Case Study 29 – Tag 152

4. August 2015: Das Zweigbüro, die 1.006 Akten und die Frage, warum nicht automatisch gemeldet wurde

Der sechste Verhandlungstag am 4. August 2015 ist für das gesamte Dossier einer der wichtigsten. Die Royal Commission verlässt jetzt weitgehend die Ebene einzelner Versammlungsältester und beschäftigt sich unmittelbar mit dem australischen Zweigbüro und seiner Serviceabteilung.

Zunächst wurde Allan Christopher Pencheff, ein langjähriger Ältester, befragt. Den weitaus größten Teil des Tages nahm anschließend jedoch die Aussage von Rodney Peter Spinks ein. Spinks arbeitete im australischen Zweigbüro als langjähriges Mitglied des Service Desk und beschrieb detailliert, was geschah, wenn Älteste einen Missbrauchsvorwurf an das Zweigbüro meldeten.

Gerade deshalb ist Day 152 so wichtig: Jetzt lässt sich nicht mehr nur fragen, was einzelne Älteste vor Ort getan hatten. Die Commission konnte untersuchen, welche Anleitung sie von der Organisation erhielten und welche Regeln hinter diesen Entscheidungen standen.


Allan Pencheff: Kindesmissbrauch sei „sehr selten“

Um 10:05 Uhr wurde zunächst Allan Christopher Pencheff vereidigt. Er war seit ungefähr 1979 Ältester und hatte viele Jahre in der Versammlung Loganholme gedient. Seine schriftliche Aussage vom 10. Juli 2015 wurde als Exhibit 29-0018 aufgenommen.

In seiner Aussage hatte Pencheff erklärt, er habe während seiner jahrzehntelangen Tätigkeit nur wenige Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch erlebt, da solche Fälle bei Zeugen Jehovas seiner Wahrnehmung nach „very rare“, also sehr selten seien.

Angus Stewart hielt ihm daraufhin die bereits bekannte Zahl von 1.006 Beschuldigten in 65 Jahren entgegen. Rein rechnerisch entspreche dies durchschnittlich etwa 15 beschuldigten Personen pro Jahr. Pencheff blieb dennoch bei seiner Einschätzung, dass dies angesichts der Zahl der Versammlungen selten sei.

Diese kurze Passage ist bemerkenswert, weil sie erneut die Diskrepanz zeigt, die schon bei Monty Baker sichtbar geworden war:

Einzelne langjährige Älteste konnten den Eindruck haben, Kindesmissbrauch komme innerhalb der Organisation kaum vor, während das Zweigbüro gleichzeitig über einen umfangreichen Bestand entsprechender Fallakten verfügte.


Der Fall BCG taucht erneut auf

Pencheff war später in ein weiteres internes Verfahren gegen BCGs Vater eingebunden.

Das australische Zweigbüro hatte die Ältesten der Versammlung Loganholme 2002 darüber informiert, dass der Mann bereits 1989 ausgeschlossen und 1992 wieder aufgenommen worden war und inzwischen strafrechtlich wegen Vorwürfen mehrerer Töchter verfolgt wurde.

Daraufhin wurden zwei Älteste beauftragt, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Pencheff gehörte anschließend dem Rechtskomitee an und war dessen Vorsitzender.


Nicht wegen des Missbrauchs ausgeschlossen – sondern wegen Lügens

Ein besonders ungewöhnlicher Aspekt des späteren Rechtskomitees war die konkrete Begründung des erneuten Gemeinschaftsentzugs.

Ein internes Memorandum des Zweigbüros erklärte:

„The primary issue before present committee is the charge of lying.“

Also:

Im Mittelpunkt dieses Rechtskomitees stand der Vorwurf des Lügens.

Pencheff bestätigte das. Die ursprünglichen Vorwürfe von BCG galten intern bereits als festgestellt. Das neue Komitee befasste sich damit, ob ihr Vater weiterhin die Wahrheit darüber sagte.

Im März 2003 wurde er deshalb erneut ausgeschlossen.


Drei Töchter beschuldigten denselben Mann

Pencheff bestätigte außerdem, dass zu diesem Zeitpunkt drei Töchter entsprechende Anschuldigungen erhoben hatten.

Auf dieser Grundlage akzeptierte das Rechtskomitee nach Pencheffs Aussage, dass auch die zusätzlichen Vorwürfe glaubwürdig waren. Trotzdem wurde der Mann nicht wegen dieser neuen Missbrauchsvorwürfe ausgeschlossen, sondern wegen seiner fortgesetzten Unwahrheiten darüber.

Pencheff erklärte, das Zweigbüro habe angewiesen, die weiteren Missbrauchsvorwürfe zunächst bis zum Abschluss des staatlichen Gerichtsverfahrens zurückzustellen. Das Rechtskomitee könne aber bereits aufgrund des Lügens tätig werden.

Damit zeigt auch dieser Fall eine wichtige Trennung innerhalb des Systems:

Die religiöse Sanktion konnte sich auf ein anderes religiöses Fehlverhalten stützen, während die eigentliche strafrechtliche Beschuldigung parallel vor staatlichen Gerichten behandelt wurde.


Rodney Spinks: Jetzt spricht das Zweigbüro selbst

Um 10:35 Uhr begann die Aussage von Rodney Peter Spinks.

Spinks lebte im australischen Zweigbüro und arbeitete dort hauptamtlich als freiwilliger Mitarbeiter. Seit 2007 war er in der Serviceabteilung tätig und bezeichnete sich als das am längsten dort tätige beziehungsweise seniorste Service-Desk-Mitglied. Zum damaligen Zeitpunkt arbeiteten ungefähr fünf Personen unmittelbar am Service Desk.

Seine erste schriftliche Aussage vom 10. Juli 2015 wurde als Exhibit 29-0019 aufgenommen.

Spinks war damit kein örtlicher Ältester, der nur einen einzelnen historischen Fall erlebt hatte. Er gehörte zu genau jener Stelle, die Älteste aus ganz Australien anrufen sollten, sobald ein Fall von Kindesmissbrauch bekannt wurde.


Was passiert, wenn ein Ältester beim Zweigbüro anruft?

Spinks erklärte den Ablauf recht detailliert.

Nach den damals geltenden Anweisungen sollte ein Ältester bei einem bekannt werdenden Fall von Kindesmissbrauch unverzüglich das Zweigbüro kontaktieren. Der Service Desk nahm die Informationen entgegen und gab anschließend Anleitung für den konkreten Fall.

Spinks verwies dabei selbst auf einen entscheidenden Satz im Ältestenhandbuch:

Das Zweigbüro gebe entsprechend den Umständen des jeweiligen Falls Anleitung.

Er bezeichnete genau dies als einen „pivotal sentence“, also einen entscheidenden Satz.

Damit bestätigte Spinks sehr deutlich die zentrale Stellung des Zweigbüros.

Der örtliche Älteste sollte in einem Missbrauchsfall gerade nicht einfach selbst ein Verfahren entwickeln, sondern das Zweigbüro kontaktieren.


Welche Richtlinien galten?

Stewart versuchte anschließend, das Regelwerk überhaupt einmal vollständig zusammenzustellen.

Spinks bestätigte als wesentliche Grundlagen:

  • Organized to Do Jehovah’s Will von 2005,
  • das Ältestenbuch Shepherd the Flock of God von 2010,
  • das Schreiben an alle Ältestenschaften vom 1. Oktober 2012,
  • die Guidelines for Branch Office Service Desks von 2013,
  • sowie die zugrunde gelegten biblischen Regeln.

Spinks ergänzte erneut, dass bei einem konkreten Fall die Anleitung des Zweigbüros hinzukomme.

Diese Diskussion ist für unser Dokumentenarchiv besonders interessant, weil wir mehrere dieser Unterlagen bereits als einzelne Originaldokumente aufgenommen haben.

Jetzt sehen wir im Transkript, wie ein leitender Mitarbeiter des Service Desk selbst erklärte, wie diese Dokumente zusammenwirkten.


Polizei: „Es ist die persönliche Entscheidung“

Ein großer Teil von Spinks‘ Befragung beschäftigte sich mit der Frage, was das Zweigbüro Ältesten über eine Meldung an staatliche Behörden sagte.

Spinks verwies auf das damalige Ältestenhandbuch. Darin wurde ausdrücklich angewiesen, niemandem zu sagen, er solle einen Missbrauchsvorwurf nicht bei Polizei oder Behörden melden.

Ein Betroffener habe das uneingeschränkte Recht, selbst eine Meldung vorzunehmen. Dafür dürfe es keine religiöse Sanktion geben.

Das ist wichtig und sollte in unserem Dossier ausdrücklich stehen:

Die damalige Richtlinie verbot Betroffenen nicht, zur Polizei zu gehen.

Die entscheidende Frage der Royal Commission war jedoch eine andere:

Was tat die Organisation selbst?


Die Organisation wies die Ältesten nicht generell an, selbst zu melden

Stewart fragte Spinks, wie sich der Service Desk verhalte, wenn ein Kind möglicherweise weiterhin gefährdet sei.

Spinks erklärte, die Ältesten sollten mit Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten sprechen und alles dafür tun, das Kind aus einer gefährlichen Situation herauszunehmen. Sie sollten Eltern auch unterstützen, wenn diese Behörden einschalten wollten.

Aber:

Der Service Desk erteilte den Ältesten nicht generell die Anweisung, selbst Polizei oder Kinderschutzbehörden einzuschalten, sofern keine gesetzliche Meldepflicht bestand.

Spinks formulierte diesen Punkt später noch klarer. Die Organisation habe den Ältesten nicht gesagt:

„Ihr müsst zu den Behörden gehen.“

Er bestätigte ausdrücklich, dass dies nicht die bisherige Praxis gewesen sei.


Selbst wenn die Organisation wusste, dass eine Straftat geschehen war?

Justice McClellan griff genau diesen Punkt auf.

Der Staat habe unabhängig von einem kirchlichen Verfahren ein eigenes Interesse daran, dass das Strafrecht durchgesetzt werde.

Spinks bestätigte dieses staatliche Interesse.

Er räumte anschließend ein, dass Watchtower zwar bei gesetzlichen Meldepflichten und bei späteren Ermittlungen mit Behörden kooperiert habe, aber keine allgemeine Praxis bestanden habe, Missbrauchsfälle selbst unmittelbar der Polizei zu melden.

Das ist eine der wichtigsten Aussagen von Day 152, weil sie nicht von Counsel Assisting stammt.

Ein leitender Mitarbeiter des australischen Service Desk räumte diesen Teil der bisherigen Organisationspraxis selbst ein.


Der Einbruch, der geplante Mord – und Kindesmissbrauch

Stewart machte den Unterschied gegen Ende seiner Befragung mit zwei einfachen Vergleichen sichtbar.

Wenn Spinks beobachten würde, wie jemand in das Haus seines Nachbarn einbricht, würde er die Polizei verständigen.

Spinks sagte:

Ja.

Wenn er zuverlässige Informationen über einen geplanten Mord bekäme, würde er ebenfalls die Polizei verständigen.

Wieder:

Ja.

Stewart fragte dann:

Warum gilt bei einer zuverlässigen Meldung über Kindesmissbrauch innerhalb einer Familie nicht derselbe Grundsatz?

Spinks verwies erneut auf das Recht des Betroffenen beziehungsweise der Familie, selbst zu entscheiden, ob die Behörden eingeschaltet werden. Die Organisation habe keine Praxis automatischer Meldungen entwickelt.

Diese Passage bringt die Streitfrage ausgesprochen verständlich auf den Punkt.

Es ging nicht darum, ob Betroffene durften.

Es ging darum, weshalb die Organisation bei einer möglichen schweren Straftat die Verantwortung für die externe Meldung grundsätzlich beim Betroffenen beziehungsweise seiner Familie beließ.


Die Zwei-Zeugen-Regel bleibt bestehen

Die Commission ging anschließend ausführlich die internen Beweisregeln durch.

Spinks bestätigte als Grundprinzip:

Für ein internes Rechtskomiteeverfahren war entweder ein klares Geständnis oder eine ausreichende Bestätigung durch mehrere Zeugen erforderlich. Dabei konnten unter bestimmten Umständen auch voneinander unabhängige Vorwürfe ähnlicher Art oder weitere bestätigende Beweise berücksichtigt werden.

Er räumte zugleich das offensichtliche Problem ein:

Bei sexuellem Kindesmissbrauch gibt es normalerweise keinen zweiten Augenzeugen der eigentlichen Tat.

Die interne Beweisregel blieb trotzdem bestehen.


Wichtige Nuance: Nicht immer sind zwei Augenzeugen der Tat nötig

Day 152 ist für unsere spätere Darstellung der Zwei-Zeugen-Regel besonders hilfreich, weil Spinks eine wichtige Differenzierung vornahm.

Er erklärte, dass zwei Personen nicht zwingend den eigentlichen Missbrauch beobachtet haben mussten. Auch andere bestätigende Umstände und Beweise könnten relevant sein.

Er verwies beispielsweise auf Situationen, in denen ein Beschuldigter sich mit einem Kind in einer eindeutig unangemessenen Situation befunden habe. Auch wissenschaftliche beziehungsweise forensische Beweise könnten eine Aussage stützen.

Deshalb sollten wir auf HelleresLicht nicht verkürzt schreiben:

„Ohne zwei Augenzeugen geschieht grundsätzlich nichts.“

Das wäre zu grob.

Präziser ist:

Für die interne religiöse Feststellung einer konkreten Beschuldigung war grundsätzlich ein Geständnis oder eine nach den Organisationsregeln ausreichende Bestätigung erforderlich. Ein einzelner unbestätigter Vorwurf reichte für ein Rechtskomitee gegen den Beschuldigten grundsätzlich nicht aus.

Und genau diese Regel kritisierte die Royal Commission.


Eine ältere Richtlinie: Kinder sollen dem Beschuldigten nicht gegenübertreten müssen

Während der Befragung wurde ein weiteres internes Dokument aus den Jahren 1998/1999 gefunden und als Exhibit aufgenommen.

Es handelte sich um ein Schulungsprogramm für Kreisaufseher und Älteste, Formular S-337.

Darin wurde ausdrücklich erklärt, dass Kinder, die Opfer von Missbrauch geworden waren, nicht gezwungen werden sollten, dem Beschuldigten persönlich gegenüberzutreten. In bestimmten Fällen konnten Älteste oder andere Zeugen die Konfrontation übernehmen.

Das Dokument wurde als:

Exhibit 29-0020

Circuit Overseer Meets with Elders and Ministerial Servants – Program from September 1998 through February 1999

aufgenommen.

Das ist interessant, weil an den vorangegangenen Verhandlungstagen mehrfach historische Fälle behandelt worden waren, in denen Betroffene tatsächlich dem Beschuldigten gegenübergestellt worden waren.


Doch wo standen die tatsächlich geltenden Regeln vollständig?

Im Laufe von Day 152 tauchte immer wieder dasselbe Problem auf:

Spinks erklärte mehrfach, die tatsächliche Praxis sei in manchen Punkten differenzierter und schützender als das, was ein einzelnes Handbuch oder Schreiben erkennen lasse.

Die Commission wollte deshalb wissen:

Wo kann ein Ältester oder ein Betroffener diese tatsächliche Praxis vollständig nachlesen?

Die Antwort blieb schwierig.

Am Ende des Tages räumte Spinks selbst ein, dass die verschiedenen Hinweise besser zusammengeführt und das, was tatsächlich getan werde, klar dokumentiert werden müsse. Er entschuldigte sich dafür, dass dies bislang nicht der Fall gewesen sei.

Das ist ein bedeutender Punkt.

Denn Kinderschutz darf nicht davon abhängig sein, dass ein Mitarbeiter des Zweigbüros am Telefon zusätzlich erklärt, was über das schriftliche Regelwerk hinaus eigentlich gemeint ist.


Dann kommt die große Aktenanalyse in die Verhandlung

Day 152 ist außerdem der Tag, an dem eines der wichtigsten Beweismittel der gesamten Case Study offiziell in die Anhörung eingeführt wurde:

„Summary of Watchtower Australia Case File Analysis“

Angus Stewart erklärte ausdrücklich, dass diese Zusammenfassung von Mitarbeitern der Royal Commission erstellt worden war. Anschließend war über die Zahlen mit den Rechtsvertretern von Watchtower Australia korrespondiert worden, bevor die endgültige Fassung vorgelegt wurde.

Gemeinsam mit der dazugehörigen Korrespondenz wurde die Analyse als:

Exhibit 29-0021

in die Beweisaufnahme aufgenommen.

Damit haben wir nun eine sehr wichtige Quellenklärung:

Die bekannte statistische Zusammenfassung der Watchtower-Fallakten ist eine Auswertung der von Watchtower gelieferten Akten durch die Royal Commission, nicht einfach eine von Watchtower selbst verfasste Statistik.


383 Fälle mit Behördenkontakt – aber das bedeutet etwas anderes als eine Meldung durch Watchtower

Spinks hatte zuvor gesagt, in annähernd 400 Fällen seien staatliche Behörden beteiligt gewesen.

Die dazugehörige Korrespondenz präzisierte diese Zahl auf 383 Beschuldigte, die nach Durchsicht der Akten irgendwann mit Polizei oder anderen staatlichen Stellen zu tun gehabt hatten.

Dieser Unterschied ist sehr wichtig.

Die Zahl 383 bedeutet:

Bei diesen Fällen hatten Polizei oder andere Behörden irgendwann Kenntnis beziehungsweise waren beteiligt.

Sie bedeutet nicht automatisch:

Watchtower oder die Ältesten hatten diese Fälle den Behörden gemeldet.

Gerade diese beiden Dinge werden in vereinfachten Darstellungen häufig vermischt.

Die Royal Commission untersuchte ausdrücklich, auf welchem Weg Behörden Kenntnis erhielten und ob die Organisation selbst Meldungen vorgenommen hatte.


Die Zahlen wurden während der Anhörung genau geprüft

Spinks machte deutlich, dass er die statistische Analyse selbst nicht erstellt hatte. Einige Zahlen, auf die er sich zunächst bezog, waren ihm lediglich mitgeteilt worden.

So stellte Stewart beispielsweise klar, dass in den letzten zehn Jahren zwar 289 Meldungen beziehungsweise Akteneinträge hinzugekommen waren, viele davon aber ältere Ereignisse betrafen. Einzelne Zahlen über Älteste oder Dienstamtgehilfen bezogen sich dagegen auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Handlungen und konnten nicht einfach mit der Zahl der neu eingegangenen Meldungen gleichgesetzt werden.

Auch dieser Teil ist für unseren späteren eigenen Beitrag über die 1.006 Fallakten wichtig:

Wir sollten die einzelnen Kategorien nicht miteinander vermischen, sondern die Tabelle vollständig auseinandernehmen.


Keine eigenen professionellen Täterprogramme

Die Commission fragte Spinks außerdem, ob die Organisation professionelle Behandlungsprogramme für Menschen anbiete, bei denen sexueller Kindesmissbrauch festgestellt worden sei.

Spinks sagte:

Nein.

Die Rolle der Ältesten sei geistlich; sie beanspruchten keine medizinische, psychiatrische oder therapeutische Fachkompetenz. Watchtower unterhielt auch kein eigenes professionelles Behandlungsprogramm für Täter.

Damit entstand erneut die Frage, wie die Organisation das zukünftige Risiko eines bekannten Täters zuverlässig einschätzen konnte.

Religiöse Reue und professionelles Risikomanagement sind schließlich zwei unterschiedliche Dinge.


Eine weitere wichtige Entwicklung: Geoffrey Jackson

Mitten während der Befragung von Spinks kam es zu einer Diskussion zwischen Justice McClellan und dem Rechtsanwalt von Watchtower Australia über Geoffrey Jackson, Mitglied der Leitenden Körperschaft.

Die Commission wollte wissen, wer verbindlich Auskunft darüber geben könne,

  • wie die Leitende Körperschaft die Regeln festlege,
  • ob die Verfahren verändert werden könnten,
  • und wie die erkannten Probleme künftig behoben werden könnten.

McClellan erklärte, die Commission habe gehofft, Jackson könne bei diesen Fragen helfen. Die Rechtsvertreter von Watchtower hatten jedoch erklärt, Jackson sei wegen eines kranken Familienangehörigen in Australien und solle nicht mit einer Aussage belastet werden. Watchtowers Anwalt argumentierte außerdem, Jacksons Aufgaben beträfen insbesondere Übersetzungsfragen und er könne bei den untersuchten Fragen vermutlich nicht helfen.

McClellan machte deutlich, dass die Commission weiterhin jemanden benötigte, der zu den grundlegenden Organisationsregeln und möglichen Reformen verbindlich Auskunft geben konnte.

Diese Diskussion ist deshalb wichtig, weil sie unmittelbar zur späteren Entwicklung führt:

Zehn Tage später, am 14. August 2015, sagte Geoffrey Jackson schließlich selbst unter Eid aus.


Watchtower betont die Zusammenarbeit mit der Polizei

Bei der späteren Befragung durch Watchtowers eigenen Rechtsvertreter betonte Spinks ausdrücklich, Zeugen Jehovas hätten grundsätzlich Respekt vor staatlichen Behörden.

Er berief sich auf Römer Kapitel 13 und erklärte, die Organisation wolle gesetzestreu sein und mit der Polizei zusammenarbeiten. Sollten eigene Verfahren mit gesetzlichen Anforderungen kollidieren, würden sie geändert.

Diese Aussage gehört ebenfalls in eine faire Darstellung.

Der Streitpunkt der Commission war nicht:

„Verbietet die Religion grundsätzlich die Zusammenarbeit mit der Polizei?“

Spinks sagte klar, dass dies nicht der Fall sei.

Der Streitpunkt war vielmehr:

Warum bestand außerhalb gesetzlicher Meldepflichten keine allgemeine organisatorische Praxis, bekannt gewordene Missbrauchsvorwürfe selbst an die Behörden weiterzugeben?

Genau diese Unterscheidung zieht sich durch Day 152.


Welche Beweismittel wurden an Day 152 aufgenommen?

Am 4. August wurden fünf neue Exhibits aufgenommen:

Exhibit 29-0018

Statement of Allan Pencheff
Dokument-ID: STAT.0604.001.0001_R
10. Juli 2015

Exhibit 29-0019

Statement of Rodney Spinks mit Anlagen
Dokument-ID: STAT.0591.001.0001_R
10. Juli 2015

Zu den Anlagen gehörten unter anderem die Anfrage der Royal Commission und eine interne Zusammenfassung des Umgangs des Zweigbüros mit Kindesmissbrauchsfällen.

Exhibit 29-0020

Circuit Overseer Meets with Elders and Ministerial Servants – Program September 1998 bis Februar 1999
Dokument-ID: EXH.029.020.0001

Exhibit 29-0021

Summary of Watchtower Australia Case File Analysis samt Korrespondenz zwischen Royal Commission und Watchtowers Rechtsvertretern.

Hierzu gehört unter anderem das Dokument:

WAT.9999.013.0012

Exhibit 29-0022

Second Statement of Rodney Spinks
Dokument-ID: STAT.0591.002.0001
24. Juli 2015.


Warum ist Day 152 so wichtig?

Day 152 ist für unser Dossier ein Wendepunkt.

Die ersten Verhandlungstage zeigten vor allem konkrete Fälle und Entscheidungen örtlicher Ältester.

Jetzt wird sichtbar, wie das System darüber aufgebaut war.

1. Das Zweigbüro war ein zentraler Knotenpunkt

Älteste sollten bei Kindesmissbrauch das Zweigbüro kontaktieren. Der Service Desk gab fallbezogene Anleitung.

2. Die Organisation unterschied zwischen „nicht vom Gang zur Polizei abhalten“ und „selbst melden“

Betroffene durften sich an Behörden wenden und sollten dafür nicht bestraft werden.

Gleichzeitig räumte Spinks ein, dass Watchtower keine allgemeine Praxis hatte, selbst direkt zu melden.

3. Die Zwei-Zeugen-Regel blieb Bestandteil des internen Systems

Spinks erkannte die Schwierigkeiten bei Missbrauch an, hielt aber an der religiösen Beweisregel für das interne Verfahren fest.

4. Die tatsächliche Praxis war nicht vollständig und übersichtlich dokumentiert

Am Ende musste Spinks selbst einräumen, dass die verschiedenen Regeln und praktischen Anweisungen besser schriftlich zusammengeführt werden müssten.

5. Die 1.006 Fallakten werden jetzt selbst zum Beweismittel

Mit Exhibit 29-0021 wird die systematische Aktenanalyse offiziell Teil der Anhörung. Von diesem Punkt an geht es nicht mehr nur um zwei exemplarische Betroffene, sondern um die organisationsweite Datenlage über Jahrzehnte.

6. Die Frage nach der Leitenden Körperschaft drängt sich auf

Die Commission begann ausdrücklich zu fragen, wer überhaupt die Autorität besitzt, diese Regeln zu verändern.

Und damit rückt Geoffrey Jackson endgültig in den Fokus.


Selbst nachlesen

Das vollständige offizielle Protokoll von Day 152 umfasst 138 PDF-Seiten. Die Sitzung begann am 4. August 2015 um 10 Uhr und endete um 16:06 Uhr.

Offizielles Transcript – Day 152, 4. August 2015

Alle Beweismittel von Case Study 29

Die Commission vertagte sich auf Mittwoch, den 5. August 2015 um 10 Uhr.

Day 153 wird dann der letzte reguläre Verhandlungstag dieser ersten Anhörungswoche. Dort kommen mit Vincent Toole und Terrence O’Brien zwei besonders wichtige Vertreter des australischen Zweigbüros zu Wort. Vor allem O’Brien als Koordinator des australischen Zweigkomitees wird wichtig – und die Frage, welche Rolle Geoffrey Jackson tatsächlich innerhalb der Leitenden Körperschaft spielt, wird noch einmal deutlich schärfer.

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