltern dies nicht tun.

McClellan fragte unmittelbar nach:

Gibt es eine Anweisung, die die Ältesten dazu verpflichtet?

Jackson konnte keine solche Anweisung nennen. Er erklärte, dies sei nicht sein Fachgebiet; sollte eine solche Regel nicht bestehen, müsse man möglicherweise prüfen, ob sie geschaffen werden sollte.

Diese Passage ist für das gesamte Dossier besonders wichtig.

Jackson sagte nicht:

Die Ältesten müssen in diesem Fall die Polizei informieren.

Er sagte:

Er würde hoffen, dass ihr Gewissen sie dazu bewegt.

Gerade darin lag eine der zentralen Fragen der Royal Commission:

Soll Kinderschutz von der individuellen Gewissensentscheidung eines Ältesten abhängen oder von einer klaren institutionellen Regel?


Das „geistige Dilemma“ bei Behördenmeldungen

Stewart konfrontierte Jackson anschließend mit der bisherigen australischen Praxis, nach der die Organisation Vorwürfe außerhalb gesetzlicher Meldepflichten nicht generell selbst an Behörden weitergab.

Jackson erklärte zunächst, weder die genauen Statistiken noch die gesamte australische Praxis zu kennen. Er wolle jedoch erläutern, weshalb die Frage aus Sicht der Organisation ein religiöses beziehungsweise geistiges Dilemma darstelle.

Dabei standen nach seiner Darstellung verschiedene Interessen gegenüber:

  • Schutz des Kindes,
  • Vertraulichkeit,
  • Wünsche des Betroffenen beziehungsweise seiner Familie,
  • und staatliche Meldepflichten.

Jackson machte zugleich deutlich, dass eine gesetzliche Meldepflicht die Lage für die Organisation erheblich vereinfachen würde.

Das entspricht dem Grundmuster, das bereits Toole und O’Brien beschrieben hatten:

Wenn der Staat die Meldung verlangt, wird gemeldet. Die schwierigere Frage war für Watchtower, was ohne gesetzlichen Zwang geschehen sollte.


Jackson trennt religiöses Verfahren und Strafverfahren

Jackson betonte mehrfach, dass ein Rechtskomitee kein Strafgericht sei.

Die Ältesten entschieden nach seiner Darstellung über die „geistige Reinheit“ der Versammlung und darüber, ob eine Person Mitglied bleiben könne. Für strafrechtliche Verantwortung seien Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte zuständig.

Diese Trennung ist grundsätzlich richtig und wichtig.

Genau daraus entstand für die Commission aber die nächste Frage:

Wenn die Ältesten selbst keine Strafverfolger sind – warum übergeben sie mögliche schwere Straftaten dann nicht systematisch denjenigen, die dafür zuständig sind?

Diese Frage blieb ein Kernkonflikt der gesamten Case Study.


Austritt, Inaktivität und Ächtung

Nach der Mittagspause wechselte Stewart das Thema.

Er untersuchte, welche Möglichkeiten eine Person besitzt, die nach einer negativen Erfahrung mit der Organisation nicht mehr Zeuge Jehovas sein möchte.

Jackson erklärte zunächst, jemand könne einfach inaktiv werden und müsse nicht zwingend förmlich austreten.

Stewart arbeitete anschließend anhand der Organisationsliteratur heraus, dass eine inaktive, aber weiterhin als Zeuge Jehovas geltende Person grundsätzlich weiterhin den Regeln der Organisation unterliegen kann.

Nach längerer Befragung bestätigte Jackson schließlich, dass eine Person, die sich eindeutig von der Organisation lösen möchte, dies entsprechend erklären könne.

Wichtig wurde anschließend die soziale Folge.

Jackson bestätigte:

Nach einem förmlichen Austritt beziehungsweise Gemeinschaftsentzug soll der normale soziale Umgang mit der betreffenden Person eingestellt werden. Das gilt grundsätzlich auch für Familienangehörige, die nicht im selben Haushalt leben.

Warum beschäftigte sich eine Kinderschutzkommission damit?

Weil eine Missbrauchsbetroffene möglicherweise nach ihren Erfahrungen die Religionsgemeinschaft verlassen möchte.

Dann stellt sich die Frage, ob die Aussicht auf den Verlust von Familie, Freunden und sozialem Umfeld ihre Freiheit beeinflusst, diesen Schritt tatsächlich zu gehen.


„Das ist nicht mein Fachgebiet“

Während dieser Befragung erklärte Jackson mehrfach, bestimmte Einzelheiten seien nicht sein besonderes Fachgebiet.

Stewart reagierte irgendwann sehr direkt:

Jackson sei seit zehn Jahren Mitglied der Leitenden Körperschaft, alle untergeordneten Komitees seien diesem Gremium gegenüber rechenschaftspflichtig – deshalb könne er sich nicht vollständig von den daraus entstehenden Richtlinien lösen.

Jackson bestätigte zwar die übergeordnete Verantwortung der Leitenden Körperschaft, unterschied aber weiterhin zwischen:

  • der Genehmigung grundlegender biblischer Prinzipien,
  • und den praktischen Richtlinien zur Umsetzung.

Diese Spannung zieht sich durch einen großen Teil seiner Aussage:

Die Leitende Körperschaft beansprucht die höchste theologische Autorität, arbeitet aber bei praktischen Details mit verschiedenen Komitees und Zweigbüros.

Die Royal Commission wollte wissen, wo in diesem System letztlich die Verantwortung endet.


Entschuldigung und Wiedergutmachung

Gegen Ende seiner Befragung sprach Stewart Jackson auf die Verantwortung der Organisation gegenüber Betroffenen an.

Er fragte, ob die Leitende Körperschaft erwogen habe, sich für Probleme beim Umgang mit Missbrauchsvorwürfen zu entschuldigen.

Jackson erklärte, er sei an entsprechenden Gesprächen nicht beteiligt gewesen. Eine Entschuldigung sei jedoch grundsätzlich vorstellbar; die Leitende Körperschaft habe sich auch in anderen Angelegenheiten schon entschuldigt.

Anschließend ging es um ein mögliches Entschädigungs- beziehungsweise Wiedergutmachungssystem.

Jackson sagte nicht grundsätzlich Nein. Er erklärte, die Einzelheiten müssten geprüft werden; eine Beteiligung an einem gemeinsamen System sei nicht prinzipiell ausgeschlossen.

Das ist ebenfalls wichtig für eine faire Darstellung.

Day 155 enthält keine Zusage, einem Entschädigungssystem beizutreten.

Aber ebenso wenig enthält er eine grundsätzliche Ablehnung.


BCGs Anwältin stellt die Betroffene wieder in den Mittelpunkt

Zum Ende der Vernehmung durfte Ms David, die BCG vertrat, Jackson befragen.

Dabei wurde deutlich, dass Jackson BCGs Aussage nicht gelesen hatte. Er erklärte, wegen der Betreuung seines erkrankten Vaters und der kurzfristigen Vorladung keine Gelegenheit dazu gehabt zu haben.

Ms David konfrontierte ihn jedoch mit dem grundsätzlichen Problem:

Für Betroffene könne es besonders belastend sein, wenn sie das Gefühl hätten, ihre Erfahrungen würden von der höchsten Leitung der Organisation überhaupt nicht gehört.

Jackson erklärte, er würde dies sehr bedauern und halte zusätzliche Informationen aus der Perspektive Betroffener für hilfreich.

Als ihm ein Schreiben BCGs und ihre Bitte um Hilfe vorgehalten wurden, räumte Jackson ein, dass sie mehr als nur einen einzigen Brief benötigt habe.

Das ist ein wichtiger Schlusspunkt der eigentlichen Befragung.

Nach Stunden über:

  • Bibelstellen,
  • Rechtskomitees,
  • Behörden,
  • Organisationsstruktur,
  • Ächtung,
  • Frauen,
  • Zwei-Zeugen-Regel

kehrte die Anhörung noch einmal zu dem Menschen zurück, dessen Erfahrung mit diesen Regeln überhaupt Teil der Untersuchung geworden war.


Welches Beweismittel wurde an Day 155 neu aufgenommen?

Kurz vor Ende der Sitzung legte Angus Stewart noch ein weiteres Dokument vor.

Exhibit 29-0034

Schreiben der Watchtower Bible and Tract Society of Australia an alle Ältestenschaften in Australien vom 10. Oktober 2002

Dokument-ID:

CORR.0182.001.0005

Das offizielle Exhibit-Verzeichnis führt dieses Dokument ausdrücklich als Beweisstück von Day 155.

Im Transcript wurde das Schreiben unmittelbar vor der Vertagung förmlich als Exhibit 29-0034 aufgenommen.


Warum ist Day 155 so wichtig?

Day 155 ist nicht deshalb bedeutend, weil Geoffrey Jackson irgendeinen einzelnen spektakulären Satz gesagt hätte.

Die eigentliche Bedeutung liegt darin, dass die Royal Commission erstmals die verschiedenen Ebenen der Untersuchung bei einem Mitglied der weltweiten Leitung zusammenführen konnte.

Die Leitende Körperschaft

Jackson bestätigte ihre zentrale Rolle als „Hüterin der Lehre“ und letzte Instanz bei der maßgeblichen Auslegung der Bibel.

Die Zwei-Zeugen-Regel

Er verteidigte ihre biblische Grundlage weiterhin, obwohl Stewart ihre Anwendung und die Möglichkeit von Indizienbeweisen ausführlich hinterfragte.

Frauen

Jackson hielt am männlichen Ältestenamt fest, erkannte aber ausdrücklich an, dass Frauen an der Untersuchung von Missbrauchsvorwürfen beteiligt werden könnten.

Konfrontation mit dem Beschuldigten

Er stimmte zu, dass eine Betroffene nicht gezwungen werden sollte, ihre Anschuldigung in Anwesenheit des Beschuldigten vorzubringen.

Behördenmeldungen

Er erkannte die Bedeutung staatlicher Behörden an, konnte aber keine allgemeine Organisationsregel nennen, nach der Älteste bei einer glaubwürdigen Gefährdung ohne gesetzliche Pflicht selbst melden müssen.

Austritt und Ächtung

Jackson bestätigte die sozialen Konsequenzen eines förmlichen Austritts oder Gemeinschaftsentzugs.

Verantwortung und Wiedergutmachung

Er schloss weder eine Entschuldigung noch eine Beteiligung an einem Wiedergutmachungssystem grundsätzlich aus.

Damit beantwortete Day 155 eine der großen Fragen der vorherigen Verhandlungstage:

Sind die untersuchten Regeln lediglich lokale australische Besonderheiten?

Die Antwort lautet eindeutig:

Nein.

Die grundlegenden theologischen Regeln und die autoritative Auslegung, auf denen diese Verfahren beruhten, führten bis zur Leitenden Körperschaft selbst. Jackson beschrieb diese zentrale Rolle in seiner eigenen Aussage.


Selbst nachlesen

Die Royal Commission führt Day 155 – 14. August 2015 als letzten Verhandlungstag von Case Study 29 auf ihrer offiziellen Fallseite.

Offizielles Transcript – Day 155, 14. August 2015

Beweisstück-Verzeichnis Case Study 29

Auf HelleresLicht bereits vorhanden

Hier würde ich unter diesem Day-155-Beitrag zusätzlich zwei deutlich sichtbare Links setzen:

→ Vollständige deutsche Übersetzung der Vernehmung von Geoffrey William Jackson

→ Vernehmung von Geoffrey William Jackson – Analyse und Bewertung

Damit haben wir jetzt Day 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153 und 155 vollständig erschlossen. Der logische nächste Schritt ist jetzt tatsächlich nicht noch ein Anhörungstag, sondern der eigene Beitrag „Die 1.006 Fallakten – was die Zahlen wirklich zeigen“. Dafür haben wir mit WAT.9999.013.0012 und insbesondere WAT.0021.001.0001 bereits die beiden zentralen Primärquellen.

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