Italien: Staatsgeld für Zeugen Jehovas? EGMR-Urteil sorgt für neue Diskussion

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen Italien beschäftigt nun auch Vertreter aus Politik und Wissenschaft. Am 2. Oktober 2026 fand in der italienischen Abgeordnetenkammer eine Pressekonferenz über die jahrzehntelang verweigerte staatliche Vereinbarung mit den Zeugen Jehovas statt.

Der Hintergrund: Bereits seit 1977 bemühen sich die Zeugen Jehovas um eine sogenannte „Intesa“, einen Staatsvertrag, der Religionsgemeinschaften unter anderem den Zugang zum italienischen Kirchenfinanzierungssystem ermöglicht.

Dazu gehört das sogenannte Otto-per-mille-System. Steuerpflichtige können bestimmen, welchem berechtigten Empfänger ein Anteil von 0,8 Prozent ihrer Einkommensteuer zugutekommen soll.

Am 11. Juni 2026 entschied der EGMR einstimmig, dass Italien die Zeugen Jehovas durch die jahrzehntelange Ungleichbehandlung diskriminiert hat.

Bemerkenswert: Italien hatte unter anderem die Haltung der Zeugen Jehovas zu Bluttransfusionen, Blutspenden und politischer Wahlteilnahme als Gründe für die unterschiedliche Behandlung angeführt. Das Gericht sah darin keine ausreichende rechtliche Rechtfertigung.

Italien wurde zur Zahlung von insgesamt 18.000 Euro Schadensersatz und Verfahrenskosten verurteilt.

Was passiert jetzt?

Bei der Pressekonferenz vom 2. Oktober forderten Vertreter des Forschungszentrums LIREC eine staatliche Reaktion auf das Urteil. Die Veranstaltung wurde auf Initiative des Abgeordneten Roberto Giachetti ermöglicht.

Ein neuer Staatsvertrag wurde jedoch nicht abgeschlossen. Auch eine Auszahlung aus dem italienischen Kirchenfinanzierungssystem wurde bislang nicht beschlossen.

Einordnung

Das Urteil betrifft die Gleichbehandlung von Religionsgemeinschaften durch den Staat. Es bedeutet weder eine Bestätigung der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas noch eine grundsätzliche Billigung ihrer Organisationspraktiken.

Ob und unter welchen Bedingungen eine Religionsgemeinschaft staatliche Finanzierung erhalten sollte, bleibt eine eigenständige Frage.

Religionsfreiheit schützt auch Organisationen, deren Praktiken kritisch hinterfragt werden müssen.

Quellen

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