In Japan haben rund 20 Mitglieder der Zeugen Jehovas Klage gegen die Regierung eingereicht. Sie wenden sich gegen staatliche Leitlinien zum Umgang mit Kindesmissbrauch im religiösen Kontext. Die Kläger sehen darin einen Eingriff in ihre Religionsfreiheit und zweifeln die Verfassungsmäßigkeit der Vorgaben an. Außerdem verlangen sie eine Entschädigung von jeweils 2 Millionen Yen.
Die Leitlinien wurden Ende 2022 vom japanischen Gesundheitsministerium veröffentlicht. Sie richten sich an lokale Behörden und Kinderberatungsstellen. Ziel ist es, Fälle von Kindesmissbrauch auch dann klar einordnen zu können, wenn problematische Handlungen religiös begründet werden.
Genannt werden unter anderem körperliche Züchtigung im religiösen Umfeld sowie Fälle, in denen Eltern medizinisch notwendige Behandlungen für Kinder ablehnen. Im Zusammenhang mit den Zeugen Jehovas betrifft dies vor allem die Ablehnung von Bluttransfusionen.
Die Klage zeigt ein grundsätzliches Spannungsfeld: Einerseits schützt die japanische Verfassung die Religionsfreiheit. Andererseits hat der Staat die Pflicht, Kinder vor Gewalt, Vernachlässigung und medizinischer Gefährdung zu schützen.
Die japanische Regierung verteidigt die Leitlinien als Orientierungshilfe für Behörden. Sie sollen nicht Religion verbieten, sondern helfen, mögliche Kindeswohlgefährdungen objektiv zu erkennen.
Für die Zeugen Jehovas ist der Vorgang besonders brisant. Die Gemeinschaft steht in Japan bereits seit einiger Zeit wegen des Umgangs mit Kindern ehemaliger oder aktiver Mitglieder in der Kritik. Eine Anwaltsgruppe hatte 2023 entsprechende Vorwürfe öffentlich gemacht.
Der Fall dürfte nun gerichtlich klären lassen, wie weit Religionsfreiheit im familiären Bereich reicht – und wo der staatliche Kinderschutz Vorrang hat.
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