Gründe für den angeordneten Gemeinschaftsentzug bei Zeugen Jehovas

Zusammenfassung (1 Minute Lesezeit):

Der Beitrag dokumentiert, auf Basis offizieller WACHTTURM-Publikationen, welche Verhaltensweisen bei Zeugen Jehovas zum Gemeinschaftsentzug führen können – darunter nicht nur „sexuelle Unmoral“ oder Gewalt, sondern auch das Verbreiten abweichender religiöser Lehren, bestimmte Kontakte zu Ausgeschlossenen, Verstöße gegen die von der Organisation geforderte Neutralität oder medizinische Entscheidungen wie die bewusste Annahme einer Bluttransfusion ohne anschließende Reue.

Besonders gravierend: Selbst ein freiwilliges Verlassen der Gemeinschaft führt zu denselben organisatorischen Folgen wie ein Gemeinschaftsentzug. Die Bekanntmachung an die Versammlung unterscheidet nicht zwischen beiden Fällen. In beiden Fällen lautet sie lediglich: „[Name] ist kein Zeuge Jehovas mehr.“

Die Folgen für das soziale Umfeld können erheblich sein, da Ausgeschlossene und Personen, die die Gemeinschaft verlassen haben, hinsichtlich des Umgangs weitgehend denselben organisatorischen Regeln unterliegen.

Fazit: Der Gemeinschaftsentzug ist kein auf wenige schwere Straftaten oder moralische Verfehlungen begrenztes Instrument. Das interne Regelwerk erfasst eine Vielzahl religiöser, persönlicher und sozialer Verhaltensweisen.

Dokumentierte Gründe und Verfahren aus offiziellen Publikationen der Wachtturm-Gesellschaft

Einleitung

Die nachfolgende Übersicht dokumentiert jene Verhaltensweisen, die gemäß den Richtlinien der Zeugen Jehovas zu einem Gemeinschaftsentzug („Ausschluss“) oder dazu führen können, dass eine Person organisatorisch als jemand gilt, der „die Gemeinschaft verlassen“ hat.

Sie basiert insbesondere auf dem internen Ältestenhandbuch Hütet die Herde Gottes. Zum Vergleich wurden die Ausgaben April 2021, April 2023 und April 2024 herangezogen.

Die Auflistung versteht sich nicht als bloße Meinungsäußerung, sondern als quellenbasierte Dokumentation der innerhalb der Organisation geltenden Vorschriften.


Verlassen der Gemeinschaft – andere Bezeichnung, weitgehend gleiche organisatorische Folgen

Wer ausdrücklich erklärt, nicht mehr als Zeuge Jehovas bekannt sein zu wollen, wird nach Kapitel 18 des Ältestenbuches als jemand behandelt, der „die Gemeinschaft verlassen“ hat.

Das Buch unterscheidet formal zwischen einem Gemeinschaftsentzug und dem freiwilligen Verlassen der Gemeinschaft. Beim Gemeinschaftsentzug entscheidet ein Rechtskomitee über einen reuelosen Missetäter; beim Verlassen der Gemeinschaft erklärt die betreffende Person selbst, kein Zeuge Jehovas mehr sein zu wollen.

Bleibt die Person bei dieser Entscheidung, wird dies organisatorisch akzeptiert.

Die anschließende Bekanntmachung an die Versammlung ist denkbar knapp:

„[Name der Person] ist kein Zeuge Jehovas mehr.“

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 18, Abs. 5
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Formulierung ist bemerkenswert, weil dieselbe Bekanntmachung auch nach einem Gemeinschaftsentzug verwendet wird. In der Ausgabe 2024 wird beispielsweise nach einem Gemeinschaftsentzug ebenfalls genau diese Bekanntmachung vorgeschrieben.

Der Unterschied zwischen Gemeinschaftsentzug und Verlassen der Gemeinschaft ist damit zwar verfahrensrechtlich vorhanden, für Außenstehende ist er anhand der Bekanntmachung jedoch nicht erkennbar.

Personen, die die Gemeinschaft verlassen haben, werden auch in anderen Regelungen gemeinsam mit Ausgeschlossenen behandelt, etwa beim Umgang mit ihnen oder bei einer späteren Wiederaufnahme.


1. Sexuelle Unmoral (Porneía)

Kapitel 12, Absätze 3–6

Das Ältestenbuch definiert porneía als den „lüsternen, unsittlichen Gebrauch der Genitalien“. Dazu gehören unter anderem Oral- und Analverkehr sowie die absichtliche sexuelle Reizung der Genitalien von Personen, die nach den Regeln der Organisation nicht miteinander verheiratet sind.

Bemerkenswert ist dabei ausdrücklich:

„pornéia erfordert weder Hautkontakt […] noch einen Orgasmus.“

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 3–6
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Regelung ist bereits in der Ausgabe 2021 enthalten. Dort werden Oral- und Analverkehr sowie die absichtliche Reizung der Genitalien ausdrücklich genannt. Auch 2023 enthält dieselbe Definition.

Kommentar: Damit können auch sexuelle Handlungen ohne Geschlechtsverkehr oder Orgasmus ein Rechtskomiteeverfahren auslösen.


2. Apostasie – Lehrenabweichung und religiöse Beteiligung

Kapitel 12, Absatz 39 ff.

Das Ältestenbuch definiert Abtrünnigkeit als Abwendung von der „wahren Anbetung“, deren Aufgabe und Rebellion dagegen.

Darunter werden unter anderem aufgeführt:

  • Festtage der „falschen Religion“ feiern
  • Beteiligung an Aktivitäten anderer Religionen
  • absichtliches Verbreiten von Lehren, die nach Auffassung der Zeugen Jehovas der biblischen Wahrheit widersprechen
  • Spaltungen verursachen oder Sekten fördern

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 39
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Bestimmung findet sich bereits 2021 einschließlich der vier genannten Unterpunkte. In der Ausgabe 2024 wird zudem ausdrücklich erklärt, dass das vorsätzliche Untergraben des Vertrauens in die Leitung als Abtrünnigkeit gelten oder dazu führen kann.

Kommentar: Aufrichtige Zweifel allein werden im Buch nicht unmittelbar als Abtrünnigkeit bezeichnet. Das fortgesetzte oder absichtliche Verbreiten von Lehren, die der offiziellen Lehre widersprechen, kann jedoch nach erfolglosen Ermahnungen zu einem Rechtskomiteeverfahren führen.


3. Kontakt zu Ausgeschlossenen oder Personen, die die Gemeinschaft verlassen haben

Kapitel 12, Absatz 17.1

Unter „dreistem Verhalten“ behandelt das Ältestenbuch auch den wiederholten „unnötigen Umgang“ mit Ausgeschlossenen oder Personen, die die Gemeinschaft verlassen haben.

Bei Personen, mit denen keine Verwandtschaft besteht, ist nach wiederholtem Rat bei vorsätzlichem und fortgesetztem Umgang ein Rechtskomiteeverfahren vorgesehen.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 17.1
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Bei Verwandten ist die Regel differenzierter: Hat jemand unnötigen Umgang mit ausgeschlossenen Verwandten außerhalb des eigenen Haushalts, sollen Älteste zunächst Rat geben. Ein Rechtskomitee wird laut Ältestenbuch grundsätzlich erst dann tätig, wenn beharrlich „geistige Gemeinschaft“ gepflegt oder der Gemeinschaftsentzug wiederholt öffentlich kritisiert wird.

Diese Unterscheidung findet sich bereits in der Ausgabe von 2021.

Kommentar: Der Umgang mit ausgeschlossenen Familienangehörigen ist damit zwar organisatorisch eingeschränkt und kann Auswirkungen auf „Vorrechte“ haben; gewöhnlicher Kontakt zu einem verwandten Ausgeschlossenen führt jedoch nicht automatisch zu einem Rechtskomiteeverfahren.


4. Förderung „falscher Religion“ durch die Berufstätigkeit

Kapitel 12, Absatz 39.5

Auch eine berufliche Tätigkeit kann nach dem Ältestenbuch einen Gemeinschaftsentzug zur Folge haben.

Das Buch führt unter Abtrünnigkeit ausdrücklich die Kategorie auf:

„Jemandes Berufstätigkeit fördert falsche Religion.“

Ein Arbeitsverhältnis, das nach Auffassung der Organisation eng mit „falscher Religion“ verbunden ist oder diese fördert, kann einen Gemeinschaftsentzug nach sich ziehen. Gewöhnlich werden sechs Monate eingeräumt, um die Situation zu ändern.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 39.5
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Regel ist bereits in der Ausgabe 2021 nahezu identisch enthalten.


5. Bluttransfusion ohne Reue

Kapitel 18, Absatz 3 Punkt 3

Die Einwilligung in eine Bluttransfusion wird im Ältestenbuch nicht als gewöhnlicher Fall eines Gemeinschaftsentzugs durch ein Rechtskomitee behandelt. Sie fällt unter die Kategorie „Verlassen der Gemeinschaft“.

Das Buch beschreibt den Fall einer Person, die bewusst nicht auf Blut verzichtet und dies nicht bereut.

Willigt jemand in eine Bluttransfusion ein, soll zunächst ein Komitee – ausdrücklich kein Rechtskomitee – den Sachverhalt und die Einstellung der Person feststellen.

Bereut die Person, soll ihr geistig geholfen werden. Stellt das Komitee dagegen fest, dass keine Reue vorliegt, wird bekannt gegeben, dass die betreffende Person kein Zeuge Jehovas mehr ist.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 18, Abs. 3(3)
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Regel ist in allen drei vorgelegten Ausgaben enthalten. Die Ausgabe 2023 beschreibt ausdrücklich sowohl die Bluttransfusion als auch die unterschiedliche Behandlung abhängig davon, ob Reue festgestellt wird. Die Ausgabe 2024 enthält dieselbe Regelung.

Kommentar: Die Entscheidung für eine Bluttransfusion führt demnach nicht automatisch zur Bekanntmachung. Entscheidend ist nach dem internen Regelwerk, ob die Person anschließend Reue zeigt. Wird keine Reue festgestellt, gilt sie organisatorisch als jemand, der die Gemeinschaft verlassen hat.


6. Rauchen, Drogenkonsum und Trunkenheit

Kapitel 12, Absätze 15.4 sowie 18–19

Bei Tabak, Marihuana, illegalen oder suchterzeugenden Drogen und Medikamentenmissbrauch sollen die Ältesten zunächst Umstände und Ausmaß beurteilen.

Das Buch erklärt:

Ist der Drogenmissbrauch zur Gewohnheit geworden, muss ein Rechtskomitee tätig werden.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 15.4
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Bereits die Ausgabe 2021 enthält diese Regel nahezu wortgleich. Die Ausgabe 2024 unterscheidet dabei ausdrücklich zwischen vereinzeltem Konsum und einem zur Gewohnheit gewordenen Verhalten.

Zur Trunkenheit heißt es, dass ein Rechtskomitee eingesetzt wird, wenn sich jemand gewohnheitsmäßig betrinkt oder sich einmalig betrinkt und dadurch allgemein einen schlechten Ruf erlangt.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 18–19
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Ausgabe 2021 enthält diese Regel bereits ausdrücklich. Auch 2023 ist der Wortlaut praktisch identisch.

Kommentar: Ein einmaliges Betrinken führt damit nicht automatisch zu einem Rechtskomiteeverfahren. Nach dem Buch kommt es darauf an, ob dadurch „allgemein ein schlechter Ruf“ entstanden ist.


7. Politische Betätigung / Neutralitätsbruch

Kapitel 18, Absatz 3 Punkt 4

Das Ältestenbuch formuliert den Sachverhalt nicht über Parteimitgliedschaft oder eine „Wählerkarte“, sondern allgemeiner als Verletzung der von der Organisation geforderten christlichen Neutralität.

Dort heißt es:

„Schließt sich jemand einer nicht neutralen Organisation an, hat er die Gemeinschaft verlassen.“

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 18, Abs. 3(4)
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Auch eine Erwerbstätigkeit, die eng mit Tätigkeiten verbunden ist, welche die geforderte Neutralität verletzen, wird behandelt. Gewöhnlich erhält die Person sechs Monate Zeit, etwas daran zu ändern. Erfolgt keine Änderung, gilt sie nach dem Ältestenbuch ebenfalls als jemand, der die Gemeinschaft verlassen hat. Die Regel steht 2023 ausdrücklich so im Buch. Die Ausgabe 2021 enthält dieselbe Vorschrift.

Kommentar: Die Organisation verlangt damit von ihren Mitgliedern organisatorische Neutralität. Dies ist besonders interessant im Zusammenhang mit der UNO-NGO-Verbindung der Watch Tower Bible and Tract Society von 1991 bis 2001, die an anderer Stelle auf dieser Website behandelt wird.


8. Praktizierte Homosexualität

Kapitel 12, Absätze 3–6

Die Definition von porneía schließt in den neueren Ausgaben ausdrücklich homosexuelle Handlungen ein.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 3–6
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

In der Ausgabe 2023 werden homosexuelle Handlungen ausdrücklich in der Definition von porneía genannt. Die Ausgabe 2024 enthält dieselbe Einordnung.

Kommentar: Das interne Regelwerk unterscheidet hierbei zwischen homosexueller Neigung und sexuellen Handlungen. Die bloße Neigung wird in dieser Passage nicht als Grund für ein Rechtskomiteeverfahren bezeichnet; homosexuelle sexuelle Handlungen werden dagegen unter porneía eingeordnet.


9. Verleumdung, Betrug, Gewalt und Beschimpfung

Betrug und Verleumdung – Kapitel 12, Absätze 24–28

Das Ältestenbuch definiert Betrug unter anderem als bewusste Täuschung, Irreführung oder Verdrehung von Tatsachen, durch die jemand dazu gebracht werden soll, sich von etwas Wertvollem zu trennen oder auf einen Rechtsanspruch zu verzichten.

Zur Verleumdung heißt es:

„Verleumdung ist immer unwahr.“

Negatives Gerede wird ausdrücklich davon unterschieden.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 24–28
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Definition ist schon 2021 enthalten. Auch die Ausgabe 2023 verwendet dieselbe Definition des Betrugs.

Üble Beschimpfung – Kapitel 12, Absatz 29

Üble Beschimpfung wird als Beleidigen oder Schmähen einer anderen Person beschrieben.

Ein Rechtskomitee soll allerdings nicht wegen jeder Beschimpfung eingesetzt werden. Das Buch verlangt, dass die Beschimpfung extrem ist, den Frieden der Versammlung stört und trotz wiederholten Rats anhält.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 29
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Diese Einschränkung findet sich bereits 2021. und ist auch 2024 unverändert vorhanden.

Gewalt – Kapitel 12, Absätze 36–37

Wutausbrüche, Gewalttaten und häusliche Gewalt werden gesondert in Kapitel 12, Absätze 36 und 37 behandelt.

Nach Prüfung von Einstellung, Verhaltensmuster und entstandenem Schaden kann ein Rechtskomiteeverfahren erforderlich werden.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 36–37
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Die Regel ist in der Ausgabe 2021 bereits enthalten.

Kommentar: Nicht jede harsche Äußerung führt damit zu einem Rechtskomiteeverfahren. Die internen Vorgaben verlangen bei Beschimpfungen ausdrücklich eine erhebliche und fortgesetzte Form des Verhaltens.


10. Weigerung, die Familie zu versorgen

Kapitel 12, Absatz 35

Auch die vorsätzliche Verweigerung des Familienunterhalts kann ein Rechtskomiteeverfahren auslösen. Die Voraussetzungen sind allerdings enger, als eine bloße Nichtzahlung vermuten lässt.

Das Ältestenbuch verlangt unter anderem, dass sich jemand trotz vorhandener Mittel hartnäckig weigert, für seine Familie zu sorgen, und Frau und Kinder dadurch Not leiden.

Selbst dann sollen die Ältesten verschiedene Faktoren prüfen, darunter Gesundheit, finanzielle Schwierigkeiten und die Frage, ob die Person alles Vernünftige unternimmt, um die Bedürfnisse ihrer Familie zu decken.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 35
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Diese Voraussetzungen finden sich bereits in der Ausgabe 2021. Die Ausgabe 2023 enthält dieselbe Grundregel. In der Ausgabe 2024 werden gesundheitliche und finanzielle Schwierigkeiten ebenfalls ausdrücklich als zu prüfende Faktoren genannt.

Kommentar: Es handelt sich also nicht um einen automatischen Gemeinschaftsentzug bei finanziellen Schwierigkeiten. Entscheidend ist nach dem internen Regelwerk insbesondere eine hartnäckige Verweigerung trotz vorhandener Möglichkeiten.


11. Dreistes Verhalten

Kapitel 12, Absätze 16–17

Das Ältestenbuch verwendet für bestimmte schwerwiegende Verhaltensweisen die Kategorie „dreistes Verhalten“.

Dabei erklärt das Buch ausdrücklich, dass es sich nicht um geringfügiges Fehlverhalten handelt. Es müssen nach der internen Definition zwei Elemente zusammenkommen:

  1. Das Verhalten verstößt gravierend gegen die von der Organisation als göttliche Gesetze verstandenen Regeln.
  2. Die Einstellung des Betroffenen gegenüber diesen Regeln ist respektlos oder unverschämt.

Quelle: Hütet die Herde Gottes, Kapitel 12, Abs. 16–17
Ausgaben: 2021 ✓ · 2023 ✓ · 2024 ✓

Bereits 2021 beschreibt das Ältestenbuch ausdrücklich diese beiden Voraussetzungen. Die Ausgabe 2024 verwendet dieselbe Grunddefinition.

Als konkretes Beispiel behandelt das Buch anschließend den vorsätzlichen und wiederholten unnötigen Umgang mit ausgeschlossenen Personen oder Personen, die die Gemeinschaft verlassen haben.

Kommentar: „Respektlosigkeit gegenüber Ältesten“ für sich genommen ist damit kein eigenständiger Ausschlussgrund. Maßgeblich ist nach dem Buch eine Kombination aus einem als schwerwiegend bewerteten Verhalten und einer als respektlos gegenüber den religiösen Regeln eingeschätzten Haltung.

Danke fürs Lesen und für deine Zeit und dein Interesse.

💡 Auch Interessant 👇

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert