New York, 9. August 2026 – Ein Gericht im US-Bundesstaat New York hat die Wachtturm-Gesellschaft in einem Missbrauchsverfahren angewiesen, umfangreiche interne Unterlagen über bekannte Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs herauszugeben. Wenige Monate später wurde das Verfahren durch einen vertraulichen Vergleich beendet.
Im Mittelpunkt steht das Verfahren Pearl Grape v. Watchtower Bible and Tract Society of New York. Am 18. Februar 2026 wies Richter Alexander M. Tisch einen Antrag der Wachtturm-Gesellschaft zurück, bestimmte Dokumente vor der Herausgabe zu schützen. Betroffen waren Antworten von Versammlungen aus den gesamten USA auf ein Schreiben der Organisation vom 14. März 1997. Darin waren Ältestenschaften aufgefordert worden, Personen zu melden, die als Älteste oder Dienstamtgehilfen dienten oder gedient hatten und von denen bekannt war, dass sie sexuellen Kindesmissbrauch begangen hatten.
Das Gericht ordnete ausdrücklich an, die eingegangenen Antworten im Rahmen des sogenannten Discovery-Verfahrens herauszugeben. Die Wachtturm-Gesellschaft hatte unter anderem argumentiert, die Unterlagen seien nicht relevant beziehungsweise durch religiöse Vertraulichkeitsrechte geschützt. Mit diesen Einwänden konnte sie sich nicht durchsetzen.
Zusätzlich musste in dem Verfahren ein zuvor teilweise geschwärzter Bericht über den Ausschluss eines Beschuldigten ungeschwärzt vorgelegt werden. Das Gericht stellte fest, dass es sich dabei nicht um eine vertrauliche seelsorgerische Kommunikation, sondern um einen Bericht eines Ältestenkomitees an eine übergeordnete Stelle der Organisation gehandelt habe.
Zu einer öffentlichen Auswertung der angeforderten Unterlagen kam es jedoch nicht. Im Mai 2026 wurden sowohl das Verfahren Grape als auch ein eng damit verbundenes Verfahren, Owen v. Watchtower, nach vertraulichen Vergleichen beendet. Über mögliche Zahlungen oder weitere Bedingungen wurde öffentlich nichts bekannt. Die Vergleiche stellen keine gerichtliche Feststellung einer Haftung dar.
Damit bleibt eine zentrale Frage offen: Welche Informationen über sexuellen Kindesmissbrauch wurden über Jahrzehnte am Hauptsitz der Zeugen Jehovas gesammelt und wie umfangreich ist dieser Datenbestand tatsächlich?
Das Thema dürfte die Gerichte weiter beschäftigen. Im Juni 2026 wurde in New York mit D.B. Doe v. Governing Body of Jehovah’s Witnesses bereits ein weiteres Missbrauchsverfahren eingereicht, in dem neben der Watchtower Bible and Tract Society ausdrücklich auch die Leitende Körperschaft der Zeugen Jehovas als Beklagte genannt wird. Die darin erhobenen Vorwürfe sind bislang nicht gerichtlich festgestellt.
Quellen
- New York State Courts – NYSCEF Case Search
Dort nach Grape v. Watchtower, Index No. 511806/2021, suchen. Relevant sind insbesondere Doc. No. 121 vom 18.02.2026 sowie Doc. Nos. 123 und 126.https://iapps.courts.state.ny.us/nyscef/CaseSearch - JW Files – Zusammenfassung des Grape-/Owen-Verfahrens mit Verweisen auf die Originalakten
https://jwfiles.com/article/new-york-watchtower-warne-abuse-records-2026/ - D.B. Doe v. Governing Body of Jehovah’s Witnesses – Klageschrift vom 16. Juni 2026
https://www.jwchildabuse.org/document/1-0-complaint-db-doe-v-watchtower/ - AvoidJW – Bericht über den neuen D.B.-Doe-Fall
https://avoidjw.org/news/lawsuit-alleges-abuse-brooklyn-bethel-sa-elder/

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