Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 1. Oktober 2026 entschieden, dass Armenien die Religionsfreiheit der Zeugen Jehovas verletzt hat. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Religionsgemeinschaft hatte bereits 2009 drei Grundstücke in der Hauptstadt Jerewan erworben, um darauf Königreichssäle zu errichten. Die Stadtverwaltung verweigerte jedoch die erforderlichen Planungsgenehmigungen beziehungsweise stellte eine Entscheidung zurück.
Als Begründung führten die Behörden unter anderem an, dass religiöse Gebäude in Wohngebieten Beschwerden und Intoleranz bei Anwohnern hervorrufen könnten.
Belege für entsprechende Beschwerden konnten die Behörden allerdings nicht vorlegen. Auch eine ausreichende rechtliche Grundlage für die Ablehnungen fehlte.
Der EGMR stellte deshalb einstimmig eine Verletzung der Religionsfreiheit nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fest.
Armenien muss der Religionsgemeinschaft 4.500 Euro für immateriellen Schaden sowie 3.232 Euro für Verfahrenskosten zahlen. Eine darüber hinaus verlangte Entschädigung für materielle Schäden wurde mangels ausreichender Nachweise abgelehnt.
Einordnung
Die Entscheidung ist nachvollziehbar. Auch die Zeugen Jehovas haben ein Recht auf Religionsfreiheit und darauf, dass staatliche Behörden ihre Entscheidungen rechtlich begründen.
Gleichzeitig bedeutet dieses Urteil keine grundsätzliche Bestätigung der Lehren oder Organisationspraktiken der Zeugen Jehovas.
Die rechtmäßige Prüfung von Praktiken wie Ächtung oder dem Umgang mit Minderjährigen ist etwas anderes als die unbegründete Behinderung einer Religionsgemeinschaft.
Religionsfreiheit zu verteidigen und religiöse Organisationen kritisch zu hinterfragen, ist kein Widerspruch.

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