Case Study 29 – Tag 151

3. August 2015: Zwei-Zeugen-Regel, Wiederaufnahme und die Frage nach Verantwortung

Am 3. August 2015 um 10 Uhr setzte die Royal Commission Case Study 29 in Sydney fort. Der fünfte Verhandlungstag konzentrierte sich auf zwei Männer, die unmittelbar mit dem bereits behandelten Fall BCG beziehungsweise der späteren Wiederaufnahme ihres Vaters befasst gewesen waren:

  • Albert Ronald de Rooy, langjähriger Ältester der Versammlung Mareeba,
  • Montague John „Monty“ Baker, früherer Ältester und damaliger vorsitzführender Aufseher der Versammlung Beenleigh East.

Das offizielle Protokoll von Day 151 umfasst 131 Seiten. Die Anhörung endete um 16:10 Uhr.


Ronald de Rooy: „Nulltoleranz“ – aber ein reuiger Täter konnte bleiben

Als erster Zeuge wurde Albert Ronald de Rooy vereidigt. Er war seit Jahrzehnten Zeuge Jehovas und zum Zeitpunkt seiner Aussage seit rund 29 Jahren Ältester in der Versammlung Mareeba. Seine schriftliche Aussage vom 10. Juli 2015 wurde als Exhibit 29-0016 aufgenommen.

Gleich zu Beginn nahm Angus Stewart eine Formulierung aus de Rooys eigener schriftlicher Aussage auf. De Rooy hatte erklärt, sexueller Kindesmissbrauch werde in der Versammlung „absolut nicht toleriert“.

Stewart fragte daraufhin, was mit einem Täter geschieht, der nach Auffassung der Ältesten Reue zeigt.

De Rooy bestätigte:

Ein reumütiger Missbrauchstäter musste nicht zwingend ausgeschlossen werden. Er konnte zurechtgewiesen werden und Mitglied der Versammlung bleiben. Der konkrete Grund für die Zurechtweisung wurde der Versammlung dabei nicht bekannt gegeben. Die Ältesten sollten die Person beobachten und bestimmte Einschränkungen verhängen.

Stewart konfrontierte ihn mit einem naheliegenden Problem: Die Ältesten können einen solchen Menschen nicht ständig beobachten. Besonders deutlich wurde dies bei einem Täter, der innerhalb seiner eigenen Familie missbraucht hatte und anschließend weiterhin dort lebte.

Auf die Frage, ob solche Fälle grundsätzlich an Polizei oder Kinderschutzbehörden gemeldet würden, antwortete de Rooy:

Nein.

Damit wurde der Begriff „Nulltoleranz“ schon zu Beginn des Verhandlungstages sehr konkret hinterfragt.


„Wir glaubten ihr“ – trotzdem reichte ihre Aussage intern nicht

Danach kehrte die Befragung zum Fall BCG zurück.

De Rooy gehörte zu den Ältesten, die ihre Anschuldigungen Ende der 1980er-Jahre intern behandelt hatten.

Justice McClellan fragte ihn unmittelbar, ob er BCG damals geglaubt habe.

De Rooy antwortete:

„Yes.“

Er erklärte außerdem, der Gedanke, dass ein Vater sein eigenes Kind missbrauche, habe ihn abgestoßen.

Dann stellte McClellan die entscheidende Frage:

Wenn Sie ihr glaubten und von ihrer Aussage erschüttert waren – warum konnten Sie dann nicht handeln?

De Rooy verwies auf die biblische Zwei-Zeugen-Regel. Nach seinem Verständnis könne eine Angelegenheit aufgrund nur eines Zeugen nicht als erwiesen behandelt werden. Als Grundlage nannte er 5. Mose 19:15.

Damit bestätigte nun ein weiterer beteiligter Ältester dasselbe Grundproblem, das bereits an den vorherigen Verhandlungstagen sichtbar geworden war:

Die persönliche Überzeugung der Ältesten, dass eine Betroffene die Wahrheit sagte, war nicht automatisch ausreichend, damit der Vorwurf nach den internen Regeln als bewiesen galt.


Die Commission hinterfragt die biblische Begründung

Stewart und Justice McClellan gingen anschließend noch einen Schritt weiter.

Wenn die Zwei-Zeugen-Regel aus dem mosaischen Gesetz als heute weiterhin verbindliches Beweisprinzip betrachtet werde, warum würden dann andere Vorschriften desselben Gesetzes nicht ebenfalls übernommen?

De Rooy erklärte, Zeugen Jehovas stünden nicht unter dem mosaischen Gesetz als Ganzem. Man orientiere sich am „Gesetz Christi“, übernehme aber bestimmte biblische Prinzipien.

Damit entstand eine Frage, die später bei Geoffrey Jackson noch viel ausführlicher behandelt werden sollte:

Warum gilt ausgerechnet die Zwei-Zeugen-Regel weiterhin als zwingendes Prinzip, während andere Bestimmungen des mosaischen Rechts nicht übernommen werden?

Day 151 legt damit bereits einen wichtigen argumentativen Grundstein für die spätere Jackson-Vernehmung.


Dann wird die Beweislage noch deutlicher: Der Beschuldigte hatte eingeräumt, was geschehen war

Im weiteren Verlauf ging Stewart die damaligen Unterlagen und Aussagen verschiedener Mitglieder des Berufungskomitees durch.

Dabei wurde deutlich, dass BCGs Vater im späteren internen Berufungsverfahren schließlich eingeräumt hatte, dass ihre Anschuldigungen zutrafen.

De Rooy bestätigte gegenüber der Commission:

Der Beschuldigte hatte die Vorwürfe schließlich eingestanden.

Damit war die Beweislage nun eine andere als zu Beginn der Untersuchung.

Nach den eigenen Regeln der Organisation genügte ein Geständnis grundsätzlich als Beweis. Die Missbrauchsvorwürfe waren damit innerhalb des internen Verfahrens bestätigt.


Trotzdem keine Meldung an die Polizei

Stewart stellte de Rooy anschließend eine sehr einfache Frage:

Nachdem der Missbrauch nun bestätigt und vom Beschuldigten eingeräumt worden war – wurde damals erwogen, Polizei oder Behörden einzuschalten?

De Rooys Antwort:

Nein.

Er begründete dies vor allem mit Vertraulichkeit. Nach seiner damaligen Auffassung sei es das Recht der betroffenen Person gewesen, selbst zur Polizei zu gehen; er habe dies nicht als seine Aufgabe betrachtet.

Das ist einer der wichtigsten Punkte von Day 151.

Denn hier geht es nicht mehr um:

  • nur einen Zeugen,
  • einen bestrittenen Vorwurf,
  • oder eine unklare Beweislage.

Nach dem Berufungsverfahren lagen intern bestätigte Missbrauchsvorwürfe und ein Eingeständnis vor.

Trotzdem erfolgte keine Meldung durch die Ältesten.


Aber wussten Betroffene überhaupt, dass sie zur Polizei gehen konnten?

Die Vertreterin von BCG griff später genau diesen Punkt auf.

De Rooy erklärte wiederholt, BCG habe natürlich das Recht gehabt, selbst zur Polizei zu gehen.

Daraufhin wurde er gefragt:

Woher hätte sie das wissen sollen?

De Rooy konnte nicht erklären, durch welche konkrete Belehrung oder Information Mitglieder damals erfuhren, dass es ihnen offenstand, einen Missbrauchsfall außerhalb der Organisation staatlichen Behörden zu melden.

Er räumte ein, dass er sich nicht daran erinnern könne, diese Möglichkeit mit BCG ausdrücklich besprochen zu haben.

Das ist eine wichtige Differenzierung:

Ein formales Recht, zur Polizei zu gehen, hilft nur begrenzt, wenn ein Betroffener innerhalb eines stark geschlossenen religiösen Systems nicht ausdrücklich darüber informiert oder dazu ermutigt wird.

Ob und inwieweit dies tatsächlich BCGs Entscheidung beeinflusste, ergibt sich aus ihrer eigenen Aussage. Day 151 zeigt jedoch, dass de Rooy selbst keinen konkreten Mechanismus nennen konnte, durch den Betroffene damals über diese Möglichkeit aufgeklärt wurden.


Die Wiederaufnahme des Beschuldigten

Ein großer Teil von Day 151 beschäftigt sich anschließend mit einem Thema, das bisher nur am Rand vorkam:

Wie konnte ein wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens ausgeschlossener Mann später wieder in die Religionsgemeinschaft aufgenommen werden?

BCGs Vater wurde zunächst ausgeschlossen.

Bereits weniger als ein Jahr später wurde aus einer anderen Versammlung erstmals seine Wiederaufnahme vorgeschlagen. De Rooy bestätigte vor der Commission, dass dies selbst aus heutiger Sicht ein außergewöhnlich kurzer Zeitraum gewesen wäre. Der erste Antrag wurde abgelehnt.

Weitere Anträge folgten.

Der Mann wechselte während dieser Zeit mehrfach die Versammlung. Dadurch waren schließlich mehrere Ältestenschaften mit der Frage beschäftigt:

  • die ursprüngliche Versammlung Mareeba,
  • Beenleigh East,
  • später St George.

Zwischen diesen Versammlungen und dem Zweigbüro wurden zahlreiche Briefe ausgetauscht.


1992: Wiederaufnahme nach ungefähr drei Jahren

Im Oktober 1992 empfahl die Versammlung St George schließlich die Wiederaufnahme.

Die dortigen Ältesten erklärten, sie hätten den Mann rund zehn Monate beobachtet und seien zu dem Ergebnis gekommen, dass ausreichende Gründe für eine Wiederaufnahme bestünden.

Das ursprüngliche Komitee in Mareeba stimmte anschließend zu. In seinem Schreiben wurde erklärt, der Mann zeige „godly sorrow“ und „true and genuine repentance“, also gottgemäße Traurigkeit und echte Reue.

Damit wurde der Beschuldigte ungefähr drei Jahre nach seinem Ausschluss wieder als Mitglied aufgenommen.

Justice McClellan und Angus Stewart hinterfragten insbesondere, wie sicher ein ausschließlich religiöses Komitee überhaupt beurteilen könne, ob bei einem Sexualstraftäter echte Reue zugleich mit einem ausreichend geringen Wiederholungsrisiko verbunden sei.

De Rooy räumte ein, nicht entsprechend fachlich ausgebildet zu sein und selbst davon auszugehen, dass bei solchen Tätern ein Risiko weiterer Taten bestehen könne.


BCG wurde bei der Wiederaufnahme nicht einbezogen

Dieser Punkt ist besonders wichtig.

Stewart fragte de Rooy, ob das Komitee vor der Wiederaufnahme:

  • BCG nach ihrer Einschätzung gefragt hatte,
  • geprüft hatte, ob ihr Vater sich bei ihr entschuldigt hatte,
  • oder sie anderweitig in die Entscheidung einbezogen hatte.

De Rooy konnte sich an keine solche Einbeziehung erinnern.

Auf die Frage, ob es besser gewesen wäre, BCG vor der Wiederaufnahme ihres Vaters anzuhören, stimmte er schließlich zu.

Das ist ein struktureller Punkt, den wir später unbedingt gesondert behandeln sollten:

Das interne Verfahren bewertete die Reue des Täters – die Perspektive des Betroffenen spielte bei seiner Wiederaufnahme offenbar keine fest verankerte Rolle.


Und welche Schutzmaßnahmen gab es nach der Wiederaufnahme?

Stewart ging anschließend die Einschränkungen durch, die nach der Wiederaufnahme galten.

Dabei stellte er fest, dass die damaligen Einschränkungen vor allem religiöse Funktionen und Vorrechte betrafen.

Die Frage, welche konkreten Maßnahmen erforderlich seien, um andere Kinder vor einem bekannten Täter zu schützen, war darin weit weniger klar abgebildet.

De Rooy erklärte rückblickend, dass er solche Fragen heute anders betrachten und dafür weitere Anleitung einholen würde.

Auch hier zeigt sich ein Grundproblem:

Die Organisation verfügte über detaillierte Regeln darüber, welche religiösen Aufgaben jemand übernehmen durfte. Die Frage des professionellen Risikomanagements gegenüber möglichen weiteren Betroffenen war wesentlich weniger ausgeprägt.


Monty Baker: ein ehemaliger Ältester mit ungewöhnlich deutlichen Antworten

Nach Abschluss der Aussage de Rooys wurde Montague John „Monty“ Baker per Videoschaltung aus Brisbane vernommen.

Baker war 1969 getauft worden und seit 1974 Ältester. In der Versammlung Beenleigh East war er damals vorsitzführender Aufseher und hatte mit mehreren Wiederaufnahmeanträgen von BCGs Vater zu tun.

Seine schriftliche Aussage vom 7. Juli 2015 wurde als Exhibit 29-0017 aufgenommen.

Baker war zum Zeitpunkt der Royal Commission kein aktiver Zeuge Jehovas mehr und äußerte sich in mehreren Punkten ausgesprochen kritisch über das damalige Verfahren.


Baker hatte die Wiederaufnahme zunächst mehrfach abgelehnt

Bakers Versammlung war zeitweise für die Bearbeitung der Wiederaufnahmeanträge zuständig.

Er bestätigte, dass sein Komitee mehrere Anträge abgelehnt hatte.

Nach seiner Erinnerung hielt er den Beschuldigten damals nicht für ausreichend ehrlich oder reuig. In der internen Korrespondenz wurde wiederholt darüber diskutiert, ob dieser die Schwere seines früheren Verhaltens tatsächlich anerkenne.

Baker erfuhr während der Royal-Commission-Anhörung, dass der Mann später dennoch wieder aufgenommen worden war.

Seine Reaktion war ausgesprochen deutlich: Er erklärte, darüber selbst heute noch fassungslos zu sein und könne nicht verstehen, dass die Wiederaufnahme so schnell erfolgt sei.


„Das Opfer muss eine Stimme haben“

Die Vertreterin von BCG fragte Baker gegen Ende seiner Aussage:

Sollte ein Betroffener bei der Entscheidung über die Wiederaufnahme desjenigen, der ihn missbraucht hat, eine Stimme haben?

Bakers Antwort war eindeutig:

„Without a doubt.“

Also:

„Ohne jeden Zweifel.“

Damit bestätigte auch ein zweiter ehemaliger Verantwortlicher an diesem Tag ausdrücklich, dass die Perspektive der betroffenen Person in einem verbesserten Wiederaufnahmeverfahren berücksichtigt werden sollte.


Dann kommen die 1.006 Akten zur Sprache

Bakers Aussage enthält noch eine besonders interessante Passage.

In seiner schriftlichen Erklärung hatte er zunächst behauptet, sexueller Kindesmissbrauch sei bei den Zeugen Jehovas kein verbreitetes Problem wie in manchen anderen Institutionen.

Nach seiner Aussageserstellung hatte er jedoch die Eröffnung der Royal Commission gehört und erfahren, dass Watchtower selbst Unterlagen zu 1.006 beschuldigten Personen übergeben hatte.

Baker erklärte, diese Zahl habe ihn überrascht und er könne sie kaum glauben. Er betonte, während seiner aktiven Jahre fast nie von solchen Fällen gehört zu haben.

Justice McClellan machte ihn daraufhin auf einen bemerkenswerten Widerspruch aufmerksam:

Wenn ein langjähriger Ältester kaum von Fällen wusste, während die Organisation gleichzeitig über mehr als tausend entsprechende Akten verfügte, dann müsse zumindest erwogen werden, dass diejenigen, die von diesen Fällen wussten, nicht darüber sprachen.

Baker antwortete, das sei offensichtlich möglich.


Die Reputation der Organisation als „Asset“

Justice McClellan fragte Baker anschließend, ob die Organisation ein Interesse daran gehabt haben könnte, dass solche Informationen nicht allgemein bekannt wurden.

Baker erklärte sinngemäß:

Der Ruf der Zeugen Jehovas als moralisch „reine“ Gemeinschaft sei eines ihrer wichtigen Güter und ein Grund, weshalb sich Menschen von der Organisation angezogen fühlten. Eine große Zahl bekannt gewordener Missbrauchsfälle hätte diesen Ruf beschädigt und wäre für die Organisation peinlich gewesen.

Wichtig ist die Einordnung:

Das war Bakers Einschätzung, nicht an dieser Stelle bereits eine abschließende Feststellung der Royal Commission.

Aber für unser Dossier ist die Passage trotzdem interessant, weil sie von einem Mann stammt, der jahrzehntelang selbst Ältester gewesen war.


Wieder die Frage nach Frauen im Verfahren

Gegen Ende von Day 151 kam ein weiteres Thema zurück, das bereits bei Dr. Applewhite eine Rolle gespielt hatte.

Baker bestätigte:

Älteste können bei den Zeugen Jehovas ausschließlich Männer sein.

Damit sind auch die Personen, die über die Wahrheit eines Missbrauchsvorwurfs und die religiösen Konsequenzen entscheiden, ausschließlich Männer.

Justice McClellan fragte Baker deshalb, ob ein internes Verfahren für eine junge weibliche Betroffene besser sein könnte, wenn wenigstens eine Frau tatsächlich an der Entscheidung beteiligt wäre.

Baker räumte ein, dass die Anwesenheit einer Frau die Situation für eine Betroffene erheblich erleichtern könne. Gleichzeitig hielt er an der religiösen Regel fest, dass Frauen keine Ältesten sein könnten.

Damit wurde nun immer klarer, dass die Commission nicht lediglich eine Begleitperson meinte.

Es ging um die Frage:

Warum dürfen Frauen zwar unterstützen oder trösten, aber nicht gleichberechtigt an der Untersuchung und Entscheidung eines Missbrauchsvorwurfs mitwirken?

Diese Frage wird später auch Geoffrey Jackson direkt gestellt.


Welche Beweismittel wurden an Day 151 aufgenommen?

Am 3. August wurden zwei neue Haupt-Exhibits aufgenommen:

Exhibit 29-0016

Statement of Albert Ronald de Rooy
Dokument-ID: STAT.0597.001.0001_R
Datum: 10. Juli 2015

Exhibit 29-0017

Statement of Monty Baker
Dokument-ID: STAT.0605.001.0001_R
Datum: 7. Juli 2015.

Daneben wurden während der Befragungen zahlreiche bereits vorhandene interne Briefe, Akten und ältere Aussagen herangezogen, insbesondere die umfangreiche Korrespondenz über die Ausschließung und spätere Wiederaufnahme von BCGs Vater.


Warum ist Day 151 besonders wichtig?

Day 151 verbindet mehrere zentrale Probleme der gesamten Untersuchung miteinander.

1. „Nulltoleranz“ und tatsächliche Praxis

De Rooy bezeichnete die Position der Organisation als Nulltoleranz. Gleichzeitig bestätigte er, dass ein als reuig betrachteter Täter in der Versammlung verbleiben konnte und nicht automatisch den Behörden gemeldet wurde.

2. Die Zwei-Zeugen-Regel trotz Glaubwürdigkeit

De Rooy erklärte ausdrücklich, dass er BCG glaubte. Trotzdem sah er sich ohne die nach den internen Regeln erforderliche Bestätigung zunächst daran gehindert, entsprechend zu handeln.

3. Selbst nach einem Eingeständnis keine Meldung

Nachdem der Beschuldigte die Vorwürfe im Berufungsverfahren eingeräumt hatte, wurde der Fall von den Ältesten trotzdem nicht der Polizei gemeldet.

4. Reue statt professioneller Risikobewertung

Bei der Wiederaufnahme stand vor allem die Frage im Mittelpunkt, ob der Täter religiöse Reue zeigte. Die Commission stellte daneben die Frage nach dem tatsächlichen Risiko für weitere Kinder.

5. Die Betroffene hatte keine feste Rolle bei der Wiederaufnahme

BCG wurde offenbar nicht systematisch gefragt, ob sich ihr Vater entschuldigt hatte oder wie sie seine Wiederaufnahme beurteilte. Sowohl de Rooy als auch Baker erkannten vor der Commission an, dass ihre Perspektive hätte berücksichtigt werden sollen.

6. Wissen war stark abgeschottet

Baker war jahrzehntelang Ältester und dennoch von der Existenz von 1.006 Akten überrascht. Das zeigt, wie wenig selbst Funktionsträger über das Gesamtbild innerhalb der Organisation wissen konnten.


Selbst nachlesen

Das vollständige offizielle Protokoll:

Transcript Day 151 – 3. August 2015

Alle Beweismittel von Case Study 29:

Beweisstück-Verzeichnis Case Study 29

Die Commission vertagte sich um 16:10 Uhr auf Dienstag, den 4. August 2015, 10 Uhr. Für Day 152 kündigte Angus Stewart als ersten Zeugen Allan Pencheff an.

Day 152 wird für unser Dossier noch einmal eine andere Größenordnung erreichen, weil dort nicht mehr nur einzelne historische Fälle im Mittelpunkt stehen. Jetzt beginnt die Commission stärker, die übergeordneten Strukturen, Richtlinien, das Zweigbüro und schließlich die systematische Auswertung der Fallakten auseinanderzunehmen.

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