Ich schreibe auf Helleres Licht unter dem Pseudonym „Barnabas“, weil die Veröffentlichung meines bürgerlichen Namens für mich ganz konkrete persönliche und familiäre Folgen hätte.
Ich bin seit vielen Jahren kein Zeuge Jehovas mehr. Der größte Teil meiner Verwandtschaft ächtet mich deshalb bereits vollständig. Zu einigen anderen Angehörigen besteht dagegen noch sporadischer Kontakt. Ich gehe jedoch davon aus, dass auch dieser Kontakt sehr schnell vollständig abbrechen würde, wenn bekannt würde, dass ich öffentlich und kritisch über die Zeugen Jehovas, ihre Lehren und ihre Organisation schreibe.
Denn innerhalb der Gemeinschaft macht es einen erheblichen Unterschied, ob jemand die Zeugen Jehovas lediglich verlassen hat oder ob er als „Abtrünniger“ angesehen wird. Wer öffentlich die Lehren, Strukturen oder die Leitende Körperschaft kritisiert, überschreitet aus Sicht vieler Zeugen Jehovas noch einmal eine ganz andere Grenze. Für manche meiner Angehörigen wäre ich in diesem Augenblick praktisch nicht mehr existent.
Besonders schwer wiegt das im Verhältnis zu meinen inzwischen sehr alten Eltern. Sie sind gesundheitlich zunehmend auf Unterstützung angewiesen; teilweise bestehen auch demenzielle Einschränkungen. Ich erledige einen erheblichen Teil ihres Schriftverkehrs, kümmere mich um organisatorische Angelegenheiten und unterstütze sie bei Dingen, die sie selbst nicht mehr bewältigen können.
Dass sie trotz meines früheren Ausschlusses weiterhin Kontakt zu mir haben, wurde sogar mit Ältesten ihrer Gemeinde thematisiert. Aufgrund ihres Alters und ihrer Hilfsbedürftigkeit wurde dieser notwendige Kontakt offenbar akzeptiert. Meine Eltern haben mir allerdings früher, als solche Gespräche noch uneingeschränkt möglich waren, mehrfach sehr deutlich gesagt, dass für sie eine Grenze erreicht wäre, wenn ich öffentlich gegen die Zeugen Jehovas auftreten würde. Dann würden sie mich als „Abtrünnigen“ betrachten und den Kontakt vollständig abbrechen.
Meine persönliche Situation zeigt zugleich, dass es bei der Ächtung in der gelebten Praxis durchaus einen gewissen Spielraum geben kann. Dieser Spielraum sollte jedoch nicht mit einer entsprechenden Freiheit verwechselt werden, die von der Organisation ausdrücklich vorgesehen wäre.
Gerade beim Umgang mit ehemaligen Mitgliedern und insbesondere mit Menschen, die als „Abtrünnige“ gelten, wird sehr deutlich vermittelt, welches Verhalten erwartet wird.
Die Regeln sind dort sehr klar formuliert: Der Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern soll grundsätzlich vollständig abgebrochen werden. Ausnahmen gelten nur für Familienmitglieder, die noch im selben Haushalt leben. Ehemalige Mitglieder dürfen zudem gegrüßt werden, aber nur wenn sie wieder eine Zusammenkunft besuchen und auch nur in der Zusammenkunft.
Aber auch Zeugen Jehovas sind Menschen. Trotz des starken organisatorischen Konformitätsdrucks setzt nicht jeder Einzelne diese Vorgaben mit derselben Konsequenz um. Manche folgen der Ächtung sehr strikt. Andere suchen Wege, familiäre Bindungen zumindest teilweise aufrechtzuerhalten, selbst wenn das mit den Erwartungen ihrer Religionsgemeinschaft in Konflikt geraten kann.
Genau in diesem Spannungsfeld befindet sich auch meine eigene Familie.

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