Das höchste Zivilgericht Schottlands hat in zwei Fällen medizinische Behandlungen von Kindern genehmigt, obwohl deren Eltern als Zeugen Jehovas Bluttransfusionen aus religiösen Gründen abgelehnt hatten.
Die Entscheidung wurde am 20. August 2026 von Lord Braid am Court of Session in Edinburgh veröffentlicht. Sie betrifft insgesamt drei Kinder. Bei zwei der drei Fälle handelt es sich ausdrücklich um Familien von Zeugen Jehovas.
Originalentscheidung des Court of Session – [2026] CSOH 76
Ein 13-Jähriger mit einer schweren Krebserkrankung
Der erste Fall betrifft einen 13-jährigen Jungen, der an einem aggressiven Hirntumor erkrankt ist. Er hat außerdem schweren nonverbalen Autismus und wurde von seinen Ärzten als nicht entscheidungsfähig hinsichtlich seiner medizinischen Behandlung eingestuft.
Der Junge und seine Eltern sind Zeugen Jehovas.
Nach der Gerichtsentscheidung hatten die Eltern ausdrücklich erklärt, einer Transfusion der von den Zeugen Jehovas abgelehnten primären Blutbestandteile nicht zuzustimmen. Gleichzeitig benötigte ihr Sohn eine Strahlen- und anschließende Chemotherapie, um die bestmögliche Chance auf Heilung und langfristiges Überleben zu erhalten. Ohne diese Behandlung sei ein Tod durch ein Wiederauftreten der Erkrankung wahrscheinlich gewesen.
Die Behandlung konnte wiederum eine schwere Anämie verursachen. Für diesen Fall wollten die Ärzte bereits im Voraus die gerichtliche Erlaubnis erhalten, Blut geben zu dürfen, falls dies notwendig würde, um Tod oder schwere gesundheitliche Schäden zu verhindern.
Das Gericht gab diese Erlaubnis. Eine Transfusion wurde damit allerdings nicht automatisch angeordnet. Sie durfte nur erfolgen, wenn der behandelnde Arzt sie tatsächlich für notwendig hielt.
Dreijähriger Junge mit Nierenerkrankung und Sichelzellkrankheit
Der zweite Fall betrifft einen dreijährigen Jungen, der wegen einer Blockade des Abflusses seiner rechten Niere operiert werden musste.
Zusätzlich leidet das Kind an Sichelzellkrankheit, wodurch eine Operation medizinisch komplizierter wurde.
Auch dieser Junge und seine Eltern sind Zeugen Jehovas. Die Eltern verweigerten aus religiösen Gründen ihre Zustimmung zur Verwendung von Blutprodukten.
Die Ärzte hatten zuvor erhebliche Anstrengungen unternommen, um eine Transfusion zu vermeiden. Unter anderem wurde der Hämoglobinwert des Kindes durch eine alternative medizinische Behandlung erfolgreich erhöht. Das Gericht hielt ausdrücklich fest, dass die behandelnden Ärzte weiterhin alles unternehmen sollten, um ohne Blut auszukommen.
Lord Braid stellte später fest, dass Blutprodukte in diesem Fall nur „als letztes Mittel“ eingesetzt werden sollten. Die gerichtliche Genehmigung sei bewusst so eng wie möglich formuliert worden.
Bemerkenswerter Punkt: Die Eltern bekämpften die Gerichtsverfahren nicht
Eine Besonderheit der beiden Zeugen-Jehovas-Fälle ist leicht zu übersehen:
Die Eltern verweigerten zwar selbst die Zustimmung zur Bluttransfusion, widersetzten sich aber anschließend nicht den Anträgen des Krankenhauses beim Gericht.
Lord Braid schrieb sogar, es habe zumindest Anzeichen dafür gegeben, dass die Eltern erwarteten, dass das Gericht die notwendige Zustimmung erteilen würde, damit die Behandlung durchgeführt werden könne und ihr Kind nicht sterbe.
Das ist für die Einordnung interessant: Die Eltern mussten damit nicht persönlich einer aus ihrer Sicht religiös verbotenen Bluttransfusion zustimmen. Die Verantwortung für diese Entscheidung wurde stattdessen auf das Gericht übertragen.
Das Gericht als „drittes Elternteil“
Der juristisch interessanteste Teil der Entscheidung geht jedoch über die beiden konkreten Fälle hinaus.
Das Gericht beschäftigte sich mit der sogenannten parens-patriae-Jurisdiktion. Vereinfacht gesagt handelt es sich um die Schutzfunktion des Gerichts für Menschen, die bestimmte Entscheidungen nicht selbst treffen können.
Lord Braid stellte ausdrücklich klar, dass diese Befugnis nicht nur dann besteht, wenn ein Kind keine Eltern mehr hat.
Wenn eine medizinische Behandlung notwendig ist, um Tod oder schwere Schäden eines Kindes zu verhindern, könne das Gericht auch eingreifen, wenn Eltern zwar vorhanden seien, ihre Zustimmung aber aus religiösen, moralischen oder persönlichen Gründen verweigern.
Der Richter beschrieb die Rolle des Gerichts in einer solchen Situation bemerkenswert anschaulich:
Das Gericht handelt in solchen Fällen faktisch wie ein „drittes Elternteil“.
Gleichzeitig betonte Lord Braid, dass ein solcher staatlicher Eingriff eine Ausnahme von der elterlichen Entscheidungsfreiheit darstelle. Er müsse deshalb verhältnismäßig sein und auf einem tatsächlichen Risiko für das Kind beruhen.
Kindeswohl steht über den religiösen Vorstellungen der Eltern
Nach schottischem Recht können religiöse Überzeugungen der Eltern bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Sie besitzen jedoch keinen Vorrang gegenüber dem Wohl des Kindes.
Bei den beiden Jungen sah das Gericht ein konkretes Risiko schwerer gesundheitlicher Schäden beziehungsweise des Todes. Deshalb durfte die fehlende Zustimmung der Eltern durch eine gerichtliche Genehmigung ersetzt werden.
Das Gericht verwies dabei auch auf die UN-Kinderrechtskonvention. Das Wohl des Kindes müsse eine vorrangige Erwägung sein und Kinder hätten ein Recht auf Leben sowie auf größtmögliche Entwicklung.
Richter: Es handelt sich trotzdem um „liebevolle Eltern“
Lord Braid machte zugleich deutlich, dass er die Fälle nicht als klassischen Kinderschutzfall betrachtete.
Es habe keinerlei Bedenken der Sozialbehörden hinsichtlich der Eltern gegeben. Der Richter bezeichnete sämtliche Eltern in den drei Verfahren ausdrücklich als liebevolle Eltern, die entsprechend ihrer eigenen Vorstellung vom Wohl ihrer Kinder gehandelt hätten.
Eine Herausnahme der Kinder aus den Familien hielt er deshalb für unangemessen.
Das Gericht beschränkte sich darauf, für die konkret notwendigen medizinischen Maßnahmen die fehlende Zustimmung zu ersetzen.
Schon 2025 hatte ein schottisches Gericht einen ähnlichen Fall
Die Entscheidung steht nicht völlig allein.
Bereits im Dezember 2025 hatte sich das Court of Session mit einer 14-jährigen Zeugin Jehovas beschäftigt. Die Jugendliche hatte selbst erklärt, auch bei einer lebensbedrohlichen Situation keine Transfusion primärer Blutbestandteile akzeptieren zu wollen.
In diesem Fall hatten Ärzte die Jugendliche sogar als grundsätzlich fähig eingeschätzt, diese Entscheidung zu verstehen. Trotzdem wurde eine gerichtliche Erlaubnis beantragt, im medizinischen Notfall eine Transfusion vornehmen zu können.
Gerichtsentscheidung von Dezember 2025 – [2025] CSOH 121
Die neue Entscheidung von August 2026 entwickelt diese Rechtsprechung nun weiter und stellt klar, dass das Gericht auch bei lebenden und grundsätzlich fürsorglichen Eltern eingreifen kann, wenn diese eine notwendige medizinische Behandlung verweigern.
Ein dritter Fall hatte nichts mit den Zeugen Jehovas zu tun
In derselben Gerichtsentscheidung wurde noch ein dritter Fall behandelt.
Dabei ging es um ein zehnjähriges Mädchen, das nach einem Hundebiss gegen Tetanus behandelt werden sollte. Die Eltern bevorzugten natürliche und ganzheitliche Behandlungsmethoden und lehnten die empfohlenen Injektionen zunächst ab.
Das Gericht genehmigte auch hier die dringend notwendige Behandlung.
Wichtig für die Berichterstattung: Die veröffentlichte Gerichtsentscheidung bezeichnet nur die Familien der Kinder A und B als Zeugen Jehovas. Beim dritten Fall wird keine Zugehörigkeit zu den Zeugen Jehovas genannt. JW Files grenzt dies in seinem Bericht ebenfalls korrekt ab.
Warum der Fall für Zeugen Jehovas interessant ist
Die Entscheidung zeigt erneut den Konflikt zwischen zwei Ebenen:
Eltern besitzen grundsätzlich ein weitreichendes Recht, Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen und ihre religiösen Überzeugungen bei diesen Entscheidungen zu berücksichtigen.
Dieses Recht endet nach Auffassung des schottischen Gerichts jedoch dort, wo einem nicht selbst entscheidungsfähigen Kind Tod oder ernsthafte gesundheitliche Schäden drohen.
Das Gericht darf in einer solchen Situation die verweigerte elterliche Zustimmung ersetzen.
Besonders bemerkenswert ist dabei, dass die Entscheidung nicht davon ausgeht, die Eltern seien schlechte oder verantwortungslose Eltern. Im Gegenteil: Lord Braid bezeichnet sie ausdrücklich als liebevoll.
Die religiöse Überzeugung der Eltern wird respektiert. Das Recht des Kindes auf Schutz von Leben und Gesundheit erhält im konkreten Notfall jedoch Vorrang.
Quellen
Court of Session: Originalentscheidung [2026] CSOH 76 vom 20. August 2026
Court of Session: frühere Entscheidung [2025] CSOH 121 vom 4. Dezember 2025
STV News: Doctors can give treatment to children whose parents refuse consent, judge rules
JW Files: ausführliche Aufarbeitung der Entscheidung
Scottish Legal News: juristische Zusammenfassung von [2026] CSOH 76
Stand: 4. September 2026

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